
Jobcenter sind der Leistungsträger für Leistungen nach dem SGB II bzw. das Bürgergeld und sind zuständig für die Betreuung von Bürgergeld Bedürftigen. Neben der Antragstellung, Berechnung und Bürgergeld Auszahlung gehört auch die Arbeitsvermittlung zu den Kernaufgaben der Jobcenter.
Dabei handelt es sich beim Jobcenter nicht um eine Behörde als solche, wie beispielsweise die Agentur für Arbeit sondern um eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und kommunalen Trägern, Kreisen und Städten.
Welches Jobcenter ist zuständig?
Grundsätzlich wird der Bürgergeld Antrag bei dem Jobcenter gestellt, der für den Wohnort des Bedürftigen bzw. der Bedarfsgemeinschaft zuständig ist.
Übergreifende Zuständigkeiten ergeben sich allerdings bei einem Umzug im Bürgergeld Bezug. Während der Leistungsträger am bisherigen Wohnort für die Wohnungsbeschaffungskosten sowie die Umzugskosten aufkommen muss, obliegt dem Jobcenter am neuen Wohnort die Genehmigung eines Umzugs – verbunden mit der Übernahme der Mietkaution für die neue Wohnung des Bürgergeld Bedürftigen bzw. der gesamten Bedarfsgemeinschaft.
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Bürgergeld Schnellverweise
Übersicht aller Jobcenter in Deutschland
Nachfolgend haben wir alle Jobcenter in Deutschland aufgelistet, der Übersichtlichkeit halber nach Bundesländern sortiert.
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