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Schulden

Urteil: Vor Hartz IV Antrag Schulden mit Vermögen begleichen

Mann hält leere Geldbörse und sitzt an einem Tisch

Das Bundessozialgericht (BSG) entschied in einem Urteil vom 20.02.2020, dass Leistungsempfänger vorhandenes Geld zuerst zur Tilgung von Schulden verwenden können, bevor sie einen Antrag auf Hartz IV Leistungen stellen (Az: B 14 AS 52/18 R). Im Gegensatz zur Anrechnung von Einkommen gilt hierbei das sogenannte Monatsprinzip nicht, so steht Vermögen einer Leistungsbewilligung mitten im Monat nicht im Weg. Zu beachten ist nur, dass das Vermögen am Tag des Hartz IV Antrages nicht höher ist als der individuelle Freibetrag.

BSG: Kinder haften nicht für Hartz IV Schulden der Eltern

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Hartz IV Eltern erhalten für ihre minderjährigen Kinder Leistungen vom Jobcenter. In manchen Fällen ergeben sich jedoch Überzahlungen auf Grund von Fehlangaben der Eltern oder durch Bearbeitungsfehler des Jobcenters. Das Bundessozialgericht in Kassel urteilte nun, dass Kinder aus Hartz IV Familien schuldenfrei in die Volljährigkeit starten sollen (BSG, 28.11.2018, Az.: B 14 AS 34/17 R und B 4 AS 43/17 R).