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Schulden

Urteil: Vor Hartz IV Antrag Schulden mit Vermögen begleichen

Das Bundessozialgericht (BSG) entschied in einem Urteil vom 20.02.2020, dass Leistungsempfänger vorhandenes Geld zuerst zur Tilgung von Schulden verwenden können, bevor sie einen Antrag auf Hartz IV Leistungen stellen (Az: B 14 AS 52/18 R). Im Gegensatz zur Anrechnung von Einkommen gilt hierbei das sogenannte Monatsprinzip nicht, so steht Vermögen einer Leistungsbewilligung mitten im Monat nicht im Weg. Zu beachten ist nur, dass das Vermögen am Tag des Hartz IV Antrages nicht höher ist als der individuelle Freibetrag.

Kinder haften für ihre Eltern: Grüne kritisieren Hartz IV Sippenhaft

Wer meint, Sippenhaft sei schon seit Jahrzehnten abgeschafft, der irrt gewaltig. Kinder von Hartz IV Empfängern müssen immer noch für die zu viel gezahlten Hartz IV Leistungen ihrer Eltern aufkommen. Dieser Zustand ist für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen nicht zu akzeptieren.