Wie Bürgergeld-Empfänger zu Betrügern erklärt werden
Wieder kursieren große Zahlen, wieder kippt die Stimmung. Aktuell sind es 4,4 Milliarden Euro an offenen Forderungen, die medial als Beleg für massiven Missbrauch herhalten...
Das Bundessozialgericht (BSG) entschied in einem Urteil vom 20.02.2020, dass Leistungsempfänger vorhandenes Geld zuerst zur Tilgung von Schulden verwenden können, bevor sie einen Antrag auf Hartz IV Leistungen stellen (Az: B 14 AS 52/18 R). Im Gegensatz zur Anrechnung von Einkommen gilt hierbei das sogenannte Monatsprinzip nicht, so steht Vermögen einer Leistungsbewilligung mitten im Monat nicht im Weg. Zu beachten ist nur, dass das Vermögen am Tag des Hartz IV Antrages nicht höher ist als der individuelle Freibetrag.