Schulden
Bürgergeld-Urteil: Jobcenter darf keine neuen Schulden verlangen
Bürgergeld wird durch die Jobcenter-Richtwerte zur Schuldenfalle
Negativer Schufa-Eintrag: Sofortige Löschung nach Zahlung erzwingen
Gerichtsvollzieher in Berlin künftig mit Schutzwesten unterwegs
Jeder Dritte kann unerwartete Ausgaben nicht zahlen
Neuer Schufa-Score kommt: Mehr Transparenz für Verbraucher
P-Konto Freibetrag: Nachzahlungen können den Schutz gefährden
Bürgergeld-Urteil: Jobcenter muss nicht für Steuernachzahlung aufkommen
Lücke im Gesetz: Jobcenter treibt Bürgergeld-Schulden bei Minderjährigen ein
Mahnbescheid erhalten: So reagierst Du richtig
Steigende Überschuldung in Deutschland – SchuldnerAtlas 2023
8-Jähriger soll mit 3.250 Euro für Bürgergeld Fehler der Mutter haften
Hartz IV Gesetze machen Frau fast obdachlos
Urteil: Vor Hartz IV Antrag Schulden mit Vermögen begleichen
Das Bundessozialgericht (BSG) entschied in einem Urteil vom 20.02.2020, dass Leistungsempfänger vorhandenes Geld zuerst zur Tilgung von Schulden verwenden können, bevor sie einen Antrag auf Hartz IV Leistungen stellen (Az: B 14 AS 52/18 R). Im Gegensatz zur Anrechnung von Einkommen gilt hierbei das sogenannte Monatsprinzip nicht, so steht Vermögen einer Leistungsbewilligung mitten im Monat nicht im Weg. Zu beachten ist nur, dass das Vermögen am Tag des Hartz IV Antrages nicht höher ist als der individuelle Freibetrag.
Kinder haften für ihre Eltern: Grüne kritisieren Hartz IV Sippenhaft
Wer meint, Sippenhaft sei schon seit Jahrzehnten abgeschafft, der irrt gewaltig. Kinder von Hartz IV Empfängern müssen immer noch für die zu viel gezahlten Hartz IV Leistungen ihrer Eltern aufkommen. Dieser Zustand ist für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen nicht zu akzeptieren.
Neue Pfändungstabelle: Höhere Freigrenzen ab 01.07.2019
BSG: Kinder haften nicht für Hartz IV Schulden der Eltern
Hartz IV Eltern erhalten für ihre minderjährigen Kinder Leistungen vom Jobcenter. In manchen Fällen ergeben sich jedoch Überzahlungen auf Grund von Fehlangaben der Eltern oder durch Bearbeitungsfehler des Jobcenters. Das Bundessozialgericht in Kassel urteilte nun, dass Kinder aus Hartz IV Familien schuldenfrei in die Volljährigkeit starten sollen (BSG, 28.11.2018, Az.: B 14 AS 34/17 R und B 4 AS 43/17 R).

















