Der Minijob auf 520 Euro-Basis ist in Deutschland sehr beliebt, wie auch der letzte Quartalsbericht der Minijob-Zentrale zeigt. Insgesamt waren 6,8 Millionen in gewerblichen Minijobs beschäftigt. Auch gingen 350.000 Bürgergeld-Beschäftigte einem 520-Euro-Job nach, wovon etwa 260.000 ausschließlich einer geringfügige Beschäftigung ausübten – diese müssen sich ab Januar 2024 auf Änderungen einstellen.
Mindestlohn-Erhöhung verschiebt Geringfügigkeitsgrenze
Aktuell liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 520 Euro monatlich, nachdem sie zum 01.10.2022 von 450 Euro angehoben wurde. Nun steht zum 01. Januar 2024 die nächste Änderung im Raum, wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet. Ausschlaggebend für die Anhebung ist die Erhöhung des Mindestlohns, dieser steigt zum 01.01.2024 von derzeit 12 Euro auf 12,41 Euro. Rechnet man nun die aktuellen 520 Euro durch 12 Euro Stundenlohn, ergibt sich ein Wert von 43,33 Stunden im Monat, die Minijobber sozialversicherungsfrei verdienen dürfen – daher der Begriff Geringfügigkeitsgrenze.
Multipliziert man nun diese Stundenanzahl mit dem neuen Mindestlohn von 12,41 Euro, die ab Januar des nächsten Jahres gelten, kommt man auf einen gerundeten Betrag von 538 Euro und somit der neuen Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber ab 2024.
538 Euro Minijob Auswirkungen auf Bürgergeld
Minijobber, die bisher Einkommen in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze erhalten, können sich so ohne Mehrarbeit über 18 Euro mehr im Monat freuen. Bei Bürgergeld-Leistungsempfängern fällt die Freude jedoch sehr klein aus, zumindest wenn man 25 Jahre oder älter ist. Von diesen 18 Euro mehr Einkommen bleiben nämlich nur 30 Prozent und somit 5,40 Euro als Bürgergeld Zuverdienst anrechnungsfrei. Die restlichen 12,60 Euro (über eine Stunde Arbeit nach dem neuen Mindestlohn) verrechnet das Jobcenter mit den Bürgergeld-Leistungen als Erwerbseinkommen.
Bei jungen Erwachsenen bis 24 Jahren, die sich in einer Ausbildung, Schulbildung oder einem freiwilligen Jahr befinden, wird der Mehrbetrag nicht angerechnet. Diese haben einen dynamischen Grundfreibetrag auf ihr Erwerbseinkommen, welcher sich an der Geringfügigkeitsgrenze orientiert und auch mit ihr wächst.
Nennenswert profitieren werden durch die Anhebung des Mindestlohns (und den Auswirkungen auf den Minijob) nur die Jobcenter, denen das Geld der Arbeitgeber praktisch in die Kassen gespült wird. Arbeiten bspw. 100.000 Bürgergeld-Bedürftige an der Geringfügigkeitsgrenze, so können die Jobcenter 1.260.000 Euro vom Bürgergeld kürzen. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht dadurch nicht, da auch der Bürgergeld Regelsatz zum 01.01.2024 steigt und die Jobcenter ohnehin neue Bescheide erlassen müssen.
Bild: beast01/ shutterstock.com