Die Angst, das Sparbuch der Kinder auflösen zu müssen oder das eigene Ersparte zu verlieren, ist im Zusammenhang mit dem Bürgergeld groß. So groß, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in den Bürgergeld-FAQ explizit darauf eingeht. Doch beantwortet werden die Fragen nur nach Paragrafen und nicht nach Portemonnaie. Denn, um ehrlich zu sein: Je länger Betroffene auf Bürgergeld angewiesen sind, desto schneller schmilzt der Notgroschen.
Karenzzeit: 12 Monate Schonfrist
Das Thema Vermögen war einer der großen Streitpunkte zur Einführung des Bürgergelds. Die Debatte konzentrierte sich vornehmlich um die sogenannte Karenzzeit. Sie umfasst die ersten zwölf Monate des Leistungsbezugs beim Bürgergeld und beginnt mit dem Tag, an dem man den Antrag auf Grundsicherung für Arbeitssuchende ausfüllt. Während dieser Zeit sind die Vermögensfreibeträge höher, um nicht direkt in ein schwarzes Loch zu fallen.
Trügerische Sicherheit: Bürgergeld Schonfrist in der Kritik
Freibetrag im ersten Jahr
Der Gesetzgeber erlaubt während der einjährigen Karenzzeit ein Vermögen von 40.000 Euro für den Bürgergeld-Berechtigten und 15.000 Euro für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft. Auf Kinder und deren Sparbücher und Sparschweine bezogen, heißt das für die ersten zwölf Monate: Bis zu 15.000 Euro muss das Guthaben nicht angerührt oder aufgelöst werden.
Freibetrag nach zwölf Monaten
Nach Ablauf der Karenzzeit wird es dann schon enger, wenn man vorher fleißig gespart hat. Dann sinkt der Vermögensfreibetrag pro Person auf 15.000 Euro. Damit ändert sich der Grenzwert nur für die Person, die dem Haushalt vorsteht.
Beispiele zur Bürgergeld Vermögensgrenze
Schonvermögen für | während der Karenzzeit | nach der Karenzzeit |
---|---|---|
Single | 40.000 € | 15.000 € |
Paar | 55.000 € | 30.000 € |
Alleinerziehend mit 1 Kind | 55.000 € | 30.000 € |
Alleinerziehend mit 2 Kindern | 70.000 € | 45.000 € |
Alleinerziehend mit 3 Kindern | 85.000 € | 60.000 € |
Eltern mit 1 Kind | 70.000 € | 45.000 € |
Eltern mit 2 Kindern | 85.000 € | 60.000 € |
Eltern mit 3 Kindern | 100.000 € | 75.000 € |
Karenzzeit vor dem Aus
Union und SPD haben im Koalitionsvertrag ausdrücklich festgeschrieben, die Karenzzeit für Vermögen abzuschaffen und das künftige Schonvermögen an die individuelle Lebensleistung zu koppeln. Sobald die Neue Grundsicherung greift – angepeilt ist der 1. Januar 2026, wobei CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann inzwischen von „Frühjahr 2026“ als realistischem Zeitrahmen spricht – prüft das Jobcenter also vom ersten Tag an das komplette Ersparte. Die genaue Höhe der neuen Freibeträge soll das Arbeitsministerium erst in einem Referentenentwurf bis Ende 2025 definieren, hier ist noch alles offen. Bis dahin bleibt es bei der bisherigen Schonfrist:
Was zählt als Vermögen?
Doch was gilt nun als Vermögen? Laut Bundesagentur für Arbeit (BA) zählen dazu Bargeld, Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere und Schmuck, Kapitallebensversicherungen (sofern nicht für die Altersvorsorge), Haus- und Grundeigentum sowie Eigentumswohnungen (sofern nicht selbstgenutzt) – kurzum: Alles, was verwertbar ist. Zudem muss es bei der Antragstellung auf Bürgergeld bereits vorhanden sein. Auch dazu hat die BA eine Erklärung „Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann.“ Versicherungsverträge, die für die Altersvorsorge bestimmt, bleiben außen vor.
Für ein Auto bzw. Fahrzeuge gilt ein gesonderter Freibetrag von 15.000 Euro je erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in der Bedarfsgemeinschaft. Erst wenn das Auto oder Motorrad einen Wert von 15.000 Euro übersteigt, wird der übersteigende Wert dem allgemeinen Vermögensfreibetrag zugerechnet. Siehe auch Bürgergeld: Wie teuer darf ein Auto sein?
Ersparnisse sind schnell aufgebraucht
15.000 Euro: Das ist ein stattlicher Betrag. Aber: Die Erfahrung zeigt, dass auf Dauer nicht viel davon übrigbleibt. Denn das Bürgergeld ist eher knapp bemessen, um über die Runden zu kommen. Vor allem in der Anfangszeit überschätzt man die finanziellen Möglichkeiten des Bürgergelds oder möchte aus Scham nicht zurückstecken. Ein Bierchen mit den Freunden, Kaffee und Kuchen mit der Freundin, mal ins Kino. Davon kann man sich nur schwer verabschieden.
Sparen reines Wunschdenken
Wenn das Bürgergeld dafür nicht reicht, geht es an die Ersparnisse. Und das nicht nur in der Freizeit. Denn bei einem Defekt der Waschmaschine, des Trockners, des Fernsehers oder Smartphones zahlt nicht das Jobcenter. Mit etwas Glück erhält man ein Darlehen vom Jobcenter. Ansonsten gilt: Darauf muss man sparen. Und wenn man schon 100 oder 150 Euro mehr für Lebensmittel ausgibt, als der Regelsatz vorsieht, oder auch nur 20 Euro mehr für Strom, wird die Luft ganz schnell dünn. Dann sind Ersparnisse schön, aber bei vielen gar nicht erst oder gar nicht mehr vorhanden.