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Grundsicherungsgeld mit Fallbeileffekt – Übergangsregelung führt zu Ungleichbehandlung

Mann mit Ablehnungsbescheid zum Grundischerungsgeld, dem Nachfolger des Bürgergeldes. Das Jobcenter hat die Leistungen abgelehnt, weil das Vermögen über dem neuen Freibetrag liegt.

Zum 1. Juli 2026 soll aus dem Bürgergeld das neue Grundsicherungsgeld werden. Damit müssen altes und neues Recht irgendwie zusammengeführt werden. Genau dafür hat der Gesetzgeber beim Vermögen eine Übergangsregel eingebaut. Der Haken daran ist groß: Geschützt wird nicht automatisch die bisherige Karenzzeit von zwölf Monaten, sondern nur der laufende Bewilligungszeitraum. Wer also nur einen sechsmonatigen Bescheid hat, fällt beim nächsten Weiterbewilligungsantrag bereits unter das neue, deutlich strengere Vermögensrecht – obwohl das Vermögen nach altem Recht noch monatelang geschützt gewesen wäre. Die wesentlichen Änderungen sollen zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Warum der Schutz früher enden kann

Der Kern des Problems steckt in der Übergangsregel selbst. Im beschlossenen Gesetz wird nicht abgesichert, dass die alte Zwölf-Monats-Karenz in jedem Fall vollständig weiterläuft. Entscheidend ist nur, wie lange der aktuelle Bewilligungszeitraum dauert. Läuft dieser vorher aus, endet auch der alte Vermögensschutz. Je näher der erste Antrag am 1. Juli 2026 liegt, desto härter kann diese Regel wirken. Dann wird nämlich ein besonders großer Teil der eigentlich noch laufenden Karenzzeit abgeschnitten.

Ein Beispiel macht das greifbar. Wer ab 1. Februar 2026 Bürgergeld bekommt, wäre nach bisherigem Recht grundsätzlich bis 31. Januar 2027 in der Karenzzeit beim Vermögen. Endet der Bewilligungszeitraum wegen einer zulässigen Verkürzung aber schon am 31. Juli 2026, greift ab 1. August 2026 beim Weiterbewilligungsantrag bereits das neue Recht. Rücklagen, die nach altem Recht noch bis Anfang 2027 geschützt gewesen wären, zählen dann plötzlich voll. Genau daraus entsteht der Fallbeileffekt.

Bürgergeld: Jobcenter kürzen Leistungen deutlich häufiger

Ab Juli sinken die Vermögensgrenzen drastisch

Das ist vor allem deshalb so heftig, weil das neue Recht beim Schonvermögen viel strenger wird. Laut BMAS wird die Karenzzeit für Vermögen abgeschafft. Statt der bisherigen hohen Vermögensgrenze in den ersten zwölf Monaten gelten dann nur noch altersabhängige Freibeträge: 5.000 Euro bis 30 Jahre, 10.000 Euro bis 40 Jahre, 12.500 Euro bis 50 Jahre und 20.000 Euro über 50 Jahre. Nach bisherigem Recht wird Vermögen im ersten Jahr dagegen nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist – also über 40.000 Euro für die erste Person und 15.000 Euro für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft. Nach Ablauf der Karenzzeit gelten bislang 15.000 Euro je Person.

Was das in der Praxis heißt, sieht man sofort. Ein Single bis 30 Jahre fällt von 40.000 Euro geschütztem Vermögen in der Karenzzeit auf nur noch 5.000 Euro. Ein Single zwischen 31 und 40 fällt auf 10.000 Euro. Bei einer vierköpfigen Familie mit zwei Elternteilen Mitte 30 und zwei minderjährigen Kindern sinkt der geschützte Betrag von 85.000 Euro auf 30.000 Euro – also 10.000 Euro je Elternteil plus 5.000 Euro je Kind. Das ist keine kleine Korrektur, sondern ein massiver Schnitt.

Gerade Erwerbstätige und Alleinerziehende geraten in die Falle

Eigentlich gilt nach § 41 Abs. 3 SGB II ein Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten. Das Gesetz sieht aber auch Fälle vor, in denen regelmäßig nur sechs Monate bewilligt werden, vor allem bei vorläufigen Entscheidungen. Genau das trifft in der Praxis häufig Menschen mit schwankendem Einkommen und Selbständige. Die BA-Fachlichen Weisungen zu § 41a machen klar, dass vorläufig entschieden wird, wenn Anspruch oder genaue Leistungshöhe noch nicht abschließend feststehen.

Betroffen sein können aber nicht nur Erwerbstätige. Unterhalt zählt im SGB II als Einkommen. Deshalb können auch Alleinerziehende in einen kurzen, vorläufigen Bewilligungszeitraum rutschen, wenn Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss nicht verlässlich fließen oder ihre Höhe noch nicht feststeht. Das Problem liegt also nicht in einem völlig freien Ermessen der Jobcenter. Der Regelfall bleibt der Jahresbescheid. Aber überall dort, wo das Gesetz eine vorläufige Entscheidung trägt, schlägt die Übergangsregel besonders hart zu.

Wenn das Vermögen zu hoch ist, ist Schluss

Hier wird die Sache konkret. Gilt beim Weiterbewilligungsantrag bereits das neue Vermögensrecht und liegt das verwertbare Vermögen der Bedarfsgemeinschaft über den neuen Freibeträgen, gibt es keinen Anspruch mehr auf Grundsicherungsgeld. Dann wird der Weiterbewilligungsantrag abgelehnt. Das BMAS formuliert selbst klar, dass Vermögen oberhalb der Freibeträge für den Lebensunterhalt eingesetzt werden muss und die Prüfung zu Beginn des Leistungsbezugs erfolgt. Für die Betroffenen bedeutet das: Erst wenn das Vermögen wieder unter die maßgeblichen Grenzen sinkt, kommt ein Leistungsanspruch erneut in Betracht.

Grundsicherung 2026: Die neue Karenzzeit, die keine mehr ist

Eine Ungleichbehandlung aus dem Gesetz selbst

Genau hier liegt der eigentliche Skandal. Wer am 30. Juni 2026 Bürgergeld beantragt und einen regulären Zwölf-Monats-Bescheid bekommt, ist deutlich länger geschützt. Wer am selben Tag beantragt, aber wegen schwankenden Einkommens, Selbständigkeit oder unsicherer Unterhaltszahlungen nur einen vorläufigen Sechs-Monats-Bescheid erhält, fällt beim Weiterbewilligungsantrag viel früher in das neue Recht. Der Unterschied hängt dann nicht daran, wann jemand ins System gekommen ist, sondern allein daran, wie lang der Bescheid läuft.

Diese Ungleichbehandlung ist kein Fehler der Betroffenen. Sie ist ein hausgemachtes Problem der Regierung. Die Übergangsregel vermittelt den Eindruck von Bestandsschutz, lässt die alte Karenzzeit in vielen Fällen aber gerade nicht vollständig weiterlaufen. Damit schafft der Gesetzgeber selbst eine Schieflage, die all jenen neue Argumente liefert, die seit Jahren behaupten, Menschen ohne Erwerbseinkommen seien im Bürgergeld besser gestellt als Teile der arbeitenden Bevölkerung. Dass ausgerechnet die gesetzliche Übergangsregel diesen Eindruck noch verstärken kann, macht die Sache politisch besonders heikel.