Zum 1. Juli ist Schluss mit dem Bürgergeld. Was dann Grundsicherung heißt, bringt strengere Regeln, mehr Druck und weniger Spielraum. Für viele Betroffene bedeutet das spürbare Einschnitte. Die Reform führt das System in Teilen wieder näher an Hartz IV heran.
Doch die Debatte geht bereits weiter. Noch bevor die Änderungen überhaupt wirksam sind, stehen schon weitere Forderungen im Raum. Die Botschaft dahinter ist deutlich: Es soll weiter verschärft werden – und das trifft vor allem die, die am wenigsten Spielraum haben.
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Linnemanns Vorstoß: Minijob soll sich nicht mehr lohnen
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat eine Forderung in die Debatte gebracht, die weitreichende Folgen hätte. Einnahmen aus einem Minijob sollen nach seinem Vorschlag künftig vollständig auf die Grundsicherung angerechnet werden. Begründet wird das mit dem Ziel, stärkere Anreize für reguläre Beschäftigung zu setzen.
Bürgergeld & Minijob: Freibetrag berechnen – So viel bleibt anrechnungsfrei
Im Ergebnis bedeutet das jedoch etwas anderes: Wer 2027 im Leistungsbezug der Grundsicherung einen Minijob hat, würde seinen Verdienst mangels Freibetrag vollständig verlieren. Erst Einkommen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze soll wieder teilweise anrechnungsfrei bleiben. Alles darunter würde vollständig auf die Leistung angerechnet. Damit würde sich ein Minijob finanziell nicht mehr von Nicht-Arbeit unterscheiden.
Bis zu 218 Euro weniger – was das konkret bedeutet
Aktuell sorgt der Freibetrag dafür, dass sich Arbeit zusätzlich zum Bürgergeld zumindest ein Stück weit auszahlt. Bei einem Minijob bis zur Grenze von 603 Euro bleiben derzeit bis zu 208,90 Euro monatlich anrechnungsfrei.
Mit der erwarteten Anhebung des Mindestlohns auf 14,60 Euro dürfte die Minijob-Grenze 2027 auf 633 Euro steigen. Nach heutiger Berechnung wären dann rund 217,90 Euro geschützt – doch genau dieser Betrag würde nach den Plänen vollständig wegfallen.
| Jahr | Minijob-Grenze | Freibetrag |
|---|---|---|
| 2026 | 603 € | 208,90 € |
| 2027 | 633 € | 217,90 € |
Für Betroffene ist das keine abstrakte Rechengröße, sondern bares Geld. Es ist oft der einzige finanzielle Puffer, der am Monatsende noch übrig bleibt. Fällt der Freibetrag weg, bleibt von der Arbeit nichts mehr übrig.
Wer betroffen ist – und warum das keine Randgruppe ist
Ein Blick in die aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigt, wie groß die Dimension tatsächlich ist. Im August 2025 waren rund 271.558 Bürgergeld-Bezieher ausschließlich in einem Minijob tätig. Darunter sind Gruppen, die sich ihre Situation oft nicht aussuchen können.
| Gruppe | Anzahl | Anteil |
|---|---|---|
| Singles | 119.171 | 43,9 % |
| Alleinerziehende | 46.551 | 17,1 % |
| Paare mit Kindern | 61.254 | 22,6 % |
| Paare ohne Kinder | 34.011 | 12,5 % |
Allein 46.551 Alleinerziehende bestreiten ihren Zuverdienst ausschließlich über einen Minijob. Für sie ist das keine Übergangslösung, sondern häufig die einzige Möglichkeit, Arbeit und Kinderbetreuung miteinander zu vereinbaren. Fällt der Freibetrag weg, verlieren sie diesen Zuverdienst vollständig.
Auch bei älteren Leistungsbeziehern zeigt sich das Problem deutlich. Rund 64.010 Menschen über 55 Jahre arbeiten im Bürgergeld ausschließlich geringfügig. Für viele von ihnen ist der Zugang zum regulären Arbeitsmarkt stark eingeschränkt – ein Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist oft unrealistisch.
Es geht hier nicht um Einzelfälle. Es geht um Hunderttausende, für die der Minijob der einzige verbleibende Zugang zum Arbeitsmarkt ist.
Wer das System wirklich nutzt – und wer betroffen ist
In der politischen Debatte, vor allem im Zusammenhang mit Zuwanderung, kursiert ein konkreter Vorwurf: Der Minijob als Türöffner ins System. Wer offiziell geringfügig beschäftigt ist, hat einen legalen Aufenthaltsstatus, Anspruch auf Bürgergeld – und nebenbei womöglich noch Schwarzarbeit, die nirgendwo auftaucht. Der Minijob als Fassade, das Bürgergeld als Grundlage, der Rest bleibt dabei oft im Verborgenen.
Dieses Bild existiert nicht nur in der politischen Rhetorik. Solche Konstellationen gibt es.
Aber die Bundesagentur für Arbeit liefert eine Zahl, die zeigt, wen eine pauschale Maßnahme dagegen tatsächlich trifft. Unter den ausschließlich geringfügig Beschäftigten im Bürgergeld sind 137.421 Deutsche – und 134.137 Ausländer. Nahezu fifty-fifty.
Das Instrument, das ein gezieltes Problem lösen soll, trifft alle gleich hart. Auch die 46.551 Alleinerziehenden. Auch die 64.010 Menschen über 55. Auch die, die gar keine andere Wahl haben.
Bürgergeld-Mafia: Betrug mit Schrottimmobilien und Scheinjobs
Ein System, das ohnehin auf Kosten der Schwächsten läuft
Und dann ist da noch das Krankenkassen-Problem – ein weiteres Kapitel darüber, wie der Staat seine Verantwortung für die Ärmsten systematisch auf andere abwälzt.
Der Bund zahlt pro Bürgergeld-Empfänger 144 Euro monatlich in die gesetzliche Krankenversicherung. Das Problem: Diese Beiträge decken nur etwa ein Drittel der tatsächlichen Kosten. Das jährliche Defizit liegt bei rund zwölf Milliarden Euro. Dieses Geld fehlt den Kassen – und wird stillschweigend auf die 75 Millionen gesetzlich Versicherten umgelegt, die mit steigenden Zusatzbeiträgen dafür geradestehen. Die gesetzlichen Krankenkassen sehen hier seit Jahren eine Finanzierungslücke in Milliardenhöhe und fordern vom Bund höhere Zuschüsse.
Das ist das eigentliche Bild: Der Staat spart auf Kosten der Beitragszahler – und gleichzeitig sollen nun auch noch die Ärmsten den letzten finanziellen Vorteil ihrer Arbeit verlieren. Linnemann redet von Entlastung des Systems. In Wahrheit wird das System seit Jahren auf dem Rücken derer entlastet, die sich am wenigsten wehren können.
Ein Problem – und die falsche Lösung
Das eigentliche Problem – dass manche ihren Verdienst bewusst knapp unter der Anrechnungsgrenze halten – ist real. Aber die vorgeschlagene Lösung ist maximal unscharf. Sie trifft nicht die, die das System tatsächlich ausnutzen. Sie trifft pauschal alle rund 270.000 Menschen, die im Bürgergeld einen Minijob haben und trotzdem jeden Monat arbeiten gehen.
Wer keine passende Qualifikation hat, Kinder betreut oder über 55 und auf dem Arbeitsmarkt kaum noch vermittelbar ist, wechselt durch einen gestrichenen Freibetrag nicht in einen Vollzeitjob. Er hört auf zu arbeiten. Weil es sich nicht mehr lohnt.
Am Ende geht es um rund 200 Euro im Monat. Für Menschen mit 563 Euro Regelsatz ist das kein Detail. Es ist der Unterschied zwischen einem minimalen finanziellen Puffer und gar nichts.