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So hoch ist das Bürgergeld für Alleinerziehende 2025

Für Alleinerziehende berechnet das Jobcenter das Bürgergeld nach festen Regeln. Grundlage sind der Regelsatz für den Elternteil, die Regelsätze der Kinder, der Mehrbedarf für Alleinerziehende und die am Wohnort angemessenen Wohnkosten. Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss sowie Einkommen werden angerechnet. Unsere Beispiele für 2025 zeigen die Höhe des Bürgergeldes für Alleinerziehende vom Jobcenter – berechnet auf Basis bundeseinheitlicher Regelsätze und Mehrbedarfe: zuerst der Anspruch ohne Wohnkosten, danach die Gesamtsumme mit realistischer Warmmiete.

Beispiele & Berechnungen

Hinweis: In den Beispielen sprechen wir zur Lesbarkeit von der Mutter. Die Regeln gelten in gleicher Weise für alleinerziehende Väter. Mütter stellen jedoch mit deutlich über 80 % den Großteil der Alleinerziehenden.

Alleinerziehende Mutter mit 1 Kind

  • Haushalt: Alleinerziehende Mutter mit 1 Kind (6 Jahre)
  • Wohnung & KdU: 60 m² in Berlin, Warmmiete 579 € – angemessen für 2-Personen-Haushalt
  • Unterhalt: kein Unterhalt, Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt
Bürgergeld für eine alleinerziehende Mutter mit 1 Kind (6 Jahre)
Posten Betrag
Regelsatz Mutter 563,00 €
Regelsatz Kind (6 Jahre) 390,00 €
Kinder-Sofortzuschlag 25,00 €
Mehrbedarf für Alleinerziehende (36 % von 563 €) 202,68 €
Anrechnung Kindergeld −255,00 €
Anrechnung Unterhaltsvorschuss −299,00 €
Anspruch (ohne KdU) 626,68 €
Warmmiete 579,00 €
Bürgergeld im Monat 1.205,68 €

Alleinerziehende Mutter mit 1 Kind, schwanger

  • Haushalt: Alleinerziehende Mutter mit 1 Kind (Tochter, 5 Jahre), Mutter im 6. Monat schwanger
  • Wohnung & KdU: 58 m² in Hamburg, Warmmiete 860 € – angemessen für 2-Personen-Haushalt
  • Unterhalt: kein Unterhalt, Unterhaltsvorschuss
Bürgergeld für eine schwangere, alleinerziehende Mutter mit 1 Kind (5 Jahre)
Posten Betrag
Regelsatz Mutter 563,00 €
Regelsatz Tochter (5 Jahre) 357,00 €
Kinder-Sofortzuschlag 25,00 €
Mehrbedarf für Alleinerziehende (36 % von 563 €) 202,68 €
Mehrbedarf für Schwangere (17 % von 563 €) 95,71 €
Anrechnung Kindergeld −255,00 €
Anrechnung Unterhaltsvorschuss −227,00 €
Anspruch (ohne KdU) 761,39 €
Warmmiete 860,00 €
Bürgergeld im Monat 1.621,39 €

Alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern

  • Haushalt: Alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern (5 und 8 Jahre)
  • Wohnung & KdU: 75 m² in Köln, Warmmiete 866 € – angemessen für 3-Personen-Bedarfsgemeinschaft
  • Unterhalt: kein Unterhalt, Unterhaltsvorschuss
Bürgergeld für eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern (5 und 8 Jahre)
Posten Betrag
Regelsatz Mutter 563,00 €
Regelsatz Kind (Tochter, 5 Jahre) 357,00 €
Regelsatz Kind (Sohn, 8 Jahre) 390,00 €
Kinder-Sofortzuschlag (2 × 25 €) 50,00 €
Mehrbedarf für Alleinerziehende (36 % von 563 €) 202,68 €
Anrechnung Kindergeld (2 × 255 €) −510,00 €
Anrechnung Unterhaltsvorschuss (227 + 299 €) −526,00 €
Anspruch (ohne KdU) 526,68 €
Warmmiete 866,00 €
Bürgergeld im Monat 1.392,68 €

Alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern, Minijob

  • Haushalt: Alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern (8 und 10 Jahre)
  • Wohnung & KdU: 73 m² in Bremen, Warmmiete 693 € – angemessen für 3-Personen-Bedarfsgemeinschaft
  • Einkommen: 556 € im Monat aus Minijob (Freibetrag berücksichtigt)
  • Unterhalt: kein Unterhalt, Unterhaltsvorschuss
Bürgergeld für eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern und Minijob
Posten Betrag
Regelsatz Mutter 563,00 €
Regelsatz Tochter (8 Jahre) 390,00 €
Regelsatz Sohn (10 Jahre) 390,00 €
Kinder-Sofortzuschlag (2 × 25 €) 50,00 €
Mehrbedarf für Alleinerziehende (36 % von 563 €) 202,68 €
Anrechnung Kindergeld (2 × 255 €) −510,00 €
Anrechnung Unterhaltsvorschuss (2 × 299 €) −598,00 €
Anrechnung Minijob −361,20 €
Anspruch (ohne KdU) 126,48 €
Warmmiete 693,00 €
Bürgergeld im Monat 819,48 €

Alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern

  • Haushalt: Alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern (4, 5 und 6 Jahre)
  • Wohnung & KdU: 95 m² in Essen, Warmmiete 764 € – angemessen für 4-Personen-Haushalt
  • Unterhalt: kein Unterhalt, Unterhaltsvorschuss
Beispielrechnung 2025: Bürgergeld für eine alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern (4, 5 und 6 Jahre)
Posten Betrag
Regelsatz Mutter 563,00 €
Regelsatz Kind 4 Jahre 357,00 €
Regelsatz Kind 5 Jahre 357,00 €
Regelsatz Kind 6 Jahre 390,00 €
Kinder-Sofortzuschlag (3 × 25 €) 75,00 €
Mehrbedarf für Alleinerziehende (36 % von 563 €) 202,68 €
Anrechnung Kindergeld (3 × 255 €) − 765,00 €
Anrechnung Unterhaltsvorschuss (227 + 227 + 299 €) − 753,00 €
Anspruch (ohne KdU) 426,68 €
Warmmiete 764,00 €
Bürgergeld im Monat 1.190,68 €

Jobcenter übernimmt Wohnkosten

Beim Bürgergeld übernimmt das Jobcenter auch die tatsächlichen Wohnkosten (Kosten der Unterkunft und Heizung – kurz: KdU). In der Karenzzeit, meist die ersten 12 Monate nach Leistungsbeginn, wird die Miete in voller Höhe übernommen. Nach der Karenzzeit gilt die örtliche Angemessenheitsgrenze. Diese Grenzwerte setzt jedes Jobcenter vor Ort fest. Bundeseinheitliche Pauschalen gibt es nicht, die Werte unterscheiden sich je nach Stadt.

Zur Orientierung haben wir die durchschnittlich übernommenen KdU pro Monat nach Haushaltsgröße ausgewertet. Berücksichtigt sind Städte mit besonders vielen Alleinerziehenden im Bürgergeld-Bezug. Wichtig: Die in den Richtlinien festgelegten Mietobergrenzen liegen in der Regel über den genannten Durchschnittswerten. Maßgeblich sind immer die örtlichen Vorgaben des zuständigen Jobcenters.

Stadt 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5+ Personen
Berlin 579 € 727 € 860 € 1.310 €
Hamburg 673 € 860 € 1.124 € 2.036 €
Köln 615 € 737 € 866 € 1.054 €
Bremen 527 € 613 € 693 € 957 €
Essen 551 € 661 € 764 € 953 €
Dortmund 559 € 679 € 786 € 1.048 €
München 658 € 786 € 987 € 1.412 €
Frankfurt am Main 591 € 674 € 813 € 1.101 €
Duisburg 461 € 544 € 644 € 808 €
Leipzig 417 € 496 € 580 € 910 €
Düsseldorf 531 € 678 € 813 € 1.031 €
Wuppertal 517 € 611 € 717 € 907 €
Nürnberg 502 € 596 € 728 € 897 €
Gelsenkirchen 480 € 573 € 666 € 845 €
Dresden 487 € 581 € 719 € 1.010 €
Durchschnittliche KdU nach Haushaltsgröße in ausgewählten Städten, Quelle: Jobcenter-Statistik

Zusätzliche Hilfe für Kinder: Bildungspaket (BuT)

Neben dem Bürgergeld gibt es für Kinder weitere Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Gefördert werden u. a. Schulbedarf, Klassenfahrten und Ausflüge, Schülerbeförderung, Mittagessen in Kita / Schule, Lernförderung sowie Sport-, Musik- und Vereinsangebote. Die wichtigsten Punkte und die Beantragung erklären wir hier: Bildungspaket – finanzielle Hilfe für Kinder.