Peter Piekarz
Hartz IV: Bei Zweifel an Erwerbsfähigkeit keine Eingliederungsvereinbarung
20 Euro Auslagenpauschale bei Hartz IV Widerspruch
Jobcenter verweigerte Blindem Leistungen … zu Unrecht!
BSG zu zumutbaren Verlustquoten einer Lebensversicherung bei Hartz IV
Zahnspange: Kein Zuschuss bei Hartz IV
Hartz IV: Fahrtkosten zum Arzt können Mehrbedarf sein
Jobcenter drängen Hartz IV Mütter zum Betreuungsgeld
Hartz IV: Trotz Aufenthalt im Pflegeheim bleibt Bedarfsgemeinschaft bestehen
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden, dass der Umzug eines Ehepartners in ein Pflegeheim zur stationären Betreuung die Auflösung der Bedarfsgemeinschaft bedeutet, weshalb der in der Ehewohnung lebende Partner nicht automatisch einen Anspruch auf Hartz IV hat.
Hartz IV: Keine vorläufige Zusicherung der KdU und Umzug
Ein Hartz IV Bezieher hat keinen Anspruch auf eine Zusicherung der Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) sowie Umzugskosten, wenn kein konkretes Wohnungsangebot vorgelegt wird.
LSG Beschluss: Jobcenter muss Hartz IV Bezieher Brille als Sonderbedarf bezuschussen
Hartz IV: Vorsicht bei Zuwendungen von Verwandten
Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) unter dem Az. B 14 AS 46/09 R ist bei Zuwendungen von Verwandten zu unterscheiden, ob es sich um eine finanzielle Hilfe als rückzahlungspflichtiges Darlehen oder eine Unterstützung ohne Rückzahlungspflicht handelt. Davon ist nämlich abhängig, ob die Unterstützung im Sinne des § 11 SGB II als Einkommen angerechnet wird oder keine Auswirkungen auf die Hartz IV Leistungen hat.
Jobcenter muss bei Hartz IV auch unangemessen hohe Heizkosten übernehmen
BSG-Urteil: Zusätzliche Hartz IV Leistungen für Kind bei zeitweiser Bedarfsgemeinschaft
Keine höheren Hartz IV Leistungen für Vegetarier mit Laktoseintoleranz
Nach einem am 06.06.2013 veröffentlichten Urteil des Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (LSG) vom 12.03.2013 (Az. L 6 AS 291/10) hat ein Vegetarier mit Milchzuckerunverträglichkeit (Laktoseintoleranz) keinen Anspruch auf einen Mehrbedarf für krankheitsbedingte, kostenintensivere Ernährung. Der 6. Senat wies die Klage eines Hartz IV Empfängers ab. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass dem Kläger im Vergleich zu einem Gesunden tatsächlich keine Mehrkosten entstünden, im Gegenteil. Durch die vegetarische Lebensweise spare dieser noch Kosten im Vergleich zu einer fleischhaltigen Ernährung ein.









