Elterngeld bleibt bei Hartz IV weiterhin Nullrechnung!
Obwohl das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) die einzige Sozialleistung ist, auf die das Elterngeld vollständig angerechnet wird, wurde eine diesbezügliche Klage vor dem Bundessozialgericht als unzulässig abgewiesen. Da bei der Anrechnung die „gesetzlichen Anforderungen erfüllt seien“, sehen Deutschlands höchste Sozialrichter keinen Handlungsbedarf.













