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Bürgergeld Auszahlung 2026 – Jobcenter Überweisungstermine

Das Bürgergeld wird monatlich im Voraus gezahlt. Maßgeblich für Leistungsempfänger ist dabei vor allem, wann die Zahlung tatsächlich als Kontogutschrift verfügbar ist. Diese kann von der banktechnischen Wertstellung abweichen. Ein voller Monat wird bei der Berechnung immer mit 30 Tagen angesetzt – unabhängig davon, wie viele Tage der Monat tatsächlich hat.

Nächster Termin: Auszahlung für Mai 2026

  • Überweisung (Jobcenter):
    • Donnerstag, 30. April 2026 – letzter Bankarbeitstag (bundesweit)
  • Gutschrift auf dem Konto:
    • Donnerstag, 30. April 2026

💡 Gutschrift und Wertstellung können abweichen, gerade bei Feiertagen oder Wochenende. Relevant für dich ist aber die Gutschrift, weil dir das Geld da bereits zur Verfügung steht, auch wenn due Wertstellung später erfolgt.

Bürgergeld Auszahlung 2026 (Tabelle)

Bürgergeld Auszahlungstermine 2026 – Überweisung & Wertstellung
Monat Datum Auszahlung Wochentag der Auszahlung
Januar Dienstag
Februar Freitag
März Freitag
April Dienstag
Mai Donnerstag
Juni Freitag
Juli Dienstag
August Freitag
September Montag
Oktober Mittwoch
November Freitag
Dezember Montag
Januar 2027 Mittwoch

Regel: Auszahlung = letzter Bankarbeitstag des Vormonats. Wertstellung = erster Bankarbeitstag. Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) sind im Zahlungsverkehr keine Bankarbeitstage.

Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld: Das ändert sich 2026

Wann ist das Geld für Mai 2026 auf dem Konto?

Für Mai 2026 gelten folgende Termine:

  • Auszahlung: Donnerstag, 30. April 2026
  • Gutschrift auf dem Konto: Donnerstag, 30. April 2026

Hinweis: Die banktechnische Wertstellung kann davon abweichen und fällt im Mai 2026 wegen Feiertag und Wochenende erst auf Montag, 4. Mai 2026.

Viele erhalten das Geld bereits früher: Üblicherweise startet der Zahlungslauf einige Tage vor Monatsende, sodass das Bürgergeld schon zwischen dem 28. und 30. April 2026 auf dem Konto sein kann. Ob das bei dir der Fall ist, hängt von deinem Jobcenter ab – manche überweisen täglich, andere nur an festen Buchungstagen.

So viel Bürgergeld steht dir zu: Bürgergeld Online Rechner

Bürgergeld Ansprüche entstehen erst im Laufe des Monats?

Für den Beginn des Anspruchs auf Bürgergeld und die Berechnung der Leistung kommt es auf zwei grundlegend verschiedene Situationen an, die häufig verwechselt werden.

Fall 1: Antrag wird erst im Laufe des Monats gestellt – Voraussetzungen lagen aber schon ab dem 1. vor

Ein Antrag wirkt grundsätzlich auf den 1. Tag des Antragsmonats zurück (§ 37 Abs. 2 SGB II). Lagen die Voraussetzungen für das Bürgergeld bereits seit Monatsbeginn vor, wird der volle Monat gezahlt – unabhängig davon, an welchem Tag im Monat der Antrag gestellt wurde.

Beispiel:

  • Jemand stellt am 15. März einen Antrag, erfüllte aber bereits seit dem 1. März alle Voraussetzungen (Erwerbsfähigkeit, Hilfebedürftigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, Lebensalter) → Das Jobcenter zahlt den gesamten März.

Fall 2: Die Voraussetzungen entstehen erst im Laufe des Monats

Liegen die Voraussetzungen für Bürgergeld erst ab einem bestimmten Tag im Monat vor, beginnt die Zahlung auch erst ab diesem Tag – anteilig zu je 1/30 pro Anspruchstag. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Monat mehr oder weniger als 30 Tage hat (§ 41 SGB II).

Typische Konstellationen, in denen der Anspruch untermonatlich beginnt oder endet:

  • Zuzug nach Deutschland bzw. Wegzug mit Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthalts
  • Beginn oder Ende einer Haftstrafe
  • Vollstationäre Unterbringung in Krankenhaus, Reha, Kur etc. (wenn Prognose länger als 6 Monate)
  • Beginn oder Ende einer dem Grunde nach BAföG- oder BAB-förderfähigen Ausbildung
  • Änderungen in der Bedarfsgemeinschaft ab Ereignistag: Geburt, Tod, Einzug oder Auszug einer Person (inkl. anteiliger Anpassung von Regelbedarf, KdU-Kopfanteil, Mehrbedarfen)
  • Beginn oder Ende bestimmter Mehrbedarfe ab Ereignistag (z. B. Schwangerschaft ab 13. SSWAlleinerziehendedezentrale Warmwassererzeugungkostenaufwändige Ernährung nach Bescheinigung)

Beispiele:

  • Voraussetzungen entstehen am 28. Dezember (z. B. Zuzug) → Für Dezember werden 4/30 der monatlichen Leistung gezahlt.
  • Voraussetzungen entstehen am 18. März → Für März werden 13/30 gezahlt (Tage 18 bis 30).
  • Voraussetzungen entstehen am 31. Mai → Für Mai wird 1/30 der monatlichen Leistung gezahlt.

Die Regelungen finden sich im SGB II in den Paragraphen:

Wie werden Bürgergeld Leistungen ausgezahlt?

Das Bürgergeld wird per Banküberweisung auf dein Konto ausgezahlt. Es muss kein deutsches Konto sein – auch Konten in anderen EU-Ländern sind zulässig, solange sie SEPA-fähig sind. Bei SEPA-Überweisungen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Du solltest Inhaber oder mindestens Mitinhaber des Kontos sein, damit du problemlos auf das Geld zugreifen kannst.

Wie lange dauert es, bis die Zahlung ankommt?

In der Praxis gibt es zum Teil große Unterschiede zwischen den Jobcentern. Manche erledigen die Auszahlung innerhalb eines Tages, andere benötigen mehrere Wochen – besonders beim Erstantrag. Außerdem überweisen nicht alle Jobcenter täglich: Viele haben ein oder zwei feste Buchungstermine pro Woche. Die Termine in der Tabelle oben sind daher immer die spätestmöglichen Zahlungstermine.

Auszahlung ohne Girokonto – Änderungen ab 2026

Wichtige Änderung ab 01.01.2026: Die Barauszahlung per Postbank-Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) ist nicht mehr möglich.

Wenn du kein Konto hast, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Basiskonto eröffnen: Jede Bank in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, dir ein Basiskonto zu eröffnen – auch bei negativer SCHUFA oder Schulden (§ 31 ZKG). Bitte dein Jobcenter um ein Empfehlungsschreiben, das den Prozess erleichtert.
  • Bezahlkarte: Manche Jobcenter bieten übergangsweise eine Bezahlkarte an. Frag direkt bei deinem Jobcenter nach.
  • Auszahlschein vor Ort: Als Übergangslösung bieten einige Jobcenter Auszahlscheine an akzeptierten Stellen an – aber nicht überall.

Wichtig: Bezahlkarte startet beim Bürgergeld ab 2026: Scheckverfahren endet

Werden Geburtstage berücksichtigt, die den Regelsatz ändern?

Verändert sich durch einen Geburtstag die Höhe des Regelbedarfs – zum Beispiel bei Vollendung des 14. Lebensjahres – wird ab diesem Tag die Leistung anteilig berechnet.

Beispiele:

  • Geburtstag am 12. März: 12/30 des bisherigen und 18/30 des neuen Regelsatzes werden ausgezahlt.
  • Geburtstag am 22. Februar: 22/30 des bisherigen und 8/30 des neuen Regelsatzes werden ausgezahlt.
  • Sonderfall Geburtstag am 31.: Es werden 29/30 des ursprünglichen und 1/30 des geänderten Regelsatzes ausgezahlt.

Werden Bedarfsgemeinschaften anteilig berechnet?

Entsteht im Laufe eines Monats aus zwei Bürgergeld-Berechtigten eine neue Bedarfsgemeinschaft – zum Beispiel durch Zusammenzug, Heirat oder Geburt –, werden die Leistungen beider Personen ab diesem Ereignistag anteilig neu berechnet. Das betrifft den Regelbedarf, den KdU-Kopfanteil und eventuelle Mehrbedarfe.

Wie werden Mehrbedarfe berechnet und ausgezahlt?

Besteht ein Bürgergeld-Anspruch für den vollen Monat und kommt im Laufe des Monats ein Mehrbedarf hinzu, werden die restlichen Tage des Monats ab dem Tag des Anspruchs gezählt und entsprechend ausgezahlt.

Beispiele:

  • Regelsatz ab 1. Mai, Mehrbedarf ab 20. Mai → Regelsatz für Mai komplett + Mehrbedarf für 12 Tage (20.–31. Mai = 12/30).
  • Regelsatz ab 1. Februar, Mehrbedarf ab 24. Februar → Regelsatz für Februar komplett + Mehrbedarf für 5 Tage (24.–28. Februar = 5/30).

Was passiert, wenn sich ein Mehrbedarf erhöht?

Sofern ein Mehrbedarf für den vollen Monat besteht und sich im laufenden Monat erhöht, werden alter und neuer Mehrbedarf getrennt berechnet. Insgesamt wird für 30 Tage gezahlt.

Beispiel:

  • Für ein 8-jähriges Kind besteht ein Mehrbedarf von 12 %. Am 11. Februar wird ein weiteres Kind geboren, der Mehrbedarf steigt auf 36 %. Ergebnis: 10 Tage × 12 % + 20 Tage × 36 %.

Was passiert, wenn verschiedenartige Mehrbedarfe in einem Monat zusammenkommen?

Kommen im laufenden Monat unterschiedliche Mehrbedarfe in Betracht, werden die jeweiligen Ansprüche getrennt voneinander berücksichtigt. Ab dem Anspruchsbeginn des neuen Mehrbedarfs werden die restlichen Tage des Monats berechnet.

Beispiel:

Was passiert, wenn der Anspruch im Laufe des Monats wegfällt?

Fällt ein Anspruch im Laufe des Monats weg, wird die Leistung entsprechend der tatsächlichen Anspruchstage berechnet. Zu viel Gezahltes wird vom Jobcenter zurückgefordert.

Beispiele:

  • Entfällt der Anspruch ab dem 19. des Monats, bestand er für 18 Tage. Die Leistung für 12 Tage kann zurückgefordert werden – unabhängig davon, ob es Februar oder Mai ist.
  • Entfällt am 31. März der Anspruch und wurden Leistungen vom 1. bis 31. März gezahlt, muss nichts zurückgezahlt werden – da immer nur 30 Tage berechnet werden, gibt es für den 31. keine Rückforderung.
  • Wurden Leistungen hingegen vom 15. bis 31. März gezahlt und der Anspruch entfällt am 31. März: Anspruch auf 16 Tage, ausgezahlt wurden 17 Tage – 1/30 muss zurückgezahlt werden.

Was passiert, wenn ein Bürgergeld-Empfänger verstirbt?

Verstirbt ein Leistungsempfänger, erlischt am Ende des Todestages der Anspruch auf Bürgergeld (§ 39 Abs. 2 SGB X). Das Konto des Verstorbenen gehört zwar zum Nachlass – zu viel gezahlte Beträge nach dem Todesfall aber ausdrücklich nicht. Die Erben sind zur anteiligen Rückzahlung an das Jobcenter verpflichtet.

Beispiel:

  • Der Anspruch endet durch Tod am 20. März: Anspruch bestand 20 Tage, ausgezahlt wurden 30 Tage. Die Erben müssen 10/30 zurückzahlen.

Ausnahme: Wird eine Bedarfsgemeinschaft durch den Tod eines Mitglieds beendet, verzichtet das Jobcenter auf eine anteilige Rückerstattung für den laufenden Monat – der zu viel gezahlte Betrag kann für die Bestattung und ähnliche Kosten verwendet werden. Gehen allerdings in den folgenden Monaten weitere Zahlungen auf das Konto des Verstorbenen ein, müssen diese von den Erben zurückgezahlt werden.

Wird das Erbe ausgeschlagen, geht es auf den Fiskus des jeweiligen Bundeslandes über.

Müssen Leistungen verzinst werden, wenn sie zu spät ausgezahlt werden?

Ja – aber erst ab einem Verzug von mehr als sechs Monaten. Zahlt das Jobcenter mehr als sechs Monate nach Eingang des vollständigen Bürgergeld-Antrags nicht aus, muss die Nachzahlung mit 4 Prozent pro Jahr verzinst werden (§ 44 SGB I; BSG Urt. v. 24.04.2015 – B 4 AS 32/14 R). Für die Berechnung wird ein Monat mit 30 Tagen veranschlagt, und es werden nur volle Euro-Beträge verzinst.

Wenn dein Jobcenter zu lange untätig bleibt, hast du außerdem die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage.

Für die Auszahlung ist das Jobcenter zuständig

Die Bürgergeld-Leistungen werden vom Jobcenter ausgezahlt. Wenn du Probleme mit einer Zahlung hast, wende dich direkt an dein zuständiges Jobcenter. Adresse und Telefonnummer findest du in unserer Datenbank:

Jobcenter Baden-WürttembergJobcenter Bayern
Jobcenter BerlinJobcenter Brandenburg
Jobcenter BremenJobcenter Hamburg
Jobcenter HessenJobcenter Mecklenburg-Vorpommern
Jobcenter NiedersachsenJobcenter Nordrhein-Westfalen
Jobcenter Rheinland-PfalzJobcenter Saarland
Jobcenter SachsenJobcenter Sachsen-Anhalt
Jobcenter Schleswig-HolsteinJobcenter Thüringen

Häufige Fragen zur Bürgergeld-Auszahlung

Wann wird das Bürgergeld ausgezahlt?

Das Bürgergeld wird immer am letzten Bankarbeitstag des Vormonats vom Jobcenter überwiesen. Die Gutschrift (Wertstellung) erfolgt am ersten Bankarbeitstag des jeweiligen Monats. Für Mai 2026 bedeutet das: Überweisung am 30. April 2026.

Wann ist das Bürgergeld für Mai 2026 auf dem Konto?

Die Gutschrift für Mai 2026 erfolgt in der Regel noch am 30. April 2026. Hintergrund ist, dass Bürgergeld grundsätzlich zum Monatsbeginn gezahlt wird – und der 1. Mai 2026 ein gesetzlicher Feiertag ist. Viele Jobcenter überweisen zudem etwas früher. Deshalb kann das Geld je nach Jobcenter bereits zwischen dem 28. und 30. April 2026 auf dem Konto sein. Maßgeblich ist am Ende immer die tatsächliche Buchung durch Jobcenter und Bank.

Was tun, wenn ich kein Konto habe?

Jede Bank in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, dir ein Basiskonto zu eröffnen – auch bei negativer SCHUFA oder Schulden (§ 31 ZKG). Bitte dein Jobcenter um ein Empfehlungsschreiben. Seit Januar 2026 ist die Barauszahlung per Postbank nicht mehr möglich.

Was passiert, wenn mein Anspruch erst im Laufe des Monats beginnt?

Du bekommst für jeden Tag, an dem du Anspruch hast, 1/30 der monatlichen Leistung – egal wie viele Tage der Monat tatsächlich hat. Ein Anspruch ab dem 18. April ergibt zum Beispiel 14/30 der Leistung für April.

Wie wird das Bürgergeld ausgezahlt?

Per Banküberweisung auf dein Konto. Du musst Inhaber oder Mitinhaber sein. Auch SEPA-fähige EU-Auslandskonten sind möglich. Seit Januar 2026 gibt es keine Barauszahlung mehr per Postbank.

Muss das Jobcenter Zinsen zahlen, wenn die Auszahlung zu spät erfolgt?

Ja – aber erst ab mehr als sechs Monaten Verzug nach Eingang des vollständigen Antrags. Dann gilt ein Zinssatz von 4 Prozent pro Jahr (§ 44 SGB I). Es zählen nur volle Euro-Beträge, ein Monat wird mit 30 Tagen berechnet.

Was passiert mit dem Bürgergeld, wenn der Empfänger verstirbt?

Der Anspruch erlischt am Ende des Todestages. Zu viel gezahlte Beträge müssen die Erben anteilig zurückzahlen. Ausnahme: Endet durch den Tod eine Bedarfsgemeinschaft, verzichtet das Jobcenter für den laufenden Monat auf eine Rückforderung.