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sozialwidriges Verhalten

Ausbildungsplatz verloren: Jobcenter will Hartz IV Leistungen zurück

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Wer die Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt hat, erhält keine Hartz IV Leistungen, so urteilte das Bayerische Landessozialgericht noch im Jahr 2008. Nun steht ein Urteil des Bundessozialgerichts diesem jedoch gegenüber: Wer auf Grund des selbstverschuldeten Verlustes eines Ausbildungsplatzes in die Hilfebedürftigkeit rutscht, hat Anspruch auf Hartz IV.