Mehrbedarf
Zoff um 75 Euro Aufwandsentschädigung für Hartz IV Bedürftige
4 Tage zu früh gekauft – Jobcenter zahlt Hartz IV Mehrbedarf nicht
Hartz IV Urteil: Kein Mehrbedarf für Konfirmation
Hartz IV: Mehrbedarf für Besuche im Gefängnis
Bürgergeld Urteil: Mehrbedarf für Nahrungsergänzungsmittel
Hartz IV Urteil: Jobcenter zahlt Bett und Zubehör bei Übergröße
Hartz IV Urteil: 240 Euro für Computer in der Corona-Krise
Hartz IV: Jobcenter muss für teurere Berufsbekleidung zahlen
Hartz IV Urteil: Jobcenter muss Kosten für Corona-Test nicht zahlen
Sozialgericht verweigert Hartz IV Corona Zuschlag für Notvorrat
Hartz IV: Alleinerziehende erhält Mehrbedarf für Kind außer Haus
Für Alleinerziehende kann sich der Alltag mit Kindern mitunter als hart erweisen – besonders, wenn man als Bezieher von Hartz IV Leistungen auf den Regelsatz angewiesen ist. Alleinerziehende haben in derart prekären finanziellen Situationen Anspruch auf Mehrbedarf. Dies gilt laut eines Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden auch, wenn die Kinder in Internaten untergebracht sind.
Hartz IV: Grüne drängen auf Smartphones für arme Kinder
Mit dem Urteil zu den verminderten Hartz IV Sanktionen ist es noch nicht geschafft: Die Grünen wollen das System weiter reformieren. Aus Sicht der Grünen steht Kindern von Hartz IV Empfängern der Zugang zu Laptops und Smartphones zu.
Kein Hartz IV Mehrbedarf für Ernährung bei Laktoseintoleranz
Wie das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz am 16.03.2016 entschied, haben laktoseintolerante Hartz IV Bezieher keinen Anspruch auf die Zahlung von krankheitsbedingtem Mehrbedarf durch das Jobcenter (L 6 AS 403/14).
Hartz IV: Jobcenter muss Kindern Schulbücher bezahlen
Leben Kinder in einem Haushalt mit Hartz IV Bezug und sind schulpflichtig, so muss das Jobcenter die Kosten für Schulbücher erstatten. Nach Ansicht des Sozialgerichts liegt hier ein Anspruch auf Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II vor.
Hartz IV: Fahrtkosten zum Arzt können Mehrbedarf sein
Keine höheren Hartz IV Leistungen für Vegetarier mit Laktoseintoleranz
Nach einem am 06.06.2013 veröffentlichten Urteil des Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (LSG) vom 12.03.2013 (Az. L 6 AS 291/10) hat ein Vegetarier mit Milchzuckerunverträglichkeit (Laktoseintoleranz) keinen Anspruch auf einen Mehrbedarf für krankheitsbedingte, kostenintensivere Ernährung. Der 6. Senat wies die Klage eines Hartz IV Empfängers ab. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass dem Kläger im Vergleich zu einem Gesunden tatsächlich keine Mehrkosten entstünden, im Gegenteil. Durch die vegetarische Lebensweise spare dieser noch Kosten im Vergleich zu einer fleischhaltigen Ernährung ein.




