Laktoseintoleranz – Anspruch auf ernährungsbedingten Hartz IV Mehrbedarf
Das Sozialgericht Dresden hat am 18. September 2012 entschieden, dass eine Hartz IV Empfängerin bei einer ärztlich festgestellten Laktoseintoleranz (Milchzuckerunverträglichkeit) einen Anspruch auf den ernährungsbedingten Mehrbedarf nach dem SGB II hat (S 38 AS 5649/09 und – S 38 AS 17/11).