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angemessene Wohnkosten

Hartz IV: Höhere Mietobergrenzen ab 01.01.2020

Mehrfamilienhaus - Mietobergrenzen Hartz IV

Hartz IV setzt sich aus den deutschlandweit einheitlichen Regelsätzen zusammen und den variablen Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU), bestehend aus Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten. Die angemessenen KdU variieren je nach Gebiet und müssen regelmäßig den Wohnungsmärkten angepasst werden. Mit gutem Beispiel geht jetzt der Kreis Kleve voran: Für 2020 steigen dort die Mietobergrenzen bis zu Sieben Prozent. 

Hohe Mieten: Ausnahmeregelung entlastet Hartz IV Empfänger

Kleines Holzhaus auf mehreren Hundert Euro Scheinen

Betrachtet man die Kaltmieten in Großstädten wie Hamburg, stellt sich die Frage: Wer soll das bezahlen? Insbesondere für Hartz IV Empfänger wird es durch den steigenden Mietendruck immer schwerer, eine „angemessene“ Wohnung zu finden. Schließlich darf sie nicht zu teuer sein, sonst gibt es den „blauen Brief“ vom Jobcenter. Anders in Hamburg – hier mindert eine Hartz IV Ausnahmeregel den Druck.

Hartz IV Urteil: Schlüssige Berechnungsgrundlage für KdU notwendig

Schlüssiges Konzept bei KdU

Hartz IV Empfänger haben Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU). Die Höhe der Unterkunftskosten orientiert sich an den durchschnittlichen Mieten in der jeweiligen Gemeinde. Jedoch kommt es bei der Berechnung der Kosten immer wieder zu Unstimmigkeiten. So auch im Fall einer 58-jährigen Leistungsempfängerin. 2016 zog sie wegen einer Mieterhöhung vor Gericht und gewann jetzt den Prozess.

Hartz IV KdU: Mietzuschüsse steigen

Mietzuschuss Hartz 4 Erhöhung Mai 2019

Die Landeszuschüsse für Mieten und Heizkosten sollen steigen, so das Vorhaben der Berliner Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke). Maßgeblich für die neuen Richtwerte der Ausführungsvorschrift (AV) Wohnen werden der aktuelle Mietspiegel vom Mai 2019 und der bundesweite Kostenspiegel im Herbst sein. Schon jetzt zeigt die AV erste Erfolge: Es gab weniger Zwangsumzüge.

Hartz IV Urteil: BSG kippt Mietobergrenzen

Hochhaus

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat am 30. Januar 2019 (Az. B 14 AS 41/18 R) entschieden, dass Jobcenter zwar selbst einen „Vergleichsraum“ bestimmen dürfen, um die angemessenen Unterkunftskosten für Hartz IV Empfänger schlüssig zu berechnen. Doch ist es der Behörde untersagt, unterschiedliche Grenzen für angemessene Unterkunftskosten innerhalb eines Vergleichsraumes festzulegen. Den betroffenen Jobcentern wird jetzt die Anpassung der Vergleichsräume und folglich die Neuberechnung der Angemessenheitsgrenzen auferlegt. 

Hartz IV Empfängerin vom Amt in Obdachlosigkeit getrieben

Obdachloser Mann

Sie lebt auf der Straße, schläft kaum noch und muss vom sozialpsychiatrischen Dienst betreut werden. Monika N. aus Göttingen hat ihre Wohnung verloren, weil die Mietkosten aus Sicht des Jobcenters nicht mehr angemessen waren. Da die Hartz IV Empfängerin keine neue – vor allen Dingen bezahlbare – Unterkunft gefunden hat, sitzt sie nachts am Bahnhof statt in geheizten Räumen.

Hartz 4: Jobcenter setzen angemessene Wohnkosten falsch an

hartz4 miete

Bezahlbarer Wohnraum ist Mangelware. Darunter haben nicht nur Hartz-IV-Empfänger zu leiden, sondern jeder mit knappem Budget. Personen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, müssen allerdings zusätzlich die Mietobergrenzen der Jobcenter beachten. Dass bei der Berechnung dieser Höchstwerte nicht immer alles mit rechten Dingen zugeht, bestätigt jetzt ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG).