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Völkerrechtsverstoß: Bürgergeld Gutachten zur Mangelernährung

Stop Schild und Hunger

Hunger und Bürgergeld: Was viele – samt der Bundesregierung – leugnen, ist leider Alltag. Denn mit den Regelsätzen ist eine angemessene Ernährung, die den Vorgaben des UN-Sozialpakts entspricht, nicht möglich. Schon zu Zeiten von Hartz IV war der für Nahrungsmittel vorgesehene Regelbedarf unzureichend und bedeutete für viele Betroffene Mangel und keineswegs eine gesunde Ernährung. Auf den Punkt gebracht: Das Bürgergeld verletzt wissentlich geltendes Völkerrecht. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten im Auftrag der Linksfraktion.

UN-Sozialpakt fordert ausreichende Ernährung

„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschließlich ausreichender Ernährung“,

heißt es in Artikel 11 Absatz 1 Satz 1 des UN-Sozialpakts. Ob das Bürgergeld diesem Anspruch gerecht wird, haben die beiden Rechtsanwälte André Horenburg und Dr. Johannes Franke aus Hamburg für die Linksfraktion im Bundestag untersucht. Auf 23 Seiten gehen sie dem Regelbedarf für Lebensmittel auf den Grund, zitieren wissenschaftliche Studien und kommen zu dem Ergebnis, dass die Regelsätze des Bürgergelds nicht mit dem Sozialpakt vereinbar sind. (Link zum Gutachten).

Unzureichender Bedarf für Lebensmittel

Überraschend ist das Ergebnis nicht. Denn seitens der Wissenschaft wird von schon seit Jahren kritisiert, dass die Beiträge für Lebensmittel unzureichend sind. Dem hat die Regierung bislang immer nur entgegnet, dass es sich bei den Regelsätzen um „Gesamtpauschalen“ handle, die auch anderweitig genutzt werden können. Heißt: Reicht der Bedarf für Lebensmittel nicht, greift man eben auf den Bedarf für Kleidung oder Kultur zurück.

Gesunde Ernährung nicht möglich

Dieses Argument der Regierung könne, so die Autoren, jedoch nicht greifen. Jeder Einzelposten müsse den Bedarf für sich decken. Das funktioniert nur leider nicht. Erwachsenen stehen täglich monatlich 195,35 Euro für Nahrungsmittel zur Verfügung (6,42 Euro pro Tag), Kinder bis fünf Jahren 117,10 Euro (3,85 Euro), Kinder von sechs bis 13 Jahren 152,88 Euro (5,03 Euro) und Jugendlichen ab 14 Jahren 207,71 Euro (6,83 Euro). Die überwiegende Mehrheit der wissenschaftlichen Studien hält eine gesunde Ernährung damit für nicht möglich.

Mangelernährung ist Realität

Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft betonte bereits 2020:

„Realität ist eine armutsbedingte Mangelernährung (teilweise sogar Hunger) in Deutschland.“

Im vorigen Jahr wiederholte der Beirat seine Kritik, da mit der Anpassung der Regelsätze keine reale Steigerung der Kaufkraft einhergegangen sei. Besonders tragisch sei das für Kinder, „weil Mangelernährung in der Kindheit zu Entwicklungsstörungen führen kann, die nicht mehr reparabel sind“.

Deutschland verstößt gegen UN-Sozialpakt

Dass die Grundsicherung damit gegen den 1973 von Deutschland ratifizierten UN-Sozialpakt verstößt, steht für die Studienautoren außer Frage. Das Recht auf angemessene Ernährung sei von entscheidender Bedeutung für die Wahrnehmung aller Menschenrechte.

Was ist angemessene Ernährung?

Bleibt die Frage: Was ist eine angemessene Ernährung? Die Antwort liefern die Allgemeinen Bemerkungen des UN-Sozialpakts, die in der Studie mit „eine angemessene Ernährung ist also eine gesunde Ernährung“ zusammengefasst werden. Dieser Anforderung trage das Bürgergeld keine Rechnung – insofern liege ein Verstoß gegen die Mindestverpflichtungen vor. Denn eine gesunde und nährstoffreiche Ernährung sei mit den im Bürgergeld vorgesehenen Mitteln ausgeschlossen.

Auch einkommensschwache Haushalten leiden

„Die Finanzierung einer gesunden Ernährung wird bei der Berechnung des Bürgergelds (…) schon methodisch nicht einmal angestrebt“, heißt es im Gutachten. Weil für die Kalkulation die finanziell schwächsten Haushalte herangezogen würden, gehe es eher um eine „Gleichstellung in der Mangelernährung“. Dieses Vorgehen suggeriere ferner, dass auch den einkommensschwachen Haushalten keine ausreichenden Mittel für eine gesunde Ernährung zur Verfügung stehen.

Individualbeschwerde einlegen

Um die Regierung zum Handeln zu zwingen, bleibt der Weg einer Individualbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland aufgrund des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt. Die Möglichkeit, die Verletzung der sozialen Menschenrechte vor dem UN-Sozialausschuss anzuzeigen, gibt es seit dem 20. Juli 2023. Aber: Vorher müssen alle innerstaatlichen Rechtsbehelfe ausgeschöpft sein – und damit auch das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gesprochen haben. Das kann dauern.

Bild: gguy/ shutterstock

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