Ganze 1.054 Euro im Monat: Nur so hoch ist der durchschnittliche Bürgergeld-Zahlungsanspruch für alleinstehende Hilfebedürftige laut jüngster Jobcenter-Statistik der Jobcenter. Dieser Wert umfasst eine relativ große Spannweite. Denn während in Hamburg unterm Strich 1.163 Euro im Monat stehen, sind es in z.B. Chemnitz mit 1.000 Euro monatlich 163 Euro weniger. Die Differenz ist dem Umstand geschuldet, dass das Bürgergeld mit Ausnahme des reinen Regelbedarfes regional sehr unterschiedlich hoch ausfällt.
Kurzüberblick
- Durchschnittliches Bürgergeld für Alleinstehende (Zahlbetrag): 1.054 € pro Monat (06/2025); 1-Personen-BGs machen rund 57 % aller Bedarfsgemeinschaften aus.
- Zahlbetrag = Regelsatz + anerkannte Kosten der Unterkunft (KdU) + Heizkosten ± Mehrbedarfe/Einkommen → deutliche Stadt/Land-Unterschiede.
- Regelsatz (Regelbedarfsstufe 1): 563 € pro Monat.
- KdU / Obergrenzen: maßgeblich sind die lokalen Richtwerte des Jobcenters; übernommen wird die tatsächliche Miete bis zur Angemessenheitsgrenze.
- Krankenkasse: Beiträge übernimmt das Jobcenter direkt – kein Teil der monatlichen Auszahlung.
- Strom: Haushaltsstrom muss aus dem Regelsatz gezahlt werden, zählt nicht zu den KdU
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Mehr als die Hälfte der Bürgergeld-Empfänger sind Alleinstehende
Die aktuelle Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu den Zahlungsansprüchen von Bürgergeld Bedarfsgemeinschaften listet auf, wer wo im Schnitt welchen Betrag an Leistungen gezahlt bekommt. Der größte Teil derer, die auf Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter angewiesen sind: Alleinstehende. Von den insgesamt 2.883.181 erfassten Bedarfsgemeinschaften bilden Singles mit 1.643.134 bzw. 56,9 Prozent die größte Gruppe, gefolgt von Alleinerziehenden (521.554 bzw. 18,1 Prozent).
Bürgergeld Auszahlungstermine im Überblick
Im bundesweiten Durchschnitt zahlt das Jobcenter Alleinstehenden Bürgergeld in Höhe von 1.054 Euro im Monat (Stand 06/2025). Um ein Gefühl für diese Zahl zu bekommen: Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes lag die monetäre Armutsgefährdungsschwelle für alleinstehende Personen im Jahr 2024 (Das ist der Betrag, unter dem man in Deutschland als armutsgefährdet gilt.) bei monatlich 1.378 Euro und damit bereits 324 Euro über der aktuell durchschnittlichen Bürgergeld Höhe für Alleinstehende.
Bürgergeld Tabelle: So viel erhalten Alleinstehende
Wie viel Bürgergeld Alleinstehende im deutschlandweiten Städtevergleich erhalten, haben wir in der nachfolgenden Tabelle ausgewertet. Die Durchschnittsbeträge sollen die regionalen Unterschiede bei der Höhe der Leistungen verdeutlichen:
Aktuelle Bürgergeld Tabelle für Alleinstehende nach Wohnort
| Wohnort | Bürgergeld Ø im Monat |
|---|---|
| Deutschland (gesamt) | 1.054 € |
| Aachen | 1.057 € |
| Augsburg | 1.068 € |
| Berlin | 1.131 € |
| Bochum | 1.057 € |
| Braunschweig | 1.098 € |
| Bremen | 1.091 € |
| Chemnitz | 1.000 € |
| Dortmund | 1.109 € |
| Dresden | 1.063 € |
| Duisburg | 1.061 € |
| Düsseldorf | 1.092 € |
| Essen | 1.083 € |
| Frankfurt a. M. | 1.142 € |
| Gelsenkirchen | 1.065 € |
| Gießen | 1.085 € |
| Görlitz | 966 € |
| Göttingen | 1.047 € |
| Halle (Saale) | 1.003 € |
| Hamburg | 1.163 € |
| Hannover | 1.080 € |
| Hildesheim | 1.032 € |
| Kassel | 1.049 € |
| Kiel | 1.116 € |
| Köln | 1.136 € |
| Leipzig | 987 € |
| Ludwigshafen | 1.045 € |
| Magdeburg | 1.020 € |
| Mannheim | 1.102 € |
| München | 1.197 € |
| Nürnberg | 1.079 € |
| Recklinghausen | 1.039 € |
| Saarbrücken | 1.073 € |
| Stuttgart | 1.150 € |
| Wiesbaden | 1.111 € |
| Wolfsburg | 1.076 € |
| Wuppertal | 1.058 € |
Bürgergeld-Regelbedarf
Knapp die Hälfte dieses Betrages entfällt auf den Bürgergeld Regelsatz. In der Regelbedarfsstufe 1 für Singles sind das aktuell 563 Euro – ein Betrag, über den viel diskutiert wurde und der laut Berechnungen des Paritätischen Gesamtverbands bei mindestens 813 Euro liegen müsste. Doch selbst die 563 Euro stehen nicht jedem zu. Wer arbeitet und sein Erwerbseinkommen mit Bürgergeld aufstockt oder zumindest ein paar Euro im Monat hinzuverdient, dem wird das Einkommen angerechnet und die Leistungen meist direkt gekürzt. Lediglich der Grundfreibetrag von 100 Euro auf Erwerbseinkommen bleibt anrechnungsfrei.
Bürgergeld und Minijob – so viel wird nicht angerechnet
Miete & Kosten der Unterkunft: So viel zahlt das Jobcenter
Der zweite Posten, der die Bürgergeld Höhe maßgeblich beeinflusst: Kosten für Unterkunft (KdU). Diese Leistungen unterliegen den größten Schwankungen. Denn in Großstädten wie Hamburg, Berlin oder München ist die Miete nun mal erheblich höher als in ländlichen respektive abgeschiedenen Regionen. Wie stark die aktuellen Mietobergrenzen auseinander gehen, zeigt ein Blick auf einige Städte:
1-Personen-Haushalt: Wie groß und teuer darf die Wohnung sein?
| Stadt | angemessene Wohnungsgröße | angemessene Miete |
|---|---|---|
| Berlin | 50 m² | 449 € |
| Bremen | 50 m² | 539 € |
| Dresden | 45 m² | 451 € |
| Düsseldorf | 50 m² | 546 € |
| Frankfurt (Main) | 50 m² | 786 € |
| Hamburg | 50 m² | 573 € |
| Hannover | 50 m² | 499 € |
| Köln | 50 m² | 677 € |
| Leipzig | 45 m² | 346 € |
| München | 50 m² | 890 € |
Das bedeutet aber nicht, dass in Köln pauschal 563 Euro Regelsatz plus 677 Euro Miete gezahlt werden, in der Summe 1.240 Euro. Nein: In Köln bekommt eine alleinstehende Person mit Bürgergeld im Schnitt 1.136 Euro, denn die 677 Euro für die Bruttokaltmiete stellen die absolute Obergrenze dar. Liegt die tatsächliche Miete unterhalb der Angemessenheitsgrenze, zahlt das Jobcenter auch nur die entstandenen Wohnkosten. Im Durchschnitt zahlt das Jobcenter Köln für Alleinstehende 485 Euro an Wohnkosten (KdU) im Monat.
So hoch darf die monatliche Miete mit Bürgergeld sein
Heizkosten
Zusätzlich zur Miete übernimmt das Jobcenter auch die Heizkosten in tatsächlicher Höhe – bis zur Angemessenheitsgrenze. Da die Kosten von unterschiedlichen Faktoren (u.a. Heizmaterial, Gebäudegröße) abhängen, gibt es hier keine festen Pauschalen, aber Richtwerte. So erachtet z.B. das Jobcenter München Heizkosten bei zentraler Wassererwärmung in Höhe von 3,28 Euro / m² beim Heizen mit Fernwärme oder 2,52 Euro / m² bei einer Gasheizung für angemessen. Ausgehend von 50m² zulässiger Wohnungsgröße sind das 164 Euro bzw. 126 Euro monatlich, die zusätzlich zur Miete gezahlt werden.
Mehrbedarfe
Der dritte Baustein beim Bürgergeld Anspruch setzt sich je nach Person und/oder Wohnsituation aus mehreren Elementen zusammen, die ebenfalls individuell geprägt sind. Konkret geht es hier um mögliche Mehrbedarfe. Das kann eine Pauschale für einen Durchlauferhitzer (2,3% vom Regelsatz = 12,95€ im Monat) sein oder ein Mehrbedarf, weil aus gesundheitlichen Gründen eine besondere Ernährung notwendig ist oder der Bürgergeld Bedürftige eine Behinderung hat.
Jobcenter zahlt Krankenkasse
Die Beiträge zur Krankenkasse zahlt in der Regel direkt das Jobcenter, sofern eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht. Das bedeutet, dass Bürgergeld-Empfänger während des Leistungsbezugs automatisch krankenversichert sind, ohne dass sie sich selbst um die Beitragszahlung kümmern müssen. Anders verhält es sich bei einer privaten Krankenversicherung: Hier übernimmt das Jobcenter lediglich die Hälfte der Beiträge im Basistarif.
97 Euro für Miete fehlen Singles jeden Monat
Was die Zahlen nicht zeigen, sind die vielen 1-Personen-Haushalte, die von der Wohnkostenlücke 2024 betroffen sind – also Bürgergeld-Empfänger, deren tatsächliche Miete über den vom Jobcenter anerkannten Kosten liegt. 2024 traf das knapp 170.000 alleinstehende Haushalte. Im Bundesdurchschnitt lag die Warmmiete der Betroffenen bei 533 Euro, als angemessen anerkannt wurden jedoch nur 436 Euro. Monat für Monat mussten die Betroffenen im Schnitt 97 Euro aus eigener Tasche beisteuern – und das, obwohl Bürgergeld ja eigentlich das Existenzminimum sichern soll. Bezogen auf den aktuellen Regelsatz von 563 Euro entspricht diese Wohnkostenlücke einer zusätzlichen Belastung von über 17 Prozent. Besonders groß war die Lücke in Berlin mit durchschnittlich 175,31 Euro, während sie in Sachsen mit 75,44 Euro am geringsten ausfiel – spürbar bleibt sie jedoch überall.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Bürgergeld für Alleinstehende
Wie hoch ist das Bürgergeld für eine alleinstehende Person im Jahr 2025?
Im bundesweiten Durchschnitt beträgt der gesamte Zahlungsanspruch für Alleinstehende 1.054 € pro Monat (Stand: 06/2025). Dieser Betrag setzt sich aus dem Regelsatz und den Kosten für Unterkunft zusammen.
Wie hoch ist der Regelsatz für Singles 2025?
Der monatliche Regelsatz für alleinstehende Personen (Regelbedarfsstufe 1) beträgt aktuell 563 €. Dieser Betrag ist für ganz Deutschland einheitlich und soll die Kosten für Lebensmittel, Kleidung, Freizeit und andere persönliche Ausgaben decken.
Warum ist die Bürgergeld-Auszahlung regional so unterschiedlich?
Die Höhe der Auszahlung hängt stark von den lokalen Kosten der Unterkunft (Miete, Heizung) ab, die von den jeweiligen Jobcentern festgelegt werden. Da die Mieten in Großstädten wie München oder Hamburg erheblich höher sind als in ländlichen Gebieten, fällt auch die gesamte Auszahlung regional unterschiedlich aus.
Was sind die Kosten der Unterkunft (KdU)?
Die Kosten der Unterkunft umfassen die angemessene Miete und die Heizkosten. Das Jobcenter übernimmt diese Kosten zusätzlich zum Regelsatz, sofern sie als angemessen gelten. Die Angemessenheit wird individuell vom örtlichen Jobcenter geprüft.
Wie viel darf meine Wohnung bei Bürgergeldbezug kosten?
Es gibt keine bundesweite Pauschale. Die Mietobergrenze wird von Ihrem örtlichen Jobcenter festgelegt. Beispiele für die angemessene Bruttokaltmiete für eine 1-Personen-Wohnung sind: Berlin 449 €, Hamburg 573 € und München 890 €.
Wie groß darf eine Wohnung für eine alleinstehende Person sein?
In der Regel gilt eine Wohnungsgröße von 45 bis 50 m² als angemessen. Entscheidend sind jedoch die spezifischen Richtlinien des örtlichen Jobcenters. Es kann regionale Unterschiede geben, die Sie bei Ihrem zuständigen Amt erfragen sollten.
Zahlt das Jobcenter auch meinen Strom und meine Krankenkasse?
Die Kosten für Haushaltsstrom müssen Sie aus dem Regelsatz bestreiten. Die Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung werden jedoch direkt vom Jobcenter übernommen und sind kein Teil der monatlichen Auszahlung.
Wie der Vergleich zeigt, hängt die tatsächliche Bürgergeld-Höhe stark vom Wohnort ab. Für Alleinstehende ist es entscheidend, die lokalen Richtwerte des Jobcenters zu kennen, um die tatsächliche Unterstützung berechnen zu können.
