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Jobcenter stoppt Bürgergeld für einen Monat – wegen einer Überweisung der Mutter

Ein Monat lang bekam der Mann kein Bürgergeld – dabei waren die 10.000 Euro auf seinem Konto zunächst gar nicht für ihn bestimmt. Seine Mutter hatte ihm das Geld überwiesen, damit er für sie ein Auto sucht und anzahlt. Das Jobcenter rechnete den Betrag trotzdem als sein Einkommen an.

Warum die Mutter 10.000 Euro überwies

Der Mann bezog seit Jahren Leistungen des Jobcenters und stellte Ende 2023 einen Weiterbewilligungsantrag. Seine über 80 Jahre alten Eltern unterstützte er nach eigenen Angaben bei Einkäufen und Bestellungen, die sie nicht selbst über das Internet erledigen konnten.

Jobcenter kürzt Bürgergeld um 519 Euro – wegen eines falschen Verwendungszwecks

Am 1. Februar 2024 überwies ihm seine Mutter 10.000 Euro, damit er für sie einen Gebrauchtwagen sucht und anzahlt. Nach dieser ursprünglichen Vereinbarung gehörte der Betrag weiterhin ihr, der Sohn sollte ihn nur für diesen einen Auftrag verwenden.

Zu dem Autokauf kam es auf diesem Weg jedoch nicht. Als im Februar kein Bürgergeld floss, änderte die Familie ihre Absprache: Er durfte die 10.000 Euro nun für seinen eigenen Lebensunterhalt ausgeben und musste sie nicht zurückzahlen. Das Auto kauften und bezahlten die Eltern schließlich selbst.

Im März gingen weitere 350 Euro auf seinem Konto ein, im April noch einmal 600 Euro. Als Verwendungszweck war jeweils „Einkauf“ angegeben. Diese Zahlungen sollten nach seiner Darstellung Ausgaben erstatten, die er zuvor für seine Eltern übernommen hatte.

Einen Monat gab es gar kein Bürgergeld

Das Jobcenter wertete die Überweisungen als Einkommen. Der monatliche Bedarf des Mannes lag bei 1.157,95 Euro. Wegen der 10.000 Euro erhielt er für Februar 2024 keine Leistung.

Auch die späteren Überweisungen minderten seinen Anspruch. Für März bewilligte das Jobcenter 837,95 Euro, für April noch 587,95 Euro. Von den jeweils eingegangenen Beträgen zog die Behörde zuvor die Versicherungspauschale von 30 Euro ab.

Der Mann widersprach dieser Berechnung. Die 10.000 Euro hätten zunächst seiner Mutter gehört und seien ausschließlich für deren Autokauf vorgesehen gewesen. Bei den weiteren Zahlungen habe es sich nicht um Geschenke, sondern lediglich um die Erstattung seiner Auslagen gehandelt.

Nach dem erfolglosen Widerspruch klagte er beim Sozialgericht Ulm. Auch seine Eltern wurden als Zeugen gehört. Das Gericht wies die Klage am 29. Juli 2025 ab (Az. S 1 AS 2665/24).

Anschließend scheiterte der Mann vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg. Dieses bestätigte die Anrechnung mit Beschluss vom 20. März 2026 (Az. L 2 AS 2739/25) und ließ die Revision nicht zu.

Der Mann wollte dagegen mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vorgehen und beantragte dafür Prozesskostenhilfe beim Bundessozialgericht. Der 7. Senat lehnte den Antrag am 13. Juli 2026 ab (Az. B 7 AS 93/26 BH): Die Rechtsfragen zu Geldzuwendungen naher Angehöriger seien durch die bisherige Rechtsprechung bereits geklärt, die Einwände des Mannes beträfen nur noch die Würdigung seines Einzelfalls. Zu einem Revisionsverfahren über die Anrechnung kam es damit nicht.

Der ursprüngliche Auftrag bestand nicht mehr

Allein die Überweisung auf das Konto machte die 10.000 Euro noch nicht zwangsläufig zu Einkommen. Hätte der Mann das Geld dauerhaft nur für seine Mutter verwahrt und ausschließlich für deren Autokauf verwenden dürfen, hätte ihm der Betrag wirtschaftlich nicht zur Verfügung gestanden.

Genau diese Bindung bestand nach Auffassung der Gerichte aber nicht mehr. Weil er das Geld verbrauchen durfte, ohne es zurückzuzahlen, konnte er es für dieselben Ausgaben einsetzen, die sonst das Jobcenter mit dem Bürgergeld finanziert hätte.

Jobcenter kürzt Bürgergeld um 303 Euro im Monat – weil die Mutter ausgeholfen hat

Dass der Betrag ursprünglich für das Auto der Mutter gedacht war, änderte daran nichts. Maßgeblich waren die tatsächlichen Verhältnisse im Februar 2024. Aus dem zunächst für einen fremden Kauf vorgesehenen Geld war eine frei verfügbare Zuwendung geworden.

Die 10.000 Euro wurden nur im Monat des Zuflusses berücksichtigt. Gewöhnliche einmalige Einnahmen werden seit Juli 2023 nicht mehr auf sechs Monate verteilt. Weil der Betrag den gesamten Monatsbedarf überstieg, entfiel die Leistung für Februar vollständig.

Die Einkaufserstattungen ließen sich nicht belegen

Bei den weiteren 950 Euro berief sich der Mann darauf, für seine Eltern ein Seniorenhandy, orthopädische Schuhe und andere Dinge bestellt zu haben. Die Überweisungen hätten lediglich seine vorherigen Ausgaben ausgeglichen.

Das überzeugte die Gerichte nicht. Zwischen den vorgelegten Rechnungen und den Zahlungen war kein eindeutiger Zusammenhang erkennbar. Beträge, Zahlungszeitpunkte und Belege ließen sich nicht schlüssig einander zuordnen. Eine genaue Abrechnung zwischen dem Mann und seinen Eltern hatte es ebenfalls nicht gegeben.

Ein Teil der Belege stammte zudem aus anderen Zeiträumen. Der Mann rechnete auch Fahrtkosten zu seinen Eltern und Ausgaben wegen eines Wasserschadens in seiner eigenen Wohnung ein. Der Verwendungszweck „Einkauf“ genügte unter diesen Umständen nicht als Nachweis dafür, dass die Überweisungen lediglich frühere Auslagen erstatteten.

Auch eine private Zweckbestimmung verhinderte die Anrechnung nicht. Die gesetzlichen Ausnahmen für zweckgebundene Einnahmen greifen nicht automatisch, nur weil Angehörige eine Überweisung mit einer bestimmten Absicht verknüpfen. Entscheidend bleibt, ob der Empfänger tatsächlich frei über den Betrag verfügen kann.

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Fremdes Geld muss als solches erkennbar bleiben

Geld wird nicht allein deshalb zu eigenem Einkommen, weil es vorübergehend auf dem eigenen Konto liegt. Wer einen Betrag lediglich für Angehörige verwahrt oder mit ihm deren Rechnungen bezahlt, muss die fremde wirtschaftliche Zuordnung aber nachweisen können.

Dafür sollten die Vereinbarung, der genaue Verwendungszweck und die Pflicht zur Rückzahlung eines nicht verbrauchten Restbetrags erkennbar sein. Bei Erstattungen müssen sich die ursprüngliche Ausgabe und die spätere Zahlung anhand von Rechnungen, Beträgen und Daten nachvollziehen lassen.

Darf der Empfänger das Geld schließlich für den eigenen Lebensunterhalt verwenden und muss es nicht zurückzahlen, hilft der ursprünglich vereinbarte Zweck nicht mehr. Genau daran scheiterte der Mann mit seinem Einwand gegen den vollständigen Zahlungsstopp im Februar.