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Ferienjob mit Bürgergeld: Was Schüler wissen müssen

Schüler mit Bollerwagen voller Zeitungen, symbolisch für Zeitungen austragen als Ferienjob

Ferienjobs sind für Schüler eine beliebte Möglichkeit, ihr Taschengeld aufzubessern und erste Einblicke in die Arbeitswelt zu bekommen – sei es beim Zeitungen austragen, Nachhilfe geben, Rasen mähen, Hunde ausführen oder, für ältere Jugendliche, Kellnern in der Gastronomie. Bereits ab 13 Jahren sind leichte Tätigkeiten erlaubt, wie der Zoll erklärt.

Für Familien, die Bürgergeld beziehen, stellt sich häufig die Frage, wie die Einkünfte aus einem Ferienjob angerechnet werden. Die Antwort ist einfach: Seit Einführung des Bürgergeldes werden Ferienjob-Einkünfte von unter 25‑Jährigen vollständig von der Grundsicherung ausgenommen – unabhängig von der Höhe des Verdienstes.

1.000 EUR Studienstarthilfe – Zuschuss zum Bürgergeld

Dennoch muss der Ferienjob dem Jobcenter zwingend gemeldet werden, damit der Leistungsträger auch feststellen kann, dass das Einkommen tatsächlich in den Ferien erzielt wurde.

Privilegierung von Ferienjobs

Einnahmen von Schülern bis einschließlich 24 Jahren an allgemein- und berufsbildenden Schulen werden gemäß § 11a Abs. 7 SGB II nicht als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet, sofern sie innerhalb der offiziellen Schulferien erzielt werden. Die Höhe des Verdienstes spielt dabei keine Rolle. Nicht begünstigt ist allerdings die reguläre Ausbildungsvergütung, auf die Auszubildende ohnehin Anspruch haben.

Ausgenommen ist ausdrücklich die Ausbildungsvergütung, auf die Auszubildende ohnehin einen Anspruch haben.

Auf den Zufluss kommt es nicht an

Entscheidend ist, dass der Lohn während der Ferien erarbeitet wird – der Zeitpunkt der Auszahlung ist unerheblich. Selbst wenn das Geld erst nach den Ferien überwiesen wird, bleibt es privilegiert und wird nicht als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet.

Definition der Schulferien

Unter Schulferien versteht man die unterrichtsfreie Zeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Diese Regelung ist besonders relevant, da nur in diesen Zeiträumen die Einkünfte aus Ferienjobs privilegiert sind.

Endet die schulische oder berufliche Ausbildung mit den Ferien, zählen die Einkünfte aus einem Ferienjob als Einkommen und werden unter Berücksichtigung der regulären Freibeträge als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet.

Sommerferien 2025: Übersicht nach Bundesland

Um die Regelungen optimal zu nutzen, sollten Schüler und Eltern die genauen Ferienzeiten kennen. Da der Sommer vor der Tür steht und in einigen Bundesländern demnächst die Ferien beginnen, hier eine Übersicht über die Sommerferien 2025 in Deutschland:

BundeslandSommerferien 2025
Baden-Württemberg31.07. – 13.09.2025
Bayern01.08. – 15.09.2025
Berlin24.07. – 06.09.2025
Brandenburg24.07. – 06.09.2025
Bremen03.07. – 13.08.2025
Hamburg24.07. – 03.09.2025
Hessen07.07. – 15.08.2025
Mecklenburg-Vorpommern28.07. – 06.09.2025
Niedersachsen03.07. – 13.08.2025
Nordrhein-Westfalen14.07. – 26.08.2025
Rheinland-Pfalz07.07. – 15.08.2025
Saarland07.07. – 14.08.2025
Sachsen28.06. – 08.08.2025
Sachsen-Anhalt28.06. – 08.08.2025
Schleswig-Holstein28.07. – 06.09.2025
Thüringen28.06. – 08.08.2025
Sommerferien 2025 in Deutschland – Quelle: ADAC