Ferienjobs sind für Schüler eine beliebte Möglichkeit, ihr Taschengeld aufzubessern und erste Einblicke in die Arbeitswelt zu bekommen – sei es beim Zeitungen austragen, Nachhilfe geben, Rasen mähen, Hunde ausführen oder, für ältere Jugendliche, Kellnern in der Gastronomie. Bereits ab 13 Jahren sind leichte Tätigkeiten erlaubt, wie der Zoll erklärt.
Für Familien, die Bürgergeld beziehen, stellt sich häufig die Frage, wie die Einkünfte aus einem Ferienjob angerechnet werden. Die Antwort ist einfach: Seit Einführung des Bürgergeldes werden Ferienjob-Einkünfte von unter 25‑Jährigen vollständig von der Grundsicherung ausgenommen – unabhängig von der Höhe des Verdienstes.
1.000 EUR Studienstarthilfe – Zuschuss zum Bürgergeld
Dennoch muss der Ferienjob dem Jobcenter zwingend gemeldet werden, damit der Leistungsträger auch feststellen kann, dass das Einkommen tatsächlich in den Ferien erzielt wurde.
Privilegierung von Ferienjobs
Einnahmen von Schülern bis einschließlich 24 Jahren an allgemein- und berufsbildenden Schulen werden gemäß § 11a Abs. 7 SGB II nicht als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet, sofern sie innerhalb der offiziellen Schulferien erzielt werden. Die Höhe des Verdienstes spielt dabei keine Rolle. Nicht begünstigt ist allerdings die reguläre Ausbildungsvergütung, auf die Auszubildende ohnehin Anspruch haben.
Ausgenommen ist ausdrücklich die Ausbildungsvergütung, auf die Auszubildende ohnehin einen Anspruch haben.
Auf den Zufluss kommt es nicht an
Entscheidend ist, dass der Lohn während der Ferien erarbeitet wird – der Zeitpunkt der Auszahlung ist unerheblich. Selbst wenn das Geld erst nach den Ferien überwiesen wird, bleibt es privilegiert und wird nicht als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet.
Definition der Schulferien
Unter Schulferien versteht man die unterrichtsfreie Zeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Diese Regelung ist besonders relevant, da nur in diesen Zeiträumen die Einkünfte aus Ferienjobs privilegiert sind.
Endet die schulische oder berufliche Ausbildung mit den Ferien, zählen die Einkünfte aus einem Ferienjob als Einkommen und werden unter Berücksichtigung der regulären Freibeträge als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet.
Sommerferien 2025: Übersicht nach Bundesland
Um die Regelungen optimal zu nutzen, sollten Schüler und Eltern die genauen Ferienzeiten kennen. Da der Sommer vor der Tür steht und in einigen Bundesländern demnächst die Ferien beginnen, hier eine Übersicht über die Sommerferien 2025 in Deutschland:
| Bundesland | Sommerferien 2025 |
|---|---|
| Baden-Württemberg | 31.07. – 13.09.2025 |
| Bayern | 01.08. – 15.09.2025 |
| Berlin | 24.07. – 06.09.2025 |
| Brandenburg | 24.07. – 06.09.2025 |
| Bremen | 03.07. – 13.08.2025 |
| Hamburg | 24.07. – 03.09.2025 |
| Hessen | 07.07. – 15.08.2025 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 28.07. – 06.09.2025 |
| Niedersachsen | 03.07. – 13.08.2025 |
| Nordrhein-Westfalen | 14.07. – 26.08.2025 |
| Rheinland-Pfalz | 07.07. – 15.08.2025 |
| Saarland | 07.07. – 14.08.2025 |
| Sachsen | 28.06. – 08.08.2025 |
| Sachsen-Anhalt | 28.06. – 08.08.2025 |
| Schleswig-Holstein | 28.07. – 06.09.2025 |
| Thüringen | 28.06. – 08.08.2025 |
