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Bürgergeld-Fahrplan – das ändert sich zum 1. Juli 2023

Ortsschild mit Aufschrift Bürgergeld Änderungen ab Juli 2023

Statt in einem großen wird das Bürgergeld in zwei kleineren Schritten eingeführt. Während die Anpassung der Regelsätze bereits zum 1. Januar 2023 erfolgt, müssen Betroffene hinsichtlich vieler anderer Neuerungen etwas Geduld mitbringen. Sie sollen zum 1. Juli 2023 in Kraft treten und das bisherige Hartz IV System dann endgültig ablösen. Hier eine kurze Übersicht zu den Regelungen, die für Mitte kommenden Jahres terminiert sind.

Einkommens-Freibeträge wurden angepasst

Zu den Aspekten beim Bürgergeld, die auch von Sozialverbänden als gut bewertet werden, zählen die neuen Freibeträge für alle Erwerbstätigen. Dahinter steht der Wunsch der FDP: „Arbeit soll sich lohnen.“ Daher wurden die Freibeträge überarbeitet und laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) „verbessert“. Der größte Schritt: 30 Prozent dürfen bei Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro behalten werden.

Gute Nachrichten für Ferienjobber

Für junge Bürgergeld Bedürftige, ob Schüler oder Studierende, gibt es ebenfalls neue Grenzwerte, wenn sie sich etwas Geld hinzuverdienen möchten. Bis zur aktuellen Minijob-Grenze von 520 Euro wird das Einkommen – etwa aus Schülerjobs – nicht angerechnet. Bei Ferienjobs gilt: Dieses Einkommen bleibt gänzlich unberücksichtigt.

Thema Ehrenamt und Bürgergeld

Auch Ehrenamtler, die für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhalten, wurden im Rahmen der Hartz IV Reform hin zum Bürgergeld berücksichtigt. Das BMAS schreibt hierzu:

„Ehrenamtliche können jährlich bis zu 3.000 Euro der Aufwandsentschädigung behalten.“

Kooperationsplan als roter Faden

Ein zweiter Punkt, der mit dem Bürgergeld grundlegend überarbeitet wurde: die Zusammenarbeit von Betroffenen mit dem Jobcenter. Anstelle einer Eingliederungsvereinbarung wird ab Juli 2023 ein Kooperationsplan erstellt. Er ist laut BMAS

„der rote Faden für die Arbeitssuche und wird in verständlicher Sprache gemeinschaftlich von Jobcenter-Beschäftigten und Bürgergeld-Beziehenden erarbeitet“.

Schlichtungsverfahren

Entscheidend aber: Im Kooperationsplan gibt es keine Rechtsfolgebelehrung. Sollte es bei der Erstellung des Plans zu Meinungsverschiedenheiten kommen, greift künftig ein neuer Mechanismus. Die Ampel hat dafür eigens ein Schlichtungsverfahren geschaffen, das schnell eine für alle Seiten tragbare Lösung finden soll. Das allgemeine Ziel: eine ganzheitliche Betreuung beziehungsweise ein ganzheitliches Coaching.

Weiterbildung ist Trumpf

Einer der größten Bausteine diesbezüglich ist das Thema Weiterbildung. Hier ergeben sich einige der gravierendsten Veränderungen im Vergleich zum Hartz IV System. Betroffene, die eine Weiterbildung mit Abschluss in Angriff nehmen, erhalten ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich plus eine Weiterbildungsprämie für erfolgreich abgeschlossene Zwischen- und Abschlussprüfungen.

Berufsabschluss nachholen

Andere Maßnahmen, die das Ziel einer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt verfolgen, werden durch das Bürgergeldgesetz ebenfalls belohnt. Vorgesehen ist ein Bürgergeldbonus, der dann 75 Euro pro Monat betragen wird. Generell geht es darum, mehr Optionen zum Lernen und zum Nachholen eines Berufsabschlusses zu bieten.

Weitere Änderungen, die zum 1. Juli 2023 erfolgen

  • Erreichbarkeit: Die Regeln für die Erreichbarkeit wurden angepasst. Die Erfordernisse entsprechen jetzt den Möglichkeiten, die moderne Kommunikationsmittel bieten.
  • Mutterschaftsgeld: Mutterschaftsgeld wird nicht länger als Einkommen auf die Bürgergeld-Leistungen angerechnet.
  • Erbschaften: Bislang wurden Erbschaften als Einkommen gezählt. Mit dem Bürgergeld wird eine Erbschaft vom Folgemonat an als Vermögen gewertet.
  • Medizinische Reha: Statt ein Übergangsgeld beantragen zu müssen, wird weiter das Bürgergeld gezahlt.

Bild: PhotoSGH/ shutterstock.com