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1.000 EUR Studienstarthilfe – Zuschuss zum Bürgergeld

Männlicher Student hält einen Fächer mit Geldscheinen

Bürgergeld und Studium: nicht ausgeschlossen, aber schwer. Wer die Voraussetzungen für ein Studium erfüllt, sieht sich gerade vor Beginn des ersten Semesters mit einem Berg an Ausgaben konfrontiert, die mit dem Bürgergeld oder BAföG nicht finanzierbar sind. Das soll sich ändern. Im Rahmen der BAföG-Reform die am 13.06.2024 verabschiedet wurde, wird eine Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro speziell für Studienanfänger aus einkommensschwachen Familien eingeführt. Der Bundesrat muss noch zustimmen, die gilt jedoch als sicher, so dass Studierende ab dem Wintersemester 2024/ 25 mit mehr Geld, höheren Freibeträgen auf das Elterneinkommen sowie der 1.000 Studienstarthilfe für bedürftige Studierende rechnen können.

Studium darf nicht vom Geldbeutel abhängen

Ein Studium kostet Geld. Laptop, Bücher, eventuell ein Umzug – das summiert sich und schreckt viele ab. Oft wird gar nicht erst über ein Studium nachgedacht. Betroffenen sind vor allem jene, deren Familien auf staatliche Leistungen angewiesen sind – ob nun Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Diese Benachteiligung soll ein Ende haben. Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) brachte es bereits bei der Vorstellung der BAföG-Reform im Kabinett auf den Punkt: „Ein Studium darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.“ Nun wurde die BAföG-Reform im Bundestag beschlossen, die Bedarfssätze, Wohnpauschalen sowie Freibeträge auf Einkommen steigen. Alle wesentlichen Änderungen in der Übersicht: BAföG-Erhöhung 2024

1.000 Euro Studienstarthilfe

Um die finanziellen Hürden für ein Studium zu minimieren und somit auch Kindern aus einkommensschwachen Familien den Weg an eine (Fach-)Hochschule zu ermöglichen, wird ab dem Wintersemester 24/25 eine Studienstarthilfe gewährt. Sie beträgt einmalig 1.000 Euro als Zuschuss, muss nicht zurückgezahlt werden und ist lediglich an zwei Bedingungen geknüpft:

  • Antragsteller sind unter 25 Jahre alt und
  • haben Anspruch auf staatliche Leistungen (Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld).

Das Bundesarbeitsministerium rechnet mit etwa 15.000 Anträgen auf die Studienstarthilfe.

Studienstarthilfe beantragen & Antragsfrist

Der Antrag auf Studienstarthilfe kann seit dem 2. September 2024 ausschließlich online über das Portal „BAföG Digital“ gestellt werden – ein möglicher BAföG-Antrag spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist, dass der Antrag spätestens bis zum Ende des Monats gestellt wird, der auf den Studienbeginn folgt. Beginnt das Studium beispielsweise im Oktober, muss der Antrag bis spätestens 30. November eingereicht sein.

Keine Anrechnung

Wichtig für alle, die Anspruch auf die Studienstarthilfe haben: Die 1.000 Euro werden nicht als Einkommen beim Bürgergeld angerechnet und kürzen somit keine Leistungen des Jobcenters.

Titelbild: Ground Picture / shutterstock