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Bürgergeld: 1.000 EUR Zuschuss für junge Studenten

Junge Studentin mit 50 EUR Geldscheinen

Bürgergeld und Studium: nicht ausgeschlossen, aber schwer. Wer die Voraussetzungen für ein Studium erfüllt, sieht sich gerade vor Beginn des ersten Semesters mit einem Berg an Ausgaben konfrontiert, die mit dem Bürgergeld oder BAföG nicht finanzierbar sind. Das soll sich ändern. Im Rahmen der BAföG-Reform wurde eine Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro speziell für Studienanfänger aus ärmeren Familien eingeführt.

Studium darf nicht vom Geldbeutel abhängen

Ein Studium kostet Geld. Computer, Bücher, eventuell ein Umzug – das summiert sich und schreckt viele ab. Oft wird gar nicht erst über ein Studium nachgedacht. Betroffenen sind vor allem jene, deren Familien auf staatliche Leistungen angewiesen sind – ob nun Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Diese Benachteiligung soll ein Ende haben. Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) brachte es bei der Vorstellung der BAföG-Reform im Kabinett auf den Punkt: „Ein Studium darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.“

1.000 Euro Starthilfe

Um die finanziellen Hürden für ein Studium zu minimieren und somit auch Kindern aus einkommensschwachen Familien den Weg an eine (Fach-)Hochschule zu ermöglichen, wird ab dem kommenden Wintersemester 2024 eine Studienstarthilfe gewährt. Sie beträgt einmalig 1.000 Euro als Zuschuss, muss nicht zurückgezahlt werden und ist lediglich an zwei Bedingungen geknüpft:

  • Antragsteller sind unter 25 Jahre alt und
  • haben Anspruch auf staatliche Leistungen (Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld).

Antrag und Nachweise

Der Antrag auf die Studienstarthilfe für junge Bürgergeld Bedürftige soll so einfach wie möglich gehalten werden. Geplant ist, alles über das Portal „BAföG Digital“ abzuwickeln. Hier kann dann auch gleich der Antrag auf BAföG gestellt werden. Für die Studienstarthilfe sind Nachweise erforderlich. Einerseits muss die Immatrikulationsbescheinigung eingereicht, andererseits der Bezug von Sozialleistungen belegt werden.

Wichtig für alle, die Anspruch auf die Studienstarthilfe haben: Die 1.000 Euro werden nicht als Einkommen beim Bürgergeld angerechnet.

Titelbild: pathdoc / shutterstock.com