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Bürgergeld und Minijob – so viel bleibt anrechnungsfrei

Bürgergeld und Minijob gleichzeitig, ist das erlaubt? Ja, grundsätzlich steht einem Hinzuverdient nichts im Wege. Aber, auch wenn mit dem Minijob in der Regel Netto wie Brutto ausgezahlt wird, alles behalten dürfen Leistungsbezieher nicht. Der Lohn wird als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet und kann die Auszahlung kürzen, zuvor wird jedoch ein Freibetrag abgezogen.

556 € Minijob-Grenze

Durch die Mindestlohn-Erhöhung von 12,41 € (2024) auf 12,82 € (2025) ist auch die Minijob-Grenze gestiegen. Statt 538 € sind nun bis zu 556 € Einkommen im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung möglich. So bleibt mit der neuen Verdienstgrenze auch bei Bürgergeld Empfängern ein wenig mehr vom Zuverdienst aus einem Minijob anrechnungsfrei.

Bürgergeld trotz Vollzeitjob: Mindestlohn schlicht zu niedrig

Entwicklung der Minijob-Grenze

JahrMaximaler
Minijob-Verdienst
2022450 €
2023520 €
2024538 €
2025556 €
2026598 €
2027628 €
Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt mit dem Mindestlohn – und damit auch der mögliche Freibetrag beim Bürgergeld.

Im Jahr 2025 liegt der maximal anrechnungsfreie Betrag bei 194,80 € – bei einem Verdienst von exakt 556 €.

Bürgergeld Freibetrag beim Minijob

Bei einem Erwachsenen ab 25 Jahren bleiben von einem Minijob mindestens 100 € und höchstens 194,80 € anrechnungsfrei (189,40 € in 2024), das ist der maximale pauschale Freibetrag. Rechnerisch werden bei 556 € Verdienst somit 361,20 € vom Bürgergeld abgezogen. So setzt sich der Einkommensfreibetrag zusammen:

Freibetrag
100,00 €Grundfreibetrag
84,00 €20% auf Einkommen zwischen 100 und 520 €
(20% von 420 €
10,80 €30% auf Einkommen zwischen 520 und 556 €
(30% von 36 €)
194,80 €Gesamt
Bürgergeld Freibetrag auf Minijob Einkommen (§ 11 Absatz 3 SGB II)

Nicht jeder erzielt die vollen 556 € im Minijob. Die folgende Tabelle zeigt, wie sich der Freibetrag und die Anrechnung beim Bürgergeld bei geringerem Einkommen verändern.

Minijob VerdienstFreibetragBürgergeld
Anrechnung
100 €100 €0 €
200 €120 €80 €
300 €140 €160 €
400 €160 €240 €
500 €180 €320 €

Minijob Freibetrag Rechner

Einkommen aus dem Minijob eingeben und den Freibetrag berechnen:

Grundfreibetrag über 100 €

Für den Grundfreibetrag von 100 € sieht der Gesetzgeber Ausnahmen vor. So ist im § 11b Abs. 2 SGB II geregelt, dass erwerbstätige Leistungsbezieher auch einen über den Grundfreibetrag von 100 € hinausgehenden Freibetrag geltend machen können, sofern das monatliche Einkommen 400 € übersteigt und höhere Werbungskosten nachgewiesen werden – beispielsweise durch höhere Fahrtkosten. Nehmen wir einmal an, ein Bürgergeld Empfänger übt einen Minijob mit einem Einkommen von 556 € aus und an Fahrtkosten entstehen im Monat 150 €, die auch nachgewiesen werden können. Somit würde sich folgende Rechnung ergeben:

Freibetrag
150,00 €Freibetrag (anstelle 100 € Grundfreibetrag)
84,00 €20% auf Einkommen zwischen 100 und 520 €
(20% von 420 €)
10,80 €30% auf Einkommen zwischen 520 und 538 €
(30% von 36 €)
244,80 Gesamt

Durch die höheren Werbungskosten bleiben anstatt der pauschalen 194,80 € nun 244,80 € anrechnungsfrei, so dass in diesem Fall 311,20 € monatlich als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet werden.

Lesetipp: Ein Minijob ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Warum sich Bürgergeld Bedürftige mit einer geringfügigen Beschäftigung von der Rentenversicherungspflicht nicht befreien lassen sollten, haben wir im Artikel unter Minijob und Bürgergeld – Mit Hilfe des Jobcenters zukünftige Rente erhöhen erläutert.

Auszubildende und Schüler bis zum 25. Lebensjahr

Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie Auszubildende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres profitieren von einem höheren Freibetrag. So regelt § 11b Abs. 2b SGB II, dass der Grundfreibetrag von 100 € dynamisch auf die Minijob-Grenze (556 € seit 2025) angehoben wird – steigt die Minijob-Grenze, erhöht sich automatisch auch der Grundfreibetrag. Gleiches gilt für Ableister eines Freiwilligendienstes sowie Schulabgänger einer allgemein- oder berufsbildenden Schule bis zum Ablauf des dritten Monats nach Beendigung der Ausbildung. Bei diesem Personenkreis wird Einkommen aus einem Minijob nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

33 Prozent der Aufstocker sind Minijobber

Laut jüngster Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu der Erwerbstätigkeit von Leistungsempfängern waren im September 2024 (Zahlen im Mai 2025 abgerufen) ca. 280.000 Bürgergeld-Bezieher in einem Minijob bis 538 € tätig. Dies entspricht etwa 33 Prozent aller Erwerbstätigen im Bürgergeld-Bezug. Insgesamt stockten ca. 838.000 Erwerbstätige mit Bürgergeld auf, davon ca. 779.000 als Arbeitnehmer. Die Mehrheit der Minijobber unter den Aufstockern waren dabei Alleinstehende ohne Kinder und Alleinerziehende.

Auch interessant: Sowohl erhaltenes Trinkgeld als auch kostenlose Verpflegung des Arbeitgebers (vor allem im Gastro-Bereich relevant) können als zusätzliches Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet werden und die Leistungen kürzen.

Minijob und Arbeitsrecht

Neben der Anrechnung gibt es auch arbeitsrechtliche Punkte, die Minijobber und Arbeitgeber kennen sollten, da sie häufig missverstanden oder schlicht ignoriert werden. Geringfügig Beschäftigte haben dieselben arbeitsrechtlichen Ansprüche wie sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer in Teil- oder Vollzeit. Das umfasst wesentliche Rechte wie

  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Bezahlter Erholungsurlaub
  • Feiertagsvergütung
  • Kündigungsschutz, insbesondere bei Schwangerschaft
  • Mutterschutz und Anspruch auf Elternzeit

Diese Ansprüche sind gesetzlich geregelt und nicht vom Wohlwollen des Arbeitgebers abhängig.

Ausblick mit höherem Mindestlohn

Die Mindestlohnkommission hat am 27. Juni 2025 beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten anzuheben:

  • 13,90 € ab 01.01.2026
  • 14,60 € ab 01.01.2026

Seit der Minijob-Reform 2022 ist die Verdienstgrenze an eine „43-Stunden-Regel“ gekoppelt. Bedeutet, mit steigendem Mindestlohn wächst auch die Minijob-Grenze nach folgender Rechnung:

  • Minijob-Grenze = Mindestlohn × 43 Stunden

Kurzum: Schon 2026 steigt das Minijob-Limit voraussichtlich auf knapp 600 €, 2027 auf rund 630 €. Damit verbessert sich der Spielraum für geringfügig Beschäftigte und Bürgergeld-Bezieher spürbar, auch wenn das 15-Euro-Mindestlohn-Szenario vorerst vertagt ist.

Die häufigsten Fragen zusammengefasst

Wie viel darf ich im Minijob verdienen, ohne dass mein Bürgergeld gekürzt wird?

Die ersten 100 € monatlich sind immer anrechnungsfrei. Darüber hinaus bleiben 20 % bis zur Grenze von 520 € und 30 % für den Rest bis 556 € frei – maximal 194,80 €.

Wie hoch ist der Bürgergeld-Freibetrag bei 556 € Minijob-Einkommen?

Bei 556 € monatlich liegt der Bürgergeld-Freibetrag bei 194,80 €. Nur die übrigen 361,20 € werden angerechnet.

Darf ich als Schüler, Azubi oder Student mehr vom Minijob behalten?

Ja. Bis zum 25. Geburtstag bleiben bei Schulbesuch, Ausbildung oder Studium bis zu 556 € monatlich vollständig anrechnungsfrei.

Wie wird der Bürgergeld-Freibetrag beim Minijob berechnet?

Unser Freibetragsrechner auf der Seite zeigt dir genau, wie viel vom Minijob beim Bürgergeld anrechnungsfrei bleibt.

Muss ich einen Minijob beim Jobcenter melden?

Ja. Jeder Minijob muss vor Beginn gemeldet werden – unabhängig von der Höhe des Einkommens.

Was gilt beim Bürgergeld, wenn ich mehrere Minijobs habe und die Grenze von 556 € überschreite?

Die Einkünfte werden zusammengezählt. Überschreitest du 556 €, gilt das nicht mehr als Minijob, sondern als versicherungspflichtige Beschäftigung.

Wird Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld aus dem Minijob auf das Bürgergeld angerechnet?

Ja. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld aus einem Minijob werden beim Bürgergeld voll als Einkommen angerechnet – und zwar im Monat der Auszahlung.

Titelbild: Kittyfly / shutterstock.com