Der 25-Euro-Sofortzuschlag für Kinder im Grundsicherungsgeld könnte 2027 wegfallen. Während ein konkreter Gesetzentwurf für das SGB II noch fehlt, plant die Bundesregierung die Streichung des gleich hohen Zuschlags beim Kinderzuschlag bereits zum Jahreswechsel. Noch 2026 sollen auch die übrigen Regelungen überprüft und angepasst werden. Für Familien stehen damit 300 Euro je Kind und Jahr auf dem Spiel.
Im SGB II ist noch nichts beschlossen
Am 8. September 2026 hat der Bundestag erstmals über das Haushaltsbegleitgesetz 2027 beraten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung beschränkt sich bislang auf den Kinderzuschlag. Dort soll der Sofortzuschlag zum 1. Januar 2027 entfallen. Dafür ist vorgesehen, § 6a Abs. 2 Satz 4 des Bundeskindergeldgesetzes zu streichen.
Im Grundsicherungsgeld beruht die zusätzliche Zahlung hingegen auf § 72 SGB II. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten darüber 25 Euro im Monat. Der vorliegende Entwurf lässt diese Vorschrift unverändert.
Vom Tisch ist die Streichung damit nicht. In der Begründung kündigt die Bundesregierung an, auch die parallel eingeführten Zuschläge im SGB II, in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz zu „überprüfen und anzupassen“. Das soll noch 2026 im Zuge der neuen Regelbedarfsermittlung geschehen. Ob der Zuschlag anschließend gekürzt, abgeschafft oder ersetzt wird, ist bisher offen.
Pro Kind stehen 300 Euro im Jahr auf dem Spiel
Eine ersatzlose Streichung würde einer Familie jeden Monat 25 Euro je Kind nehmen. Über zwölf Monate summiert sich das auf 300 Euro. Bei zwei Kindern wären es 600 Euro, bei drei Kindern 900 Euro im Jahr.
Bislang kommt der Zuschlag zum regulären Regelbedarf hinzu. Dieser liegt 2026 je nach Alter des Kindes bei 357, 390 oder 471 Euro im Monat. Auch junge Erwachsene können die zusätzlichen 25 Euro erhalten, sofern ihrer Leistung eine der in § 72 SGB II genannten Regelbedarfsstufen zugrunde liegt.
Für den Zuschlag muss das Jobcenter nicht zwingend laufenden Regelbedarf auszahlen. Anspruch haben auch Kinder, die nur Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten oder wegen des angerechneten Kindergeldes keine laufende Zahlung aus der Grundsicherung bekommen. In diesen Konstellationen wird der Sofortzuschlag als eigenständige Leistung gezahlt.
Höheres Kindergeld bringt im Grundsicherungsgeld kein Plus
Zum Jahreswechsel soll zugleich das Kindergeld von 259 auf 267 Euro steigen. Für Familien mit Grundsicherungsgeld sind die acht Euro mehr grundsätzlich kein Ausgleich. Das Jobcenter rechnet Kindergeld als Einkommen des Kindes an, soweit es für dessen Lebensunterhalt benötigt wird. Steigt das Kindergeld um acht Euro, sinkt die Zahlung des Jobcenters entsprechend.
Die Kindergelderhöhung 2027 kommt im Grundsicherungsgeld daher nicht zusätzlich an. Sollte gleichzeitig der Sofortzuschlag ersatzlos wegfallen, fehlen weiterhin 25 Euro je Kind. Das höhere Kindergeld würde den Verlust also nicht auf 17 Euro verringern.
Beim Kinderzuschlag ist die Streichung bereits konkret
Eingeführt wurde der Sofortzuschlag im Juli 2022 als Übergang bis zur damals geplanten Kindergrundsicherung. Weil diese nicht gekommen ist, will die Bundesregierung den Aufschlag beim Kinderzuschlag nun streichen und damit den Bundeshaushalt entlasten. Dessen Höchstbetrag würde dadurch um 25 Euro je Kind sinken. Wie stark die tatsächliche Auszahlung zurückgeht, hängt vom Einkommen und der individuellen Berechnung ab.
Für den Bund soll die Änderung 450 Millionen Euro im Jahr einsparen. Zugleich rechnet die Bundesregierung mit 150 Millionen Euro höheren Ausgaben beim Grundsicherungsgeld. Dieser scheinbare Widerspruch erklärt sich durch das Zusammenspiel beider Leistungen: Reichen der niedrigere Kinderzuschlag, Wohngeld und eigenes Einkommen nicht mehr aus, können betroffene Familien wieder auf Grundsicherungsgeld angewiesen sein.
Aus der geplanten Streichung beim Kinderzuschlag folgt jedoch keine automatische Kürzung im SGB II. Dort werden die 25 Euro nach geltendem Recht weitergezahlt. Wie es mit dem Zuschlag im Grundsicherungsgeld weitergeht, muss die Bundesregierung erst in einem weiteren Gesetzentwurf festlegen.
Die 25 Euro fließen vorerst weiter
Auch beim Kinderzuschlag ist die Streichung noch nicht final beschlossen. Nach der ersten Beratung überwies der Bundestag das Haushaltsbegleitgesetz an den Haushaltsausschuss. Für den 12. Oktober ist eine öffentliche Anhörung vorgesehen.
Bis zu einer gesetzlichen Änderung zahlt das Jobcenter den Sofortzuschlag weiter. Für Familien im Grundsicherungsgeld wird deshalb der angekündigte zweite Gesetzentwurf entscheidend. Erst dann zeigt sich, ob die 25 Euro 2027 tatsächlich wegfallen und ob an ihre Stelle eine andere Leistung tritt.