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300 Euro weniger Kinderzuschlag – Wechsel zum Jobcenter droht

Familien mit Kinderzuschlag sollen ab Januar 2027 bis zu 25 Euro pro Kind und Monat weniger erhalten. Pro Kind fehlen damit bis zu 300 Euro im Jahr. Die Bundesregierung rechnet durch die Kürzung mit 450 Millionen Euro weniger Ausgaben beim Kinderzuschlag, zugleich aber mit 150 Millionen Euro mehr beim Grundsicherungsgeld. Die eigene Kalkulation zeigt damit eine brisante Folge: Ein Teil der betroffenen Familien könnte auf das Jobcenter angewiesen sein.

Die 25 Euro stecken bereits im Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag beträgt derzeit höchstens 297 Euro monatlich je Kind. Darin ist der Sofortzuschlag von 25 Euro bereits enthalten. Die Familienkasse überweist ihn nicht als gesonderten Betrag. Deshalb ist auf dem Kontoauszug nicht zu erkennen, welcher Anteil des Kinderzuschlags auf diesen Aufschlag entfällt.

Genau diese 25 Euro will die Bundesregierung aus der Berechnung streichen. Artikel 7 des am 14. August 2026 an den Bundesrat übermittelten Haushaltsbegleitgesetzes 2027 entfernt den entsprechenden Satz aus dem Bundeskindergeldgesetz. Blieben alle übrigen Rechengrößen unverändert, würde der Höchstbetrag dadurch von 297 auf 272 Euro sinken. Der endgültige Höchstbetrag für 2027 steht allerdings noch nicht fest, da auch das Existenzminimum und weitere Berechnungswerte angepasst werden können.

Bei zwei Kindern fehlen bis zu 600 Euro

Die mögliche Jahreswirkung ist schnell spürbar. Bei einem Kind fehlen bis zu 300 Euro, bei zwei Kindern bis zu 600 Euro und bei drei Kindern bis zu 900 Euro. Maßgeblich ist, für wie viele Monate und in welcher Höhe tatsächlich Kinderzuschlag gezahlt wird. Der genaue Verlust kann daher geringer ausfallen.

Kinderzuschlag berechnen

Gerade Familien mit kleinem Erwerbseinkommen trifft der Abzug an einer empfindlichen Stelle. Der Kinderzuschlag soll den Bezug von Bürgergeld vermeiden, wenn das Einkommen der Eltern zwar für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber nicht für den Bedarf der Kinder. Zusammen mit Kindergeld und gegebenenfalls Wohngeld soll er die finanzielle Lücke schließen. Wird diese Leistung gekürzt, kann die Rechnung für Haushalte an der Anspruchsgrenze nicht mehr aufgehen.

Die Regierung rechnet mit mehr Ausgaben beim Jobcenter

Der Entwurf beziffert die Einsparung beim Kinderzuschlag auf 450 Millionen Euro im Jahr. Gleichzeitig erwartet die Bundesregierung beim Grundsicherungsgeld Mehrausgaben von jährlich 150 Millionen Euro. Beim Wohngeld sollen Bund und Länder zusammen rund 40 Millionen Euro sparen.

Diese Verschiebung ist kein Nebeneffekt auf dem Papier. Die Kalkulation legt nahe, dass ein Teil der Haushalte nach der Kürzung nicht mehr ausreichend durch Einkommen, Kinderzuschlag und Wohngeld abgesichert wäre. Statt der Familienkasse und Wohngeldstelle wäre dann doch das Jobcenter zuständig. Dort gelten andere Regeln. Einkommen und Vermögen der gesamten Bedarfsgemeinschaft werden geprüft, hinzu kommen die Mitwirkungs- und Vermittlungspflichten des Grundsicherungsgeldes.

Der Staat spart damit nicht die vollen 450 Millionen Euro. Von der Entlastung beim Kinderzuschlag werden allein 150 Millionen Euro durch höhere Ausgaben für die Grundsicherung aufgezehrt. Für betroffene Familien kann daraus neben weniger Geld auch ein Wechsel in ein deutlich strengeres Leistungssystem folgen.

Beim Bürgergeld bleibt der Sofortzuschlag vorerst bestehen

Die geplante Streichung betrifft zunächst ausschließlich den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz. Kinder mit Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherungsgeld erhalten den Sofortzuschlag von 25 Euro weiterhin zusätzlich zum Regelbedarf. Ihre Rechtsgrundlage im SGB II wird durch diesen Entwurf nicht geändert.

Entwarnung gibt die Bundesregierung dennoch nicht. In der Begründung kündigt sie ausdrücklich an, auch die parallel eingeführten Zuschläge im Grundsicherungsgeld, in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsrecht zu überprüfen und anzupassen. Das soll noch 2026 im Zuge der neuen Regelbedarfsermittlung geschehen. Eine konkrete Streichung für Bürgergeld-Kinder liegt bisher aber nicht vor. Beides muss sauber getrennt werden.

Noch gilt der bisherige Kinderzuschlag

Das Bundeskabinett hat die Kürzung auf den Weg gebracht, geltendes Recht ist sie noch nicht. Der Bundesrat kann bis zum 25. September Stellung nehmen, anschließend berät der Bundestag über das Haushaltsbegleitgesetz. Vorgesehen ist, den Sofortzuschlag zum 1. Januar 2027 aus dem Kinderzuschlag zu streichen. Eine Übergangsregelung für Bewilligungen, die bis ins Jahr 2027 laufen, enthält der Entwurf nicht.

Für Familien an der Anspruchsgrenze können die 25 Euro den Ausschlag geben. Reichen Einkommen, Kinderzuschlag und Wohngeld nach der Kürzung nicht mehr für den Bedarf aus, kann stattdessen ein Anspruch auf Grundsicherungsgeld entstehen. Dann wäre das Jobcenter zuständig.