Zum Inhalt springen

Kindergeld-Erhöhung 2027 – Beim Bürgergeld kommt das Plus nicht an

Das Kindergeld soll 2027 um acht Euro pro Kind steigen. Für Familien mit Bürgergeld klingt das zunächst nach zusätzlichem Geld, doch bei der Berechnung des Jobcenters wird der höhere Betrag als Einkommen berücksichtigt. Der Regierungsentwurf rechnet dadurch mit 176 Millionen Euro weniger Ausgaben im SGB II.

Aus 259 sollen 267 Euro werden

Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027 beschlossen. Danach soll das Kindergeld zum 1. Januar 2027 von derzeit 259 auf 267 Euro je Kind und Monat steigen. Für Januar 2028 ist eine weitere Erhöhung auf 272 Euro vorgesehen.

Kindergeld und Bürgergeld: Bei Rückforderung droht doppelt Verlust

Bei einem Kind wächst die jährliche Kindergeldzahlung 2027 damit um 96 Euro. Gegenüber 2026 beträgt das Plus ab 2028 insgesamt 156 Euro im Jahr. Eine Familie mit zwei Kindern erhielte zunächst 16 Euro und ein Jahr später 26 Euro mehr im Monat.

Beschlossen sind diese Beträge noch nicht. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz zustimmen. Bis dahin handelt es sich um die Pläne der Bundesregierung, auch wenn Beträge und Stichtage bereits konkret im Regierungsentwurf stehen.

Warum das Jobcenter die acht Euro abzieht

Beim Grundsicherungsgeld, dem bisherigen Bürgergeld, zählt Kindergeld grundsätzlich als Einkommen. Für ein Kind innerhalb der Bedarfsgemeinschaft wird es nach § 11 SGB II zunächst dem Kind zugerechnet, soweit es dessen Lebensunterhalt deckt. Dazu gehören der Regelbedarf, mögliche Mehrbedarfe und sein Anteil an den Wohnkosten.

Angenommen, auf ein sechsjähriges Kind entfallen neben dem Regelbedarf von 390 Euro noch 250 Euro für Miete und Heizung. Sein monatlicher Gesamtbedarf beträgt dann 640 Euro. Davon deckt das Kindergeld 2026 insgesamt 259 Euro, sodass das Jobcenter noch 381 Euro zahlt. Steigt das Kindergeld 2027 auf 267 Euro, sinkt die Jobcenter-Leistung auf 373 Euro. Zusammen bleiben es in beiden Jahren genau 640 Euro.

Die Regierung spart jährlich 176 Millionen Euro

Wie stark diese Verrechnung insgesamt wirkt, zeigt die Finanzplanung des Gesetzentwurfs. Durch die erste Kindergelderhöhung erwartet die Bundesregierung beim Grundsicherungsgeld nach dem SGB II Einsparungen von rund 176 Millionen Euro pro Jahr. Davon entfallen 173 Millionen Euro auf den Bund und drei Millionen Euro auf die Kommunen.

Die für 2028 geplanten weiteren fünf Euro sollen die jährlichen SGB-II-Ausgaben zusätzlich um rund 111 Millionen Euro senken. Diese Beträge sind Schätzungen. Sie machen jedoch deutlich, dass ein erheblicher Teil der Kindergelderhöhung nicht als zusätzliches Einkommen in Haushalten mit Grundsicherung verbleibt, sondern die Ausgaben der Jobcenter verringert.

Die Einsparung entsteht, weil das höhere Kindergeld einen größeren Teil des Lebensunterhalts deckt. Dadurch muss das Jobcenter entsprechend weniger Grundsicherung zahlen. Genau diesen Effekt weist die Bundesregierung im Entwurf als finanzielle Folge der Erhöhung aus.

Bürgergeld-Rückforderung wegen Kindergeld? Gericht setzt Jobcenter Grenze

Auch überschüssiges Kindergeld kann angerechnet werden

Die Anrechnung endet nicht zwangsläufig, sobald das Kind seinen eigenen Bedarf decken kann. Wird das Kindergeld dafür nicht vollständig benötigt, zählt der verbleibende Betrag als Einkommen des kindergeldberechtigten Elternteils. Dieser sogenannte Kindergeldüberhang kann dessen Bürgergeldanspruch mindern. Das Bundessozialgericht hat diese Zuordnung im Urteil B 4 AS 14/23 R bestätigt.

Auch über den Bedarf des Kindes hinaus führt die Erhöhung daher nicht automatisch zu mehr verfügbarem Geld. Bezieht der kindergeldberechtigte Elternteil weiterhin Bürgergeld, kann das Jobcenter auch den überschüssigen Betrag berücksichtigen. In vielen betroffenen Familien bleibt die Gesamtsumme deshalb unverändert: Die Familienkasse zahlt mehr, das Jobcenter weniger.