Laut den jüngsten Statistiken bekommen alleinerziehende Mütter oder Väter mit einem oder mehreren Kindern im Schnitt 1.489 € Bürgergeld pro Monat vom Jobcenter. Dass es sich dabei um einen Durchschnittswert handelt, wird beim Blick auf die Details der Zahlen, die regelmäßig von der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht werden, deutlich: So zahlt das Jobcenter Magdeburg im Schnitt nur 1.300 € an Alleinerziehende, während es in Hamburg mit 1.808 € über 480 € mehr sind. Geschuldet ist diese große Differenz von etwa 39 % unter anderem lokalen Unterschieden.
Inhaltsverzeichnis
Bürgergeld Tabelle für Alleinerziehende
1.489 € Bürgergeld im Monat für eine alleinerziehende Mutter oder einen alleinerziehenden Vater, das ist laut Jobcenter Statistik der Durchschnitt auf ganz Deutschland bezogen. In der nachfolgenden Tabelle haben wir auszugsweise die Werte im Städtevergleich aufbereitet.
Jobcenter | Ø Bürgergeld mtl. |
---|---|
Deutschland (gesamt) | 1.489 € |
Aachen | 1.485 € |
Augsburg | 1.430 € |
Berlin | 1.656 € |
Bielefeld | 1.555 € |
Bochum | 1.516 € |
Bremen | 1.530 € |
Chemnitz | 1.328 € |
Duisburg | 1.521 € |
Düsseldorf | 1.605 € |
Dortmund | 1.663 € |
Dresden | 1.431 € |
Essen | 1.647 € |
Frankfurt / Main | 1.593 € |
Gelsenkirchen | 1.562 € |
Halle (Saale) | 1.385 € |
Hamburg | 1.808 € |
Hannover | 1.535 € |
Köln | 1.685 € |
Koblenz | 1.406 € |
Leipzig | 1.354 € |
Mannheim | 1.583 € |
Magdeburg | 1.300 € |
München | 1.637 € |
Nürnberg | 1.449 € |
Recklinghausen | 1.512 € |
Saarbrücken | 1.521 € |
Stuttgart | 1.653 € |
Wiesbaden | 1.580 € |
Wuppertal | 1.530 € |
Neue Berechnung des Bürgergeld Regelsatzes bringt sozialen Rückschritt
Ein Drittel der Alleinerziehenden armutsgefährdet
Bei den insgesamt 2.927.095 Bedarfsgemeinschaften mit Bürgergeld handelt es sich überwiegend um Single-Haushalte (1.660.457). Direkt darauf folgen Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern. Ihr Anteil beträgt 18,07 % (in Zahlen: ca. 529.056). Etwa 55 % davon sind Alleinerziehende mit einem Kind (ca. 293.000 Haushalte), knapp 30 % (ca. 160.000 Haushalte) haben zwei Kinder und die übrigen 15 % der Alleinerziehenden-Haushalte mit Bürgergeld (ca. 79.500) haben drei und mehr Kinder.
Das größte Problem für alleinerziehende Elternteile: Job und Familie unter einen Hut zu bringen. Da dieser Spagat immer seltener funktioniert, ist laut Sozialverband VdK ein Drittel aller Alleinerziehenden auf Bürgergeld angewiesen. Schlimmer noch: 2024 waren mehr als 26 Prozent der Alleinerziehenden armutsgefährdet. Daran ändert auch der durchschnittliche Bürgergeld-Anspruch von 1.489 € nicht viel. Die Armutsschwelle für Alleinerziehende mit einem Kind unter 14 Jahren betrug 2024 knapp 1.800 € und damit schon 300 € mehr als der aktuelle Durchschnitt der Grundsicherung vom Jobcenters.
Regelsatz
Wie sich der Gesamtbetrag beim Bürgergeld für Alleinerziehende zusammensetzt, richtet sich einerseits nach Zahl und Alter der Kinder. Andererseits spielt auch der Wohnort eine große Rolle. Denn die Wohnkosten in Berlin und München sind ungleich höher als die Miete in ländlichen Regionen.
Beim Regelsatz gilt: Der oder die Alleinerziehende bekommt pauschal 563 € monatlich für den täglichen Bedarf wie Nahrung, Kleidung, Hygiene oder Freizeit (Was ist im Regelsatz enthalten?). Für das Kind oder die Kinder sieht der Gesetzgeber aktuell folgende Bürgergeld Regelsätze vor:
Bürgergeld Regelsatz für Kinder
- 357 € für Kinder bis fünf Jahren
- 390 € für Kinder von sechs bis 13 Jahren
- 471 € für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
- 451 € für Volljährige unter 25 Jahren, die im Elternhaus leben
Zusätzlich gibt es für jedes Kind in der Bedarfsgemeinschaft den Kindersofortzuschlag in Höhe von 25 € monatlich.
Anspruch auf Mehrbedarf
Eine Besonderheit: Alleinerziehende haben Anspruch auf einen Mehrbedarf. Den Basiswert bildet der aktuelle Bürgergeld Regelsatz der Bedarfsstufe 1 mit 563 € im Monat. Bei einem Kind bis sieben Jahren wird Alleinerziehenden ein Mehrbedarf von 36 Prozent bzw. 202,68 € im Monat zusätzlich zum Regelbedarf gewährt. Bei einem Kind über sieben Jahren sind es 12 Prozent oder 67,56 €. Den höchsten Satz gibt es bei fünf oder mehr Kindern mit 60 Prozent (337,80 €) des Regelsatzes.
Einkommen, Unterhalt, Elterngeld
Beachtet werden muss: Eigenes Einkommen, etwa durch einen Minijob, und das mögliche „Einkommen“ der Kinder wie Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss werden auf das Bürgergeld angerechnet. Das gilt ebenso für das Elterngeld. Nur, wer vor der Geburt des Kindes erwerbstätig war, hat einen Elterngeld-Freibetrag, der sich nach dem vorherigen Einkommen richtet und maximal 300 € (Basiselterngeld) bzw. 150 € (ElterngeldPlus) beträgt.
Wohnkosten
Zum Regelsatz kommen die Kosten der Unterkunft (KdU) hinzu. Hier ergeben sich hinsichtlich der Zahlbeträge laut Jobcenter-Statistik die größten Unterschiede. Gemäß den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit reicht die Spanne bei der durchschnittlichen KdU von 285 € in Tirschenreuth (Bayern) bis 842 € in Hamburg – im bundesweiten Durchschnitt sind es 545 €.
So hoch darf die Miete mit Bürgergeld sein
Um die Elemente Regelleistung und Kosten der Unterkunft noch einmal in Zahlen zu fassen: Im Durchschnitt betrug die Bürgergeld Gesamtregelleistung für Alleinerziehende mit Kindern in Deutschland 1.258 € (1.270 € im Vormonat). Bei den Unterkunftskosten steht ein Betrag von 545 € (553 € im Vormonat) zu Buche.
Heizung, Mehrbedarfe und Krankenversicherung
Hinzu kommen weitere Bürgergeld Leistungen, die individuell unterschiedlich ausfallen oder auf die gegebenenfalls auch gar kein Anspruch besteht:
- Heizung: Allen voran sind es die Heizkosten, die wie die Miete nur in angemessener Höhe übernommen werden. Unterschieden wird vorrangig nach der Art der Heizung – etwa Fernwärme, Gas oder Öl.
- Mehrbedarfe: Zu den bekannteren Mehrbedarfen zählt die Pauschale für die dezentrale Warmwasseraufbereitung, wenn nicht die Heizung, sondern ein mit Strom betriebenes Gerät das Wasser erwärmt, in Höhe von 2,3 Prozent des Regelsatzes. Auch wenn spezielle Nahrung benötigt wird oder ein Bürgergeld Bedürftiger behindert ist, können Mehrbedarfe geltend gemacht werden.
- Krankenkasse: Die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse zahlt das Jobcenter üblicherweise direkt an die jeweilige Krankenversicherung. Bei einer privaten Krankenversicherung übernimmt das Jobcenter die Hälfte des Beitrags für die Basisversorgung.