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Bürgergeld Bescheid – Bewilligungsbescheid des Jobcenters

Nach Antragstellung wird das Jobcenter die Voraussetzungen für einen Anspruch des Antragstellers prüfen. Nach erfolgter Prüfung wird eine Entscheidung darüber gefällt, ob Bürgergeld geleistet wird und wenn ja, in welcher Höhe und wie sich die Leistungen im Detail zusammensetzen. Dies wird dem Antragsteller per Bürgergeld Bescheid – einem Verwaltungsakt – mitgeteilt.

Jobcenter hat 6 Monate Zeit für Bescheid (Verwaltungsakt)

Nachdem ein Antrag gestellt wurde, hat das Jobcenter sechs Monate Zeit, darüber zu entscheiden und die Entscheidung schriftlich als Bescheid (Verwaltungsakt) zu verkünden.

Bürgergeld Vorschuss beantragen – wenn der Antrag zu lange dauert

Es muss also zwingend innerhalb dieser Zeit über den Antrag eines Betroffenen ein Bewilligungsbescheid oder Ablehnungsbescheid erlassen werden. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Art von Antrag es sich handelt – dies kann sowohl der Antrag auf die Grundsicherung sein als auch Anträge auf Bürgergeld Mehrbedarfe oder andere Anträge auf Übernahme von Kosten für andere Bedarfe etc. Tipp: Sollte das Jobcenter keinen Bescheid fristgerecht erlassen, kann eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht eingereicht werden.

Das muss der Bewilligungsbescheid beinhalten

Um einen Bürgergeld Bescheid auf seine Richtigkeit überprüfen zu können, ist es erforderlich, den Bescheid zu verstehen. In der Regel besteht der Bewilligungsbescheid aus ca. drei Seiten. Folgende Informationen gehen aus dem Bescheid hervor:

  • Datum des Antrags
  • Adresse und Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer)
  • Bewilligungszeitraum
  • Gesamtbedarf für alle Personen der Bedarfsgemeinschaft
  • Einzelaufstellung der Bedarfe pro Person
  • Leistungsempfänger (bspw. der Antragssteller selbst oder der Vermieter)
  • Versicherungszahlungen
  • Rechtsbehelfsbelehrung mit Widerspruchsfrist (1 Monat)

Bewilligungszeitraum

Im Bescheid wird mitgeteilt, über welchen Zeitraum der Betrag gezahlt wird. Die Jobcenter sprechen hier von „Bewilligungszeitraum“. In der Regel beträgt der Bewilligungszeitraum 1 Jahr. Nach Ablauf der zwölf Monate muss ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden.

Gesamtbedarf aller Personen

Aus dem Gesamtbedarf für alle Personen der Bedarfsgemeinschaft ergibt sich der Betrag, der monatlich vom Jobcenter für die gesamte Bedarfsgemeinschaft gezahlt wird.

Einzelaufstellung pro Person

Aus der Einzellaufstellung ergibt sich, welche Personen zur Bedarfsgemeinschaft zählen und welcher Regelsatz jeder Person im Detail zusteht.

Leistungsempfänger und Zahlung von Leistungen

Als Leistungsempfänger wird die Person (BG-Vorstand) aufgelistet, die die Leistungen vom Jobcenter überwiesen bekommt.

Wenn der Antragssteller die Kosten für Unterkunft und Heizung selbst an den Vermieter weiterleitet, geht aus dem Bescheid außerdem hervor, in welcher Höhe die Miet- und Nebenkosten übernommen werden.

Liegt eine Abtretungserklärung vor, überweist das Jobcenter die Miete aber auch direkt an den Vermieter, sodass Name und Adresse des Vermieters zusätzlich als Zahlungsempfänger im Bewilligungsbescheid aufgenommen werden.

Bei den Versicherungszahlungen werden alle Versicherungsbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung aufgelistet und an welche Kassen die Zahlungen im Detail gehen.

Als Anlage fügen die Jobcenter die genaue Berechnungsgrundlage sowie ggf. notwendige Erklärungen bei. Die ergänzenden Erläuterungen vom Jobcenter können dabei helfen, den Bürgergeld Bescheid besser zu verstehen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Am Ende eines jeden Bescheides befindet sich die Rechtsbehelfsbelehrung, in der die Rechte des Bedürftigen aufgeschlüsselt sind. Hier wird dem Leistungsempfänger mitgeteilt, dass er das Recht hat, innerhalb 1 Monats Widerspruch gegen den Bescheid zu erheben. Außerdem steht hier, in welcher Form und an welche Adresse der Widerspruch geschickt werden kann.

Hinweis: Wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt – und das tut sie tatsächlich manchmal – oder falsch ist, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr ab Zustellung.

Ein Bescheid gilt nach § 122 Abs. 2 AO drei Tage nach der Erstellung beim Empfänger als zugegangen bzw. bekannt gegeben, womit auch die Fristberechnung beginnt. Unter bestimmten Umständen, wenn beispielsweise die Post bestreikt wird, kann eine Postzustellung aber auch mal länger dauern. Daher empfehlen wir – insbesondere, wenn der Bescheid später als drei Tage nach der Erstellung (Datum auf dem Bescheid) eingetroffen ist – das Postzustellungsdatum auf dem Bescheid zu notieren. Wenn Widerspruch gegen den Bescheid erhoben werden soll, ist dieses Datum für die Wahrung der Frist entscheidend.

Bürgergeld Bescheid Muster

Muster für einen Bürgergeld Bescheid

Bild: Bürgergeld Musterbescheid PDF / Quelle: Agentur für Arbeit 

Jeder Bürgergeld Bescheid ist ein Verwaltungsakt

Um gegen das Jobcenter vorgehen zu können, ist immer ein vorangegangener bestimmter Verwaltungsakt des Jobcenters notwendig. Der Bürgergeld Bescheid ist ein solcher Verwaltungsakt. Somit ist der Bürgergeld Bescheid die erste Möglichkeit für den Hilfebedürftigen, sich gegen das Jobcenter zu wehren. Per Widerspruch (und notfalls auch Klage) kann gegen jeden Verwaltungsakt vorgegangen werden. 

Wichtig: Da es sich beim Bürgergeld um existenzsichernde Leistungen handelt, ist Eile geboten. Daher sollte man parallel zum Widerspruch einstweiligen Rechtschutz beim Sozialgericht beantragen.

Bürgergeld Bescheid fehlerhaft

Es kann vorkommen, dass der Bürgergeld Bescheid fehlerhaft ist oder die Leistungsbewilligung fälschlicherweise sogar ganz vom Jobcenter abgelehnt wird (sog. Ablehnungsbescheid). Sollte der Antragssteller vermuten, dass das Jobcenter einen Fehler gemacht hat, kann innerhalb der Widerspruchsfrist von 1 Monat Widerspruch gegen den Bescheid erhoben werden. Hierfür ist die Rechtsbehelfsbelehrung relevant, die dem Bescheid beigefügt ist.

Typische Fehler

Typische Fehler in der Berechnung können sein:

  • Fehlerhafte Berechnung für Unterkunft und Heizung
  • Falsche Anrechnung des Einkommens
  • Verwehrung eines Mehrbedarfs
  • Fehlerhafter Gesamtbetrag

Wenn der Eindruck besteht, dass der Bescheid möglicherweise nicht korrekt ist, haben Hilfebedürftige das Recht, sich von einem Anwalt für Sozialrecht oder bei einer Beratungsstelle Hilfe zu holen.

Der Widerspruch gegen eine fehlerhafte Berechnung im Bewilligungsbescheid ist häufig erfolgreich. Denn die Mitarbeiter der Jobcenter machen immer noch zu viele Fehler und erstellen fehlerhafte Bescheide.

Wenn Sie den Eindruck haben, dass auch Ihr Bescheid fehlerhaft ist, sollten Sie unbedingt einen Widerspruch erheben.

Weitere Jobcenter Bescheide

Neben dem oben genannten Bewilligungsbescheid, der über die bewilligten Leistungen informiert, gibt es noch weitere Bescheide, die vom Jobcenter erlassen werden.

Ablehnungsbescheid

Per Ablehnungsbescheid wird entschieden, wenn dem Antragssteller keine Bürgergeld Leistungen zustehen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Antragssteller über zu viel Vermögen verfügt. Die Ablehnung muss im Detail vom Jobcenter erläutert werden.

Aufhebungsbescheid

Wenn sich die persönliche Situation des Antragsstellers bzw. der Bedarfsgemeinschaft ganz oder teilweise geändert hat, etwa durch einen neuen Job oder plötzlich bestehendes Vermögen (Erbschaft), Unterhaltszahlungen etc., wird das Jobcenter im Detail überprüfen, ob dem Antragssteller weiterhin Bürgergeld Leistungen zustehen. Sollte das Jobcenter zu dem Ergebnis kommen, dass keine Hilfebedürftigkeit mehr vorliegt, erlässt es einen Aufhebungsbescheid. Häufig müssen dann auch Leistungen zurück gezahlt werden, dies wird dem Betroffenen im Rückzahlungsbescheid mitgeteilt.

Rückzahlungsbescheid / Rückforderungen von Leistungen

Unter bestimmten Umständen darf das Jobcenter eine Rückforderung bereits gezahlter Bürgergeld Leistungen per Rückzahlungsbescheid vornehmen.

Beispiel: Der Leistungsberechtigte hat Informationen zurückgehalten, die den Anspruch verringert hätten. Oder er hat absichtlich falsche Angaben gemacht, durch die die Leistungen höher ausgefallen sind, als sie es hätten eigentlich sein dürfen.

Wenn sich rausstellt, dass nicht nur Leistungen zurück gezahlt werden müssen, sondern dem Betroffenen auch in der Zukunft keine Leistungen mehr zustehen, wird gleichzeitig ein Aufhebungsbescheid erlassen.

Sanktionsbescheid

Die Jobcenter verhängen Sanktionen, wenn Leistungsempfänger ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen. Dies hat zur Folge, dass die Bürgergeld Leistungen gekürzt werden. In diesem Fall wird über die Leistungskürzung ein Sanktionsbescheid vom Jobcenter erlassen.

Widerspruchsbescheid

Wenn einer der zuvor aufgeführten Bescheide fehlerhaft oder nicht gerechtfertigt ist, kann Widerspruch beim Jobcenter erhoben werden. Das Jobcenter ist dann dazu verpflichtet, innerhalb von drei Monaten einen Verwaltungsakt vorzunehmen und einen Widerspruchsbescheid zu erlassen.

Bürgergeld Bescheid erhalten – immer prüfen!

Generell sollten alle Bescheide des Jobcenters ausführlich überprüft werden. Sobald der Eindruck eines Fehlers besteht, kann und sollte Widerspruch – und, falls erforderlich, auch Klage – erhoben werden.