Peter Piekarz
Gesundheitliche Probleme rechtfertigen Umzug bei Hartz IV
Fahrtkosten: Jobcenter muss Schülerbeförderung übernehmen
Jobcenter müssen die Kosten der Schülerbeförderung für in Hartz IV Bedarfsgemeinschaft lebende Schüler übernehmen. Eine Verweigerung ist auch dann nicht möglich, wenn die besuchte Schule weiter vom Wohnort entfernt ist als andere Bildungseinrichtungen, die mit einem ähnlichen Abschluss enden. Eine entsprechende Entscheidung hat das Sozialgericht Kassel gefällt (Az.: S 10 AS 958/11).
Anspruch auf EM-Rente bei Hartz IV Beziehern bleibt erhalten
Laktoseintoleranz – Anspruch auf ernährungsbedingten Hartz IV Mehrbedarf
Das Sozialgericht Dresden hat am 18. September 2012 entschieden, dass eine Hartz IV Empfängerin bei einer ärztlich festgestellten Laktoseintoleranz (Milchzuckerunverträglichkeit) einen Anspruch auf den ernährungsbedingten Mehrbedarf nach dem SGB II hat (S 38 AS 5649/09 und – S 38 AS 17/11).
Kein Anspruch auf Kinderreisepass aus Bildungspaket bei Hartz IV
Jobcenter muss Klassenfahrt bezahlen
Hartz IV betrifft nicht nur Erwachsene. In Familien sind auch deren Kinder betroffen. Und müssen sich mitunter gerichtlich gegen Jobcenter durchsetzen. Im Rahmen eines Verfahrens in Hessen hat das Landessozialgericht Darmstadt das zuständige Jobcenter zur Zahlung von 300 Euro für eine Klassenfahrt verurteilt (Az.: L 7 AS 409/11). Ins Rollen gekommen war das Ganze durch die Ablehnung des Antrags auf Kostenübernahme, weil die Fahrt in die Bundeshauptstadt Berlin mit 350 Euro in den Augen des Jobcenters zu teuer war.
Kinderbett gehört nach LSG Urteil nicht zur Erstausstattung
Trotz Baumangel nur durchschnittlicher Hartz IV Heizkostenzuschuss
Jobcenter muss bei Hartz-IV-Aufstockern für Businesskleidung aufkommen
Nicht jeder Hartz IV Bezieher ist automatisch erwerbslos. Viele Beschäftigte, deren Einkommen für den Unterhalt nicht ausreicht, greifen ebenfalls auf die Leistungen zurück, um das Einkommen aufzustocken. Und auch hier kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen – wie vor dem Bundessozialgericht. Im am Dienstag verhandelten Verfahren verlangte eine halbtags bei der Deutschen Vermögensberatung AG beschäftigte Sekretärin die Berücksichtigung von angemessener Berufsbekleidung sowie von Besuchen beim Friseur.
Spesen gelten bei Hartz-IV Bezug nicht als Einkommen
Einkommen von Stiefeltern kürzt Hartz IV
Das Bundessozialgericht hat am 14. März 2012 mit Urteil (Az.: B 14 AS 17/11 R) entschieden, dass das Einkommen des im selben Haushalt lebenden Stiefelternteils auf die Grundsicherung eines volljährigen Kindes bedarfsmindernd zu berücksichtigen ist. Von diesem Grundsatz kann nur abgewichen werden, wenn das volljährige Kind keine enge Bindung zum leiblichen Elternteil hat.


