Die Zwangsverrentung älterer Bürgergeld-Empfänger soll offenbar dauerhaft abgeschafft werden. Nach der Übergabe des Berichts der Rentenkommission haben Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) angekündigt, die Empfehlungen vollständig umsetzen zu wollen. Dazu gehört auch der Vorschlag, langzeitarbeitslose Menschen künftig nicht mehr durch das Jobcenter in eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen drängen zu lassen.
Beschlossen ist die Änderung noch nicht. Sie müsste erst gesetzlich umgesetzt werden. Politisch ist die Richtung aber klar: Die bisher nur befristet ausgesetzte Zwangsverrentung im SGB II soll nicht ab 2027 zurückkehren.
Bereits vor wenigen Wochen hatte buergergeld.org auf genau diese Problematik hingewiesen. Nach geltender Rechtslage läuft der Schutz vor einer verpflichtenden vorzeitigen Altersrente Ende 2026 aus. Ohne eine Änderung könnten Jobcenter ab 2027 wieder prüfen, ob Bürgergeld-Empfänger eine vorgezogene Altersrente beantragen müssen.
Rückkehr der Zwangsverrentung soll verhindert werden
Der Hintergrund liegt in § 12a SGB II. Bürgergeld (ab Juli: Grundsicherungsgeld) ist nachrangig. Wer andere Sozialleistungen in Anspruch nehmen kann, muss diese grundsätzlich beantragen, wenn dadurch Hilfebedürftigkeit vermieden, beseitigt, verkürzt oder vermindert wird. Dazu kann auch eine Altersrente gehören.
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Mit dem Bürgergeldgesetz 2023 wurde aber eine befristete Schutzregel eingeführt. Für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026 sind Leistungsberechtigte nicht verpflichtet, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen. Genau diese Regelung soll nun dauerhaft abgesichert werden.
Für Betroffene wäre das ein wichtiger Schutz. Denn wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, muss Abschläge hinnehmen. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte werden für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns 0,3 Prozent abgezogen. Bei einem Rentenbeginn vier Jahre vor der Regelaltersgrenze summiert sich das auf bis zu 14,4 Prozent der monatlichen Bruttorente. Diese Kürzung wirkt nicht nur vorübergehend, sondern mindert die Rente dauerhaft.
Ein Beispiel zeigt die Tragweite: Wer ohne Abschläge 1.200 Euro Bruttorente bekommen würde, verliert bei einem Abschlag von 14,4 Prozent dauerhaft 172,80 Euro im Monat. Aus 1.200 Euro würden dann nur noch 1.027,20 Euro Bruttorente. Für Menschen, die ohnehin knapp über oder unter dem Grundsicherungsniveau liegen, kann das entscheidend sein und auch langfristig dazu führen, dass sie trotz Rente zusätzlich auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sein werden.
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Weniger Druck für Betroffene, weniger Aufwand für Jobcenter
Die Zwangsverrentung ist nicht nur für Betroffene belastend. Auch für Jobcenter ist das Verfahren aufwendig. Es reicht nicht aus, nur einen möglichen Rentenanspruch festzustellen. Zusätzlich muss geprüft werden, ob die vorzeitige Inanspruchnahme der Rente im Einzelfall unbillig wäre.
Dabei spielen mehrere Ausnahmen eine Rolle. Eine vorzeitige Rente kann etwa unzumutbar sein, wenn dadurch später dauerhaft Grundsicherung im Alter droht oder wenn in absehbarer Zeit eine abschlagsfreie Rente erreicht werden könnte. Solche Prüfungen sind kompliziert, fehleranfällig und für die Betroffenen oft schwer nachvollziehbar.
Fällt die Zwangsverrentung dauerhaft weg, würde dieser Druck entfallen. Ältere Bürgergeld-Empfänger könnten dann nicht mehr gegen ihren Willen in eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen gedrängt werden. Gleichzeitig müssten Jobcenter weniger Einzelfallprüfungen zur Unbilligkeit durchführen.
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Keine allgemeine Entwarnung beim Rentenzugang
Die Abschaffung der Zwangsverrentung wäre trotzdem keine allgemeine Entwarnung für ältere Erwerbslose. Sie ist nur ein Baustein im größeren Rentenpaket der Kommission. Andere Vorschläge können den Rentenzugang insgesamt erschweren.
Dazu gehören das geplante Aus für die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren, die Anhebung der frühesten Altersrente für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre und die Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung. Für ältere Erwerbslose kann das bedeuten: Sie sollen zwar nicht mehr zwangsweise mit Abschlägen in Rente geschickt werden, müssten regulär aber länger bis zum Renteneintritt durchhalten.
Genau deshalb ist die geplante Abschaffung der Zwangsverrentung nur begrenzt als Entlastung zu verstehen. Sie schützt vor einer besonders harten SGB-II-Regelung. Das größere Rentenpaket bleibt für viele Betroffene aber ambivalent.
Gesetzliche Umsetzung steht noch aus
Noch ist die Zwangsverrentung nicht dauerhaft abgeschafft. Entscheidend wird sein, ob die Bundesregierung den Vorschlag tatsächlich – wie heute angekündigt – in einen Gesetzentwurf übernimmt und der Bundestag die Änderung beschließt.
Bis dahin gilt: Die Zwangsverrentung ist weiterhin nur befristet bis Ende 2026 ausgesetzt. Die politische Ankündigung spricht aber dafür, dass die Rückkehr dieser Regel ab 2027 verhindert werden soll.
