Knapp sechs Monate, 150 Sitzungsstunden, 33 Empfehlungen – und ein Satz, der alles zusammenhält: „Es gibt jetzt kein Rosinenpicken.“ Mit diesen Worten hat Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) den Bericht der Rentenkommission kommentiert, den das 13-köpfige Expertengremium am Dienstag an sie und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) übergeben hat. Die Botschaft ist klar: Das ganze Paket oder gar nichts.
Ein Gesamtkunstwerk, kein Buffet
Die Kommission selbst hat ihre Vorschläge bewusst so verschnürt, dass sich niemand einfach die bequemen Punkte herauspicken kann. Mehrere Mitglieder machten im Vorfeld unmissverständlich klar: Wer hier einzelne Maßnahmen rauspickt, zerstört das Gleichgewicht des gesamten Pakets.
Friedrich Merz und Bärbel Bas haben diese Logik bei der Übergabe in Berlin nicht nur akzeptiert, sondern sich regelrecht zu eigen gemacht. Merz sprach von einem Reformpaket, das „jetzt zügig umgesetzt werden“ müsse. Bas wurde noch deutlicher: ein „Gesamtkunstwerk“, aus dem man nichts weglassen könne.
Klingt entschlossen. Ist es aber nur auf dem Papier. Denn ein Bericht ist kein Gesetz. Bas selbst räumte ein, dass die Koalitionsfraktionen im Bundestag erst noch mitgenommen werden müssen – und zeigte sich dabei „sehr zuversichtlich“. Vorsicht ist trotzdem angebracht: Im Vorfeld hatte sie zusammen mit Merz bereits einmal nachjustiert und gefordert, die Kommission solle ihre Beschlüsse einstimmig fassen statt nur mit Mehrheit. Das war kein gutes Zeichen für die Geschlossenheit, die jetzt so betont wird.
Der Zeitplan: Nach der Sommerpause soll das Paket als Ganzes in den Bundestag gehen, mit Inkrafttreten ab Anfang 2027. Die Wirkung der meisten Maßnahmen – vor allem die beim Renteneintrittsalter – setzt aber erst über die 2030er-Jahre hinweg ein.
Zwangsverrentung beim Grundsicherungsgeld soll wegfallen
Was wirklich auf dem Tisch liegt
Sieben Themenblöcke, in denen sich die 33 Empfehlungen bündeln lassen. Manche bleiben abstrakt, andere greifen sehr konkret in Lebensplanungen ein.
Das Rentenalter folgt jetzt der Lebenserwartung
Der unangenehmste Punkt für die jüngeren Jahrgänge: Ab 2032 soll die Regelaltersgrenze nicht mehr fest bei 67 stehen, sondern automatisch mit der Lebenserwartung mitwachsen – im Verhältnis 2:1. Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, steigt das Renteneintrittsalter um ein halbes Jahr.
Nach den Berechnungen der Kommission würde das ungefähr so aussehen: Rente mit 67,5 ab den frühen 2040ern, mit 68 ab den frühen 2050ern, mit 70 erst irgendwann in den 2090ern. Heißt: Wer heute schon Mitte 50 ist, merkt davon praktisch nichts. Wer heute 25 ist, plant sein ganzes Berufsleben darauf zu.
Gewerkschaften und Sozialverbände sehen das naturgemäß anders. DGB und ver.di lehnen jede weitere Anhebung ab, mit dem nicht ganz unberechtigten Hinweis, dass schon heute nicht jeder bis 67 durchhält.
Die Rente mit 63 ist Geschichte – fast
Der abschlagsfreie Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren soll komplett wegfallen. Die Begründung der Kommission: zu teuer, und in der Praxis auch von vielen genutzt, die nicht in körperlich harten Berufen gearbeitet haben – die Regelung kannte rechtlich nie eine Beschränkung auf Schwerarbeiter, sondern galt für alle „besonders langjährig Versicherten“, egal in welchem Job. Zusätzlich steigt die Altersgrenze für die Rente mit Abschlägen von 63 auf 64.
Im Gegenzug soll es echte Härtefallregelungen geben. Wer nachweislich gesundheitlich nicht mehr in seinem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten kann, soll leichter an eine Erwerbsminderungsrente kommen. Auch der Wiedereingliederungsversuch wird großzügiger – aus sechs Monaten Probezeit werden zwölf.
Klingt nach einem fairen Tausch. Ist es nur bedingt: Wer auf diesem Weg früher aussteigen wollte, landet künftig im Zweifel bei der Erwerbsminderungsrente – und die liegt im Bundesdurchschnitt deutlich niedriger als eine reguläre Rente. Betroffen sind laut t-online Hunderttausende: Allein 2024 nutzten rund 262.000 Menschen diese Option, im Schnitt mit gut 1.600 Euro monatlich.
Renten steigen langsamer, aber nicht weniger
Die Haltelinie von 48 Prozent läuft 2031 wie geplant aus. Danach soll der Nachhaltigkeitsfaktor zurückkommen und die jährlichen Rentenerhöhungen dämpfen. Eine rote Linie zieht die Kommission trotzdem: Die absolute Rentenhöhe soll nicht unter den heutigen Stand fallen.
Übersetzt heißt das: keine Kürzung in Euro, aber ein langsameres Wachstum als bei den Löhnen. Der Lebensstandard im Ruhestand verschiebt sich relativ nach unten, auch wenn auf dem Rentenbescheid nirgendwo ein Minus steht.
Eine neue Kapitalrente nach schwedischem Vorbild
Komplett neu im System: eine kapitalgedeckte Zusatzrente. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen sich dafür einen zusätzlichen Beitrag teilen – laut t-online insgesamt zwei Prozent –, der am Kapitalmarkt angelegt wird, ähnlich wie in Schweden. Wann genau das losgeht, ist noch offen.
Das kommt obendrauf zum ohnehin schon erwarteten Anstieg des regulären Rentenbeitrags von derzeit 18,6 auf rund 19,9 Prozent bis 2028. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber heißt das schlicht: mehr Abzug vom Brutto, mit dem Versprechen, dass sich das langfristig über die Renditen am Kapitalmarkt auszahlt.
Mehr Leute sollen einzahlen – außer Beamte
Die Kommission will die gesetzliche Rente zur „Versicherung für alle Erwerbstätigen“ machen. Konkret:
- Selbstständige ohne eigene Altersversorgung werden pflichtversichert. Wer heute schon selbstständig ist, soll sich befreien lassen können; wer neu anfängt, nicht mehr.
- Abgeordnete im Bundestag und in Landtagen sollen einzahlen.
- Vorstände von Aktiengesellschaften ebenfalls.
- Beamte bleiben außen vor – vorerst. Der Beamtenbund warnt sogar vor einem Verfassungsverstoß, sollte man sie direkt in die gesetzliche Rente zwingen. Die Kommission empfiehlt stattdessen, Reformen „wirkungsgleich“ auf die Pensionen zu übertragen und künftig weniger Menschen zu verbeamten.
Für Selbstständige ohne eigene Vorsorge bedeutet das schlicht: neue Pflichtbeiträge, die vorher nicht da waren. Mehr Absicherung, aber auch ein kleineres Netto.
Minijobs verlieren ihren Sonderstatus
Das vielleicht radikalste Detail des ganzen Pakets: Minijobs sollen ohne Opt-out-Möglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Der steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus fällt weg – Ausnahme nur noch für Schülerinnen und Schüler.
Betroffen wären laut Minijob-Zentrale rund 6,8 Millionen Beschäftigte. Für Arbeitgeber steigen die Lohnkosten, für die Beschäftigten die Abzüge. Im Gegenzug entstehen vollwertige Beitragszeiten, die sich bei Rentenhöhe, Erwerbsminderungsrente und Frührentenarten bemerkbar machen. Der klassische steuerfreie Minijob, wie ihn Millionen kennen, würde damit faktisch verschwinden.
Unabhängig davon gilt schon ab dem 1. Juli 2026 eine kleinere Neuerung: Wer sich früher von der Rentenversicherungspflicht im Minijob hat befreien lassen, kann das einmalig widerrufen.
Mehr Durchblick, aber kein Geld extra
Der weichste Punkt im Paket: eine politische Zielgröße von 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens, die im Ruhestand erreicht werden soll. Dazu eine bessere digitale Übersicht über alle eigenen Rentenansprüche und mehr Finanzbildung.
Ändert an konkreten Zahlungen erstmal nichts. Hilft aber dabei, die eigene Versorgungslücke realistisch einzuschätzen, statt sie erst beim Rentenbescheid zu entdecken.
Wo es noch knirscht
Die Selbstverpflichtung von Merz und Bas ist eine Sache, der Bundestag eine andere. Mindestens vier Punkte dürften im parlamentarischen Verfahren noch hart umkämpft sein: die Abschaffung der Rente mit 63, die Übertragung auf die Beamtenversorgung, die Minijob-Reform – und die genaue Ausgestaltung der Kapitalrente, die bislang eher eine Idee als ein fertiges Modell ist.
Was bleibt
Der fachliche Teil der Reform ist erledigt. Der politische fängt jetzt erst an. Merz und Bas haben sich öffentlich festgelegt, alles durchzuziehen – das nimmt zumindest die Option vom Tisch, einzelne unbequeme Punkte schon vorab klammheimlich zu beerdigen. Ob diese Festlegung hält, wenn Fraktionen, Verbände und Gewerkschaften im Herbst ihre jeweiligen Lieblingspunkte verteidigen, ist eine andere Frage. Zwischen einer Empfehlung und einem Gesetz liegt erfahrungsgemäß noch ein weiter Weg – und wer von Minijob-Reform, Rente mit 63 oder neuer Beitragspflicht betroffen ist, sollte diesen Weg in den kommenden Monaten genau verfolgen.
Quelle: Empfehlungen der Alterssicherungskommission, DRV zum Abschlussbericht der Alterssicherungskommission
