- Zweck: Erster Rechtsbehelf, damit das Jobcenter den Bescheid nochmals prüft und Fehler korrigiert.
- Frist: regulär 1 Monat ab Zustellung des Bescheides
- Form: Formlos per Brief, persönlich zu Protokoll oder online über jobcenter.digital
- Begründung: nicht zwingend notwendig zur Fristwahrung, muss aber nachgereicht werden
- Kosten: Verfahren selbst ist kostenlos und ein Anwalt nicht notwendig
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Jobcenter machen viele Fehler, wie auch regelmäßig die Statistiken zu Widersprüchen und Klagen zeigen. Leider gehen diese in den meisten Fällen zu Lasten von Betroffenen, die ihr Existenzminimum mit Bürgergeld-Leistungen sicherstellen müssen. Doch diese Fehler muss man nicht hinnehmen, denn gegen jeden Bescheid des Jobcenters – der ein Verwaltungsakt ist – kann binnen einer Frist von einem Monat ab Zugang Widerspruch eingelegt werden. Die Möglichkeit des Widerspruchs sollten HIlfebedürftige bei Bedarf auch unbedingt nutzen.
Viele Jobcenter sind mit den Bürgergeld Regeln überfordert
Wichtig: Gegen bloße Einladungen vom Jobcenter ohne Rechtsbehelfsbelehrung kann kein Widerspruch erhoben werden, da es sich nicht um einen Bescheid handelt, der direkte Auswirkungen auf die Leistungen des Bürgergeld-Bedürftigen hat.
Widerspruchsfrist
Die Frist für einen Widerspruch gegen einen Jobcenter-Bescheid beträgt 1 Monat ab dem Tag der Zustellung. Fehlt im Bescheid die Rechtsbehelfsbelehrung – was durchaus vorkommt – , verlängert sich die Widerspruchsfrist sogar auf 12 Monate (§ 58 VwGO).
Als zugestellt gilt ein Bescheid am dritten Tag nach Aufgabe zur Post durch das Jobcenter (§ 122 Abs. 2 AO). Notieren Sie deshalb unbedingt das tatsächliche Eingangsdatum auf dem Bescheid und bewahren Sie auch den Umschlag mit dem Poststempel auf. So können Sie im Streitfall belegen, dass der Bescheid später zuging, etwa bei Poststreiks oder anderen Verzögerungen.
Fehler im Bescheid verlängern Widerspruchsfrist
Berechnung der Widerspruchsfrist
Beispiel: Der Bürgergeld-Bedürftige bekommt einen Bewilligungsbescheid mit Ausstellungs-Datum vom 11.08.2025. Dieser gilt am 14.08.2025 als zugestellt (fiktiv), womit die Fristrechnung ab dem 15.08.2025 beginnt. Der Widerspruch muss demnach spätestens am 14.09.2025 beim Jobcenter eingehen.
Fällt das Fristende für den Widerspruch auf ein Wochenende (Samstag, Sonntag) oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag bis 24:00 Uhr.
Widerspruch als erster Rechtsbehelf
Der Widerspruch ist der erste Rechtsbehelf, den Bürgergeld-Bedürftige gegen die vom Jobcenter erlassenen Bescheide haben. Auf diesen Rechtsbehelf muss das Jobcenter auch zwingend im Bürgergeld Bescheid in der Rechtsbehelfsbelehrung hinweisen – und ebenso, in welcher Frist der Widerspruch beim Jobcenter erhoben werden kann.
Tipp: Ein Widerspruch muss zunächst keine Begründung enthalten, um fristgerecht zu sein. Es ist also auch zunächst möglich, fristwahrend sein Veto ohne Begründung zu erheben und zu vermerken, dass die Begründung kurzfristig nachgereicht wird. Allerdings muss der Widerspruch dann schnellstmöglich begründet werden, da das Jobcenter sonst nicht tätig wird bzw. nur nach Aktenlage entscheiden kann, was zu keinem als dem bisherigen Ergebnis führen würde.
So läuft das Widerspruchsverfahren
- Hilfebedürftiger erhält einen Bescheid (Verwaltungsakt) des Jobcenters, der in seinen Augen Fehler enthält
- Bescheid wird fristgerecht mit dem Widerspruch angefochten
- Jobcenter prüft erneut die Entscheidung zum angefochtenen Bescheid
- Innerhalb von drei Monaten muss das Jobcenter einen Widerspruchsbescheid (Verwaltungsakt) als Entscheidung über den Widerspruch erlassen. Sollte das Jobcenter nicht innerhalb von drei Monaten einen Widerspruchsbescheid erlassen, kann Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erhoben werden. Damit wird das Jobcenter darauf verklagt, tätig zu werden.
- Schafft der Widerspruchsbescheid keine oder nur teilweise Abhilfe, bleibt nur noch die Klage gegen das Jobcenter vor dem Sozialgericht. Ein weiterer Widerspruch gegen den Widerspruchsbescheid ist nicht mehr möglich.
Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung
Trotz Widerspruch (und ggf. anschließender Klage) ist der Bürgergeld Bescheid erst einmal bindend, da er gemäß § 39 SGB II keine aufschiebende Wirkung hat. Sollte der Hilfebedürftige durch den fehlerhaften Bescheid in eine existentielle Notsituation geraten, etwa, weil er einen Ablehnungsbescheid zum Bürgergeld erhalten hat, kann (parallel zum Widerspruch) ein Eilantrag beim Sozialgericht eingereicht werden.
Widerspruchsfrist abgelaufen, was tun?
Ist die Widerspruchsfrist abgelaufen, ist der Bescheid rechtskräftig. Die einzige Möglichkeit, die dann noch bleibt um den Bescheid anzufechten, ist innerhalb eines Jahres der Überprüfungsantrag.
Schematischer Ablauf des Widerspruchsverfahrens
Im folgenden Schaubild haben wir den Ablauf des Widerspruchsverfahrens gegen Verwaltungsakte des Jobcenters (Leistungsbescheid, Aufhebungsbescheid, Sanktionsbescheid, Rückzahlungsbescheid etc.) auch noch einmal grafisch dargestellt. Auf Spezialfälle, wie beispielsweise Überprüfungsanträge oder Sprungrevisionen, wird der Einfachheit halber nicht eingegangen.

Schriftform, online oder mündlich zu Protokoll
Schriftlicher Widerspruch
- Das Schreiben muss an das Jobcenter gerichtet sein. (Nennung als Empfänger.)
- Es muss zu erkennen sein, von wem der Widerspruch kommt. (Name & Anschrift des Senders.)
- Angabe der Bedarfsgemeinschaft-Nummer.
- Im Text sollte dann genau angegeben werden, weshalb Widerspruch erhoben wird (Begründung).
Widerspruch online
Inzwischen ist es bei den meisten Jobcentern auch möglich, einen Widerspruch online über über das Portal jobcenter.digital einzureichen – sofern das eigene Jobcenter an diesen Dienst angeschlossen ist.
Tipp: Sollte der Widerspruch per Post gesendet werden, empfehlen wir, den Brief als Einschreiben für einen besseren Nachweis über den fristgerechten Zugang. Da aber ein Einschreiben-Nachweis nichts über den Inhalt aussagt, empfehlen wir, auch beim Einpacken des Briefes in den Umschlag einen Zeugen zur Seite zu haben. Bei persönlicher Abgabe des schriftlichen Widerspruchs sollte man sich die Abgabe quittieren lassen. Generell empfehlen wir, immer mit einem Zeugen zum Jobcenter zu gehen.
Mündlicher Widerspruch zu Protokoll
Der mündliche Widerspruch wird in diesem Fall von einem Jobcenter-Mitarbeiter schriftlich zu Protokoll aufgenommen, dazu ist er nach § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO verpflichtet. Nachdem der Inhalt vom Mitarbeiter aufgenommen wurde, muss der Antragsteller die Richtigkeit mit seiner Unterschrift bestätigen.
- Mündlichen Widerspruch im Beisein eines Zeugen / Beistand erheben
- Vor Unterschrift genau prüfen, ob der JC-Mitarbeiter alles richtig und vollständig aufgenommen hat
- Man sollte sich in jedem Fall eine Kopie des Schreibens aushändigen lassen.
Wir raten dringend davon ab, einen mündlichen Widerspruch zu erheben. Insbesondere wenn es sich um kompliziertere Anliegen handelt, kann es passieren, dass man unter Druck gerät und möglicherweise wichtige Bestandteile auslässt oder sich andere Fehler einschleichen. Es ist immer besser, den Widerspruch in Ruhe zu formulieren und entweder schriftlich zu verschicken oder über jobcenter.digital online zu versenden.
Kosten des Widerspruchverfahrens
Der Widerspruch gegen einen Bescheid beim Jobcenter ist kostenfrei und kann auch ohne Anwalt erhoben werden. Möchte man einen Anwalt mit der Sache beauftragen, besteht für Bürgergeld Bedürftige die Möglichkeit der Beratungshilfe – hier darf der Rechtsanwalt für seine vorgerichtliche Tätigkeit lediglich 15 Euro pauschal verlangen, das restliche Honorar übernimmt der Staat.
Jeder dritte Widerspruch gegen Jobcenter erfolgreich
Sollten Sie Zweifel an der Korrektheit eines Bescheides des Jobcenters haben, sollten Sie unbedingt Widerspruch erheben. Die Statistiken über Jahre zeigen, dass Jobcenter viele Fehler machen und sich der Widerspruch lohnt, immerhin werden über 32 Prozent aller Widerspruchsverfahren ganz oder teilweise zu Gunsten der Bürgergeld Bedürftigen entschieden – letzter Abruf der Zahlen: Juni 2025).
Die häufigsten Ursachen für fehlerhafte Bürgergeld Bescheide seitens der Jobcenter sind eine unzureichende Sachverhaltsaufklärung sowie fehlerhafte Rechtsanwendung – dies bezieht sich in den meisten Fällen auf die Anrechnung des Einkommens sowie Vermögens, der Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Leistungskürzungen durch Sanktionen.
Muster Widerspruch (Vordruck) zum Download
Für verschiedene Bescheide stellen wir Widersprüche als Muster zur Verfügung, die kostenfrei genutzt werden können. Zunächst nur als Word-Datei, künftig auch als PDF, welches direkt am PC ausgefüllt werden kann.
- Muster Widerspruch Bürgergeld Einkommen
- Muster Widerspruch KdU Bürgergeld
- Muster Widerspruch Bürgergeld Mehrbedarf Warmwasser
- Muster Widerspruch gegen Bürgergeld Rückforderung
Häufige Fragen zum Widerspruch
Was bewirkt ein Widerspruch beim Jobcenter?
Das Amt prüft deinen Bürgergeld-Bescheid erneut. Stellt es Fehler fest, erhältst du einen korrigierten oder neuen Bescheid Lehnt es ab, kommt ein Widerspruchsbescheid – dagegen kannst du klagen.
Welche Widerspruchsfrist gilt für meinen Bürgergeld-Bescheid?
Ein Monat ab Zustellung. Fehlt eine korrekte Rechtsbehelfsbelehrung, hast du sogar zwölf Monate Zeit.
Wie lege ich Widerspruch gegen meinen Bürgergeld-Bescheid ein?
Formlos selbst schrieben per Brief, persönlich vorsprechen im Jobcenter oder online über jobcenter.digital. Gib Name, Adresse, BG-Nummer, Datum des Bescheids und den Satz „Hiermit lege ich Widerspruch ein“ an.
Muss ich den Widerspruch sofort begründen?
Eine Begründung ist hilfreich, aber zur Fristwahrung nicht zwingend erforderlich. Falls du noch Unterlagen sammeln musst, reiche die ausführliche Begründung zeitnah nach.
Kostet ein Widerspruch etwas?
Das Widerspruchsverfahren selbst ist kostenlos. Nur wenn du einen Anwalt einschaltest – was nicht notwendig ist, fällt die Beratungshilfe-Pauschale von 15 € an.