Karenzzeit beim Bürgergeld – Schonfrist für Vermögen und Wohnung
Mit dem ersten Bürgergeld-Leistungsmonat beginnt eine 12-monatige Schonfrist – die Karenzzeit. Währenddessen prüft das Jobcenter Vermögen nur, wenn es „erheblich“ ist – also die Freibeträge ...

