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Rückforderung

Hartz IV Empfängerin muss bereits angerechnetes Kindergeld erstatten

1.226 Euro Kindergeld soll eine Hartz IV Empfängerin an die Familienkassen zurückzahlen, obwohl das Geld auf ihre Grundsicherung angerechnet wurde. Sie hatte ihre Mitwirkungspflichten verletzt und das Geld somit zu Unrecht bezogen. Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof, der mit diesem Urteil seine bisherige Rechtsprechung aus dem Jahr 2018 bestätigte.

1 Euro Hartz IV Rückforderungen kosten 3 Euro

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Wer drei Euro ausgibt, um am Ende des Tages einen Euro in der Kasse zu haben, geht bankrott. Bei den Jobcentern ist das offenbar egal. Hier muss der Steuerzahler Millionen Euro investieren, damit die Behörden auch Kleinbeträge von Hartz-IV-Empfängern zurückfordern können. Welche Ausmaße diese Praxis inzwischen hat, belegen die Zahlen, die dem CDU-Bundestagsabgeordneten Kai Whittaker vorliegen. Um 18 Millionen Euro einzuziehen, wurden 60 Millionen Euro verpulvert.

Hartz IV Posse – Jobcenter fordert Hartz IV von 13-Jährigen zurück

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Fehler von Jobcentern sind normalerweise kaum mehr eine Schlagzeile wert. Schlichtweg, weil sie an der Tagesordnung sind. Wenn nun aber ein 13-Jähriger Post vom Amt bekommt und zur Rückzahlung von Hartz IV aufgefordert wird, obwohl der Jugendliche nie Leistungsempfänger war, gehört das unzweifelhaft in die Kategorie Behördenirrsinn.