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Pfändungsschutzkonto

P-Konto: Postbank verliert erneut Klage

Mann hält sein Sparschwein fest zur Sicherheit vor Gläubigern

Gerät ein Schuldner in finanzielle Turbulenzen, darf er sein gewöhnliches Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto – umwandeln. Bis zu einem gesetzlich festgelegten Freibetrag ...