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Bürgergeld Rechner 2025 – Höhe der Leistungen berechnen

Berechne in wenigen Schritten, ob und in welcher Höhe dir Bürgergeld zusteht – mit den aktuellen gesetzlichen Werten für 2025. Der Rechner zeigt dir die Berechnung transparent nach Positionen.

  • Berücksichtigt: Regelbedarf, Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehende, Schwangerschaft, Warmwasser), Kosten der Unterkunft (Miete & Heizung) sowie Freibeträge aus Erwerbseinkommen
  • Anonym, ohne Registrierung
  • Ergebnis mit Aufschlüsselung – verständlich und nachvollziehbar
  • Stand: 2025 (amtliche Werte)

Hinweis: Die Angemessenheit von Miete und Heizkosten wird regional festgelegt und im Rechner nicht geprüft. Das Ergebnis dient der Orientierung; verbindlich entscheidet das Jobcenter.

Bürgergeld Rechner

Methodik & Quellen (Stand: 2025)

So rechnet der Bürgergeld-Rechner:

  1. Regelbedarf: Für jede Person wird die passende Regelbedarfsstufe 1–6 nach den Regelbedarfen 2025 angesetzt.
  2. Mehrbedarfe: Falls zutreffend, berücksichtigt der Rechner Mehrbedarfe nach § 21 SGB II (z. B. Alleinerziehende, Schwangerschaft, dezentrale Warmwasserbereitung).
  3. Kosten der Unterkunft (KdU): Deine eingegebene Kaltmiete und Heizkosten fließen vollständig in die Berechnung ein (§ 22 SGB II). Eine Prüfung der Angemessenheit (örtliche Obergrenzen) erfolgt hier nicht.
  4. Einkommen & Freibeträge: Angegebenes Erwerbseinkommen wird nach den Regeln des SGB II bereinigt. Freibeträge gemäß § 11b SGB II werden automatisch angerechnet.
  5. Ergebnis: Bedarfe – anrechenbares Einkommen = voraussichtlicher Leistungsanspruch.
  6. Wenn Kinder vorhanden sind, zahlt das Jobcenter je Kind noch zusätzlich 25 € monatlich als Kindersofortzuschlag. Diese werden im Rechner nicht berücksichtigt und erhöhen den Leistungsanspruch entsprechend.

Wichtige Hinweise

  • Die Angemessenheit von Miete und Heizkosten wird regional festgelegt und kann deinen Anspruch verändern.
  • Sonderfälle (z. B. einmalige Bedarfe, besondere Krankenkosten) sind nicht Teil der Standardberechnung.
  • Das Ergebnis dient der Orientierung; verbindlich entscheidet das Jobcenter.

Quellen (Auswahl)

So wird die Bürgergeld Höhe berechnet

Zunächst wird der monatliche Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft ermittelt, der sich folgendermaßen zusammensetzt:

  • Regelbedarf (pauschal pro Person)
  • Mehrbedarf (pauschal pro Person)
  • Wohnkosten (tatsächliche Kosten)

Auf den ermittelten Gesamtbedarf wird mögliches Einkommen unter Berücksichtigung der geltenden Freibeträge angerechnet. Das Ergebnis entspricht den Jobcenter Leistungen, die monatlich ausgezahlt werden

Regelbedarf

Der Regelbedarf wird für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft entsprechend der Regelbedarfsstufe gewährt und dient der Deckung des persönlichen Lebensbedarfs. In der Regelbedarfssstufe 1 beträgt der dieser 563 Euro, wobei es zum Jahreswechsel 2025 keine Anpassung gegeben hat und dieser unverändert geblieben ist.

Was mit dem Regelbedarf abgedeckt werden soll, kann unter Bürgergeld Regelsatz eingesehen werden. Für 2025 gelten folgende Pauschalen:

  • 563 Euro für alleinstehende Erwachsene
  • 506 Euro pro Person für Partner / Eheleute / Lebenspartner
  • 451 Euro für Volljährige unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern
  • 471 Euro für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren
  • 390 Euro für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren
  • 357 Euro für Kinder bis 5 Jahre

Änderungen ab 01.01.2025 ergeben sich nur bei der Anrechnung der Leistungen für Kinder, da das Kindergeld um 5 Euro angehoben wurde und entsprechend den Bedarf kürzt.

Mehrbedarfe

Je nach persönlicher Situation sieht das Bürgergeld-Gesetz (SGB II) folgende Mehrbedarfe vor, die sich pauschal am Regelbedarf orientieren:

Wohnkosten

Wohnkosten werden nicht pauschal gezahlt sondern in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern sie angemessen sind. Da diese Werte zu individuell sind, berücksichtig der Bürgergeld Rechner diese Kosten lediglich in der eingetragenen Höhe, ohne Beurteilung. Die abschließende Prüfung der Angemessenheit übernimmt das zuständige Jobcenter im Rahmen der Antragstellung ganz individuell anhand örtlicher Mietobergrenzen.

Hinweis

Die generellen Anspruchsvoraussetzungen – nachzulesen unter Bürgergeld Voraussetzungen – werden nicht geprüft, diese werden bei der Berechnung als bereits erfüllt angesehen.