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Urlaubsgeld 2025 für Bürgergeld Familien: Die wichtigsten Zuschüsse

Strand mit Meer und Horizon, mit Finger in Sand Zahl 2025 geschrieben, Aufschrift Bürgergeld Urlaubszuschuss

Wann hast du das letzte Mal Urlaub gemacht? – Ein paar Tage Sand unter den Füßen, Waldduft in der Nase oder Bergpanorama in Sichtweite bremsen das Gedankenkarussell, heben nachweislich die Stimmung und laden die Akkus, die Jobcenter-Termine, Kinderstress und die üblichen Alltagssorgen täglich leeren. Doch wenn jeder Euro zweimal umgedreht werden muss, rückt selbst die Jugend­herberge in weite Ferne.

Damit Familien im Bürgergeld-Bezug und andere von Armut Betroffene mit Kindern trotz knapper Kasse nicht ganz auf diese mentale Ladestation verzichten müssen, fördert inzwischen ein Großteil der Bundesländer Kurzurlaube mit direkten Zuschüssen oder unterstützt sie über Gruppen- oder Sonderprogramme. So wird die Auszeit trotz finanzieller Armut endlich wieder bezahlbar.

Hinweis für Bürgergeld Bedürftige: Die Zuschüsse sind unabhängig vom Jobcenter, da das Jobcenter auch kein Urlaubsgeld zahlt. Bedürftige müssen aber die Erreichbarkeit (ehemals Ortsabwesenheit) beachten, die einen Urlaub von bis zu 21 Tagen pro Jahr zulässt – daher im Vorfeld auch das Jobcenter informieren. Weitere Infos: Erreichbarkeit – Urlaub bei Bürgergeld Bezug

Eine Auflistung der Möglichkeiten für dein Bundesland findest du weiter unten in dem Artikel.

Aktuelle Statistiken zeigen: Mehr als jede vierte Familie mit Kindern verzichtet aus Geldmangel ganz auf Urlaub; bei Alleinerziehenden ist der Anteil fast doppelt so hoch. Besonders betroffen sind Haushalte im Bürgergeld-Bezug: Im Regel­bedarf steckt kein „Urlaubs­topf“, das Jobcenter zahlt keine Auszeit oder eine sonstige Form von Urlaubsgeld. Dabei ist Urlaub kein Luxusproblem – Wer sich nicht einmal eine einwöchige Reise leisten kann, gilt nach EU-Definition bereits als materiell und sozial benachteiligt. Kommen zwei weitere Entbehrungen hinzu – etwa eine nicht ausreichend warmgehaltene Wohnung oder fehlende Ersatz­kleidung – spricht die Statistik von „erheblicher Entbehrung“; bei Bürgergeld-Familien trifft das auf vier von fünf Haushalte zu.

Armutshammer: 21,1 % der Deutschen arm – Bürgergeld-Empfänger besonders gefährdet

Landesprogramme: Nah dran statt Fernflug

Viele Bundesländer gleichen diese Lücke mit direkten Zuschüssen aus, andere über Gruppen- oder Sonderprogramme.

Wer kann die Förderung erhalten?

Förderfähig sind grundsätzlich Familien mit kindergeld­berechtigten Kindern – allen voran Alleinerziehende und kinderreiche Haushalte. Familien, in denen ein Angehöriger einen Schwer­behinderten­ausweis oder einen anerkannten Pflegegrad besitzt, profitieren oft von höheren Tagessätzen oder einem deutlich reduzierten Eigenanteil.

Wie viel Förderung gibt es?

Die Zuschüsse kommen aus Landesbudgets, abgewickelt aber oft von Wohlfahrtsverbänden wie Diakonie, Caritas, AWO oder dem Jugendherbergswerk. Dabei zahlen die Länder – je nach Einkommens­grenze und Familien­konstellation – 10 € bis 30 € pro Person und Tag. Bei sehr niedrigem Einkommen werden Unterkunft + Verpflegung oft voll übernommen. Besonders gute Konditionen bekommen

Beispiel-Spanne 2025

  • Bayern: bis 19,50 € (Kinder mit Schwerbehinderung 25,50 €)
  • Mecklenburg-Vorpommern: 30 € in Woche 1, danach 15 €
  • Brandenburg: einheitlich 10 €
  • Berlin: 10 € – 20 € + 120 € Mobilitäts­pauschale
  • NRW „Familienzeit NRW“: komplette Kosten­übernahme, nur 50 €/25 € Eigenanteil bei leicht überschrittener Grenze

Das Grundprinzip aller Landes­programme lautet dabei:

Gefördert werdenTypische Eckdaten
Gemeinnützige Familien- oder Jugend­ferienstätten in Deutschland3 – 14 Nächte, Halb- oder Vollpension
Naherholungs­regionen (im eigenen oder einem benachbarten Bundesland: Nord-/Ostsee, Mittelgebirge, Seenplatten)Bewilligung muss vor Reisebuchung erfolgen. An- und Abreise müssen meist selbst organisiert werden.
Haushalte mit geringem Einkommen (Bürgergeld, Grund­sicherung, Kinder­zuschlag, Wohngeld u. Ä.)Einkommens­grenze orientiert sich fast immer am Bürgergeld-Regelbedarf (z. B. 4- oder 5-fach des aktuellen Satzes)

Nicht förderfähig sind dagegen Flugreisen, Kreuzfahrten und im Regelfall reine Ferien­wohnungen ohne gemeinnützigen Träger. Auch Reiseziele im Ausland werden grundsätzlich nicht gefördert.

Bürgergeld berechnen mit unserem Bürgergeld Rechner

Regionale und lokale Hilfen im Blick behalten

Neben den Landestöpfen gibt es weitere Wege: Viele Kommunen, kirchliche Fonds, Stiftungen oder Jugendämter fördern Ferienreisen – etwa für Familien in akuten Krisen oder Kinder mit besonderem Pflegebedarf. Wer beim Sozialdienst vor Ort nachfragt, findet häufig zusätzliche Unterstützung, besonders wenn das Landesbudget schon ausgeschöpft ist.

Länderübersicht 2025

Im folgenden Auflistung findest du für jedes Bundesland

  • Förderbedingungen
  • Link zu weiteren Informationen und entsprechender Antragstelle
Baden-Württemberg

Voraussetzungen:

Familien mit kindergeld­berechtigten Kindern UND einer „besonderen Lebenssituation

  • Alleinerziehend
  • Mehrkindfamilien (drei und mehr Kinder)
  • Familien mit einem behinderten oder pflege­bedürftigen Angehörigen
  • Familien nach Flucht/ Migration
  • Familien, „die wirtschaftlich belastet sind“

Höhe der Förderung:

  • Zuschuss bis 1 000 € pro Familie (Unterkunft, Verpflegung, Programm) im Rahmen einer STÄRKE-Familienbildungsfreizeit (mind. 3 Übernachtungen, ≥ 30 Std. Pädagogik

Einkommensgrenze

  • keine feste Grenze; Nachweis der besonderen Lebenssituation genügt

Weitere Informationen:

Bayern

Höhe der Förderung:

  • bis 19,50 € / Person / Nacht
  • 25,50 € für ein Kind mit Behinderung

Einkommensgrenze

  • 31 000 € Alleinerziehend mit 1 Kind
  • 34 000 € Elternpaar mit 1 Kind

Weitere Informationen:

Berlin

Höhe der Förderung:

  • 10 – 20 € / Person / Tag (einkommensabhängig)
  • 1 € Eigenanteil / Person / Tag
  • 120 € Mobilitäts­pauschale je Familie
  • bis zu 14 Übernachtungen

Einkommensgrenze

  • gestaffelt nach Berliner Förder­tabelle (Netto­einkommen). Kann über den Zuschussrechner ermittelt werden

Weitere Informationen:

Brandenburg

Höhe der Förderung:

  • 10 € / Nacht je Familien­mitglied (einmal pro Jahr)
  • mind. 2 bis max. 13 Übernachtungen

Einkommensgrenze

  • Bürgergeld, Sozial­hilfe oder geringes Einkommen
  • höchstens 150 % der Bürgergeld-Regelsätze zzgl. Kosten für Unterkunft und Heizung

Weitere Informationen:

Bremen

Höhe der Förderung:

  • bis 15 € / Person / Tag (Antrag alle zwei Jahre)
  • keine Mindestdauer, maximal 21 Tage

Einkommensgrenze

  • abhängig vom Nettoeinkommen, individuell laut Stiftungstabelle

Weitere Informationen:

Bremer Daniel-Schnakenberg-Stiftung – Familienerholung

Hamburg

Höhe der Förderung:

  • kein Familienerholungszuschuss des Landes
  • Mögklichkeit über JugendErholungswerk Hamburg e.V.

Einkommensgrenze

Weitere Informationen:

  • Jugenderholungswerk Hamburg (JEW)
  • Hamburg Service
  • Hessen

    Höhe der Förderung:

    • keine Zuschüsse/ Förderung von Familienerholungsmaßnahmen/li>

    Einkommensgrenze

    Weitere Informationen:

    Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung Hessen

    Mecklenburg-Vorpommern

    Höhe der Förderung:

    • 30 € / Person / Nacht (Tage 1 – 7)
    • ab 8. Nacht 15 € bis 26 €

    Einkommensgrenze

    mind. ein Haushalts­mitglied bezieht Sozial­leistungen:

    • Bürgergeld nach SGB II oder Grundsicherung nach SGB XII
    • Wohngeld oder Kinderzuschlag
    • Asylbewerberleistungen nach AsylbLG

    Weitere Informationen:

    Familien­erholung – Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern

    Niedersachsen

    Höhe der Förderung:

    • Aufenthalt min. 7 bis 14 Übernachtungen
    • 15 € / Nacht je Person
    • bis zu 10 € Zuschlag (Allein­erziehende / Behinderung)
    • bis zu 15 € Zuschlag (gemeinnützige Familienferienstätte oder Jugendherberge)
    • bis zu 100 € pro Tag für pädagogische Begleitung
    • bis zu 400 € pro Tag für Eltern- und Familienbildung und Kindesbetreuung

    Einkommensgrenze

    • einkommensabhängig laut AGF / LAG FW-Tabelle
    • Bürgergeld-Empfänger liegen unter der Einkommensgrenze

    Weitere Informationen:

    Sozialministerium Niedersachsen – Familienfreizeiten

    Nordrhein-Westfalen

    Höhe der Förderung:

    • Programm „Familienzeit NRW“ (Vollpension, 3 – 6 Übernachtungen)
    • Eigenanteil 50 € Erw. / 25 € Kind
    • Eigenanteil entfällt bei sehr geringem Einkommen

    Einkommensgrenze

    • Haushalts­einkommen unter Landesgrenze nach § 53 AO (Prüfung Diakonie-Reisedienst)
    • Eltern mit Kind – 27.024 € (4-facher Regelsatz)
    • Alleinerziehende mit Kind – 33.780 € (5-facher Regelsatz)

    Weitere Informationen:

    Rheinland-Pfalz

    Höhe der Förderung:

    • 25 € / Tag / Kind (30 € bei Behinderung)
    • + 10 € / Tag / Elternteil bei sehr niedrigem Einkommen
    • min. 5 bis max. 21 Tage innerhalb von 2 Kalenderjahren

    Einkommensgrenzen:

    Förderstufe A (Regelförderung)

    • 1.073,71 € für beide Eltern
    • 869,20 € für Alleinerziehende
    • 306,78 € für jedes Kind

    Förderstufe B (Elternzuschuss bei besonders niedrigem Einkommen)

    • 818,07 € für beide Eltern
    • 613,55 € für Alleinerziehende
    • 230,08 € für jedes Kind

    Weitere Informationen:

    Saarland

    Höhe der Förderung:

    • 13 € / Tag je Person (+ Zuschlag bei Behinderung)
    • min. 4 bis max. 21 Tage
    • auch angrenzendes Ausland und Spanien

    Einkommensgrenze

    • Eltern 1.360 € + 440 € je Kind (netto)
    • Alleinerziehende 940 € + 440 € je Kind (netto)

    Kinder- und Elterngeld zählen nicht als Einkommen

    Weitere Informationen:

    Sachsen

    Höhe der Förderung:

    • 11 € / Person / Tag (min. 7 bis max. 14 Tage)

    Einkommensgrenze

    • Berechnungsgrundlage ist das monatliche Nettoeinkommen aller zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder ohne gesetzliches Kindergeld, Kinderpflege- und Pflegegeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Landesblindengeld und Landeserziehungsgeld oder den Mindestbetrag des Elterngeldes.
    • Einkommesgrenze individuell, aber: Einkommen auf Bürgergeld-Niveau liegt darunter

    Weitere Informationen:

    Sachsen-Anhalt

    In Sachsen-Anhalt werden Familienurlaube nur gefördert, wenn diese als Gruppenmaßnahme erfolgen, die mit einem Bildungsangebot verknüpft sind

    Höhe der Förderung:

    • Zuschuss für Gruppen­reisen (mindestens 8 Familien) – Unterkunft & Verpflegung anteilig
    • 2 bis 14 Tage

    Einkommensgrenze

    • mind. 70 % der Teilnehmer beziehen Bürgergeld oder Sozial­hilfe

    Weitere Informationen:

    Schleswig-Holstein

    Höhe der Förderung:

    • bis 18 € / Person / Tag, max. 65 % der Kosten
    • 5 – 14 Tage

    Einkommensgrenze

    • Bürgergeld nach SGB II oder Grundsicherung nach SGB XII
    • Wohngeld oder Kinderzuschlag
    • Asylbewerberleistungen nach AsylbLG
    • Familien mit Einkommen unterhalb von 180% der Sozialhilfesätze

    Familien mit Einkommen unterhalb von 180% der Sozialhilfesätze

    • Alleinerziehend + 1 Kind (6-13): max. 2.626 € monatlich / 31.512 € jährlich
    • Elternpaar + 2 Kinder (14-17 & 0-5): max. 3.129 € monatlich / 37.548 € jährlich
    • eigene Kombination berechnen: Summe Regelsätze × 1,8

    Weitere Informationen:

    Thüringen

    Höhe der Förderung:

    • Familienbildung: 25 € – 40 € je Person / Tag
    • Familienerholung: 20 € – 30 € je Person / Tag
    • Förderungsdauer: 2-12 Tage

    Einkommensgrenze

    • Alleinerziehende mit Kindern: 33.780 €
    • Elternpaare/ Großeltern mit Kindern: 27.024 €

    Entscheidend ist das gesamte Bruttoeinkommen aller Familienmitglieder zuzüglich Wohngeld, Ausbildungsbeihilfe und sonstigen Einkünften wie z.B. Unterhalt, Unterhaltsvorschuss (Kindergeld/ Kinderzuschlag zählen nicht). Abzüglich Einkommenssteuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Mietkosten

    Weitere Informationen:

    Das Wichtigste noch einmal zusammengefasst:

    Wer kann einen Landeszuschuss für Familienurlaub bekommen?

    Familien mit mindestens einem kindergeld­berechtigten Kind. Dazu zählen Bürgergeld-, Grund­sicherungs-, Wohngeld- und Kinder­zuschlags­haushalte ebenso wie Erwerbstätige mit geringem Jahres­nettoeinkommen unter der jeweiligen Landes­grenze. Alleinerziehende, Mehrkind­familien sowie Familien mit einem behinderten oder pflege­bedürftigen Angehörigen werden in vielen Programmen bevorzugt gefördert.

    Wie hoch sind die Zuschüsse pro Tag?

    Je nach Bundesland liegen die Tagessätze 2025 zwischen 10 € und 30 € pro Person. Einige Länder (z. B. Nordrhein-Westfalen) übernehmen bei sehr niedrigem Einkommen die vollen Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Bayern zahlt bis 19,50 €, Mecklenburg-Vorpommern in der ersten Woche 30 €, Brandenburg pauschal 10 €.

    Muss ich den Zuschuss zurückzahlen?

    Nein. Nach Bewilligung verrechnet die Familien­ferienstätte den Zuschuss direkt mit dem Landes­träger. Ein Eigenanteil fällt nur an, wenn das Haushalts­einkommen knapp oberhalb der Landes­grenze liegt (Beispiel NRW: 50 € pro Erwachsener, 25 € pro Kind).

    Wie beantrage ich die Förderung?

    1. Passende gemeinnützige Familien- oder Jugend­ferienstätte wählen (Links sind oben im Länder-Accordion).
    2. Anmelde- und Förderformular beim Träger (Diakonie, Caritas, AWO, Jugendherbergswerk) ausfüllen.
    3. Einkommens­nachweise beilegen, z. B. Bürgergeld­bescheid oder Jahres­nettoeinkommen unter Landesgrenze.
    4. Bestätigung abwarten – erst danach Reise antreten.

    Weiterführende Informationen:

    Zusätzliche Quellen:

    Titelbild: djgis / shutterstock