Wann hast du das letzte Mal Urlaub gemacht? – Ein paar Tage Sand unter den Füßen, Waldduft in der Nase oder Bergpanorama in Sichtweite bremsen das Gedankenkarussell, heben nachweislich die Stimmung und laden die Akkus, die Jobcenter-Termine, Kinderstress und die üblichen Alltagssorgen täglich leeren. Doch wenn jeder Euro zweimal umgedreht werden muss, rückt selbst die Jugendherberge in weite Ferne.
Damit Familien im Bürgergeld-Bezug und andere von Armut Betroffene mit Kindern trotz knapper Kasse nicht ganz auf diese mentale Ladestation verzichten müssen, fördert inzwischen ein Großteil der Bundesländer Kurzurlaube mit direkten Zuschüssen oder unterstützt sie über Gruppen- oder Sonderprogramme. So wird die Auszeit trotz finanzieller Armut endlich wieder bezahlbar.
Hinweis für Bürgergeld Bedürftige: Die Zuschüsse sind unabhängig vom Jobcenter, da das Jobcenter auch kein Urlaubsgeld zahlt. Bedürftige müssen aber die Erreichbarkeit (ehemals Ortsabwesenheit) beachten, die einen Urlaub von bis zu 21 Tagen pro Jahr zulässt – daher im Vorfeld auch das Jobcenter informieren. Weitere Infos: Erreichbarkeit – Urlaub bei Bürgergeld Bezug
Eine Auflistung der Möglichkeiten für dein Bundesland findest du weiter unten in dem Artikel.
Aktuelle Statistiken zeigen: Mehr als jede vierte Familie mit Kindern verzichtet aus Geldmangel ganz auf Urlaub; bei Alleinerziehenden ist der Anteil fast doppelt so hoch. Besonders betroffen sind Haushalte im Bürgergeld-Bezug: Im Regelbedarf steckt kein „Urlaubstopf“, das Jobcenter zahlt keine Auszeit oder eine sonstige Form von Urlaubsgeld. Dabei ist Urlaub kein Luxusproblem – Wer sich nicht einmal eine einwöchige Reise leisten kann, gilt nach EU-Definition bereits als materiell und sozial benachteiligt. Kommen zwei weitere Entbehrungen hinzu – etwa eine nicht ausreichend warmgehaltene Wohnung oder fehlende Ersatzkleidung – spricht die Statistik von „erheblicher Entbehrung“; bei Bürgergeld-Familien trifft das auf vier von fünf Haushalte zu.
Armutshammer: 21,1 % der Deutschen arm – Bürgergeld-Empfänger besonders gefährdet
Landesprogramme: Nah dran statt Fernflug
Viele Bundesländer gleichen diese Lücke mit direkten Zuschüssen aus, andere über Gruppen- oder Sonderprogramme.
Wer kann die Förderung erhalten?
Förderfähig sind grundsätzlich Familien mit kindergeldberechtigten Kindern – allen voran Alleinerziehende und kinderreiche Haushalte. Familien, in denen ein Angehöriger einen Schwerbehindertenausweis oder einen anerkannten Pflegegrad besitzt, profitieren oft von höheren Tagessätzen oder einem deutlich reduzierten Eigenanteil.
Wie viel Förderung gibt es?
Die Zuschüsse kommen aus Landesbudgets, abgewickelt aber oft von Wohlfahrtsverbänden wie Diakonie, Caritas, AWO oder dem Jugendherbergswerk. Dabei zahlen die Länder – je nach Einkommensgrenze und Familienkonstellation – 10 € bis 30 € pro Person und Tag. Bei sehr niedrigem Einkommen werden Unterkunft + Verpflegung oft voll übernommen. Besonders gute Konditionen bekommen
Beispiel-Spanne 2025
- Bayern: bis 19,50 € (Kinder mit Schwerbehinderung 25,50 €)
- Mecklenburg-Vorpommern: 30 € in Woche 1, danach 15 €
- Brandenburg: einheitlich 10 €
- Berlin: 10 € – 20 € + 120 € Mobilitätspauschale
- NRW „Familienzeit NRW“: komplette Kostenübernahme, nur 50 €/25 € Eigenanteil bei leicht überschrittener Grenze
Das Grundprinzip aller Landesprogramme lautet dabei:
| Gefördert werden | Typische Eckdaten |
|---|---|
| Gemeinnützige Familien- oder Jugendferienstätten in Deutschland | 3 – 14 Nächte, Halb- oder Vollpension |
| Naherholungsregionen (im eigenen oder einem benachbarten Bundesland: Nord-/Ostsee, Mittelgebirge, Seenplatten) | Bewilligung muss vor Reisebuchung erfolgen. An- und Abreise müssen meist selbst organisiert werden. |
| Haushalte mit geringem Einkommen (Bürgergeld, Grundsicherung, Kinderzuschlag, Wohngeld u. Ä.) | Einkommensgrenze orientiert sich fast immer am Bürgergeld-Regelbedarf (z. B. 4- oder 5-fach des aktuellen Satzes) |
Nicht förderfähig sind dagegen Flugreisen, Kreuzfahrten und im Regelfall reine Ferienwohnungen ohne gemeinnützigen Träger. Auch Reiseziele im Ausland werden grundsätzlich nicht gefördert.
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Regionale und lokale Hilfen im Blick behalten
Neben den Landestöpfen gibt es weitere Wege: Viele Kommunen, kirchliche Fonds, Stiftungen oder Jugendämter fördern Ferienreisen – etwa für Familien in akuten Krisen oder Kinder mit besonderem Pflegebedarf. Wer beim Sozialdienst vor Ort nachfragt, findet häufig zusätzliche Unterstützung, besonders wenn das Landesbudget schon ausgeschöpft ist.
Länderübersicht 2025
Im folgenden Auflistung findest du für jedes Bundesland
- Förderbedingungen
- Link zu weiteren Informationen und entsprechender Antragstelle
Baden-Württemberg
Voraussetzungen:
Familien mit kindergeldberechtigten Kindern UND einer „besonderen Lebenssituation
- Alleinerziehend
- Mehrkindfamilien (drei und mehr Kinder)
- Familien mit einem behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen
- Familien nach Flucht/ Migration
- Familien, „die wirtschaftlich belastet sind“
Höhe der Förderung:
- Zuschuss bis 1 000 € pro Familie (Unterkunft, Verpflegung, Programm) im Rahmen einer STÄRKE-Familienbildungsfreizeit (mind. 3 Übernachtungen, ≥ 30 Std. Pädagogik
Einkommensgrenze
- keine feste Grenze; Nachweis der besonderen Lebenssituation genügt
Weitere Informationen:
Bayern
Höhe der Förderung:
- bis 19,50 € / Person / Nacht
- 25,50 € für ein Kind mit Behinderung
Einkommensgrenze
- 31 000 € Alleinerziehend mit 1 Kind
- 34 000 € Elternpaar mit 1 Kind
Weitere Informationen:
Berlin
Höhe der Förderung:
- 10 – 20 € / Person / Tag (einkommensabhängig)
- 1 € Eigenanteil / Person / Tag
- 120 € Mobilitätspauschale je Familie
- bis zu 14 Übernachtungen
Einkommensgrenze
- gestaffelt nach Berliner Fördertabelle (Nettoeinkommen). Kann über den Zuschussrechner ermittelt werden
Weitere Informationen:
Brandenburg
Höhe der Förderung:
- 10 € / Nacht je Familienmitglied (einmal pro Jahr)
- mind. 2 bis max. 13 Übernachtungen
Einkommensgrenze
- Bürgergeld, Sozialhilfe oder geringes Einkommen
- höchstens 150 % der Bürgergeld-Regelsätze zzgl. Kosten für Unterkunft und Heizung
Weitere Informationen:
Bremen
Höhe der Förderung:
- bis 15 € / Person / Tag (Antrag alle zwei Jahre)
- keine Mindestdauer, maximal 21 Tage
Einkommensgrenze
- abhängig vom Nettoeinkommen, individuell laut Stiftungstabelle
Weitere Informationen:
Hamburg
Höhe der Förderung:
- kein Familienerholungszuschuss des Landes
- Mögklichkeit über JugendErholungswerk Hamburg e.V.
Einkommensgrenze
- —
Weitere Informationen:
Hessen
Höhe der Förderung:
- keine Zuschüsse/ Förderung von Familienerholungsmaßnahmen/li>
Einkommensgrenze
- —
Weitere Informationen:
Mecklenburg-Vorpommern
Höhe der Förderung:
- 30 € / Person / Nacht (Tage 1 – 7)
- ab 8. Nacht 15 € bis 26 €
Einkommensgrenze
mind. ein Haushaltsmitglied bezieht Sozialleistungen:
- Bürgergeld nach SGB II oder Grundsicherung nach SGB XII
- Wohngeld oder Kinderzuschlag
- Asylbewerberleistungen nach AsylbLG
Weitere Informationen:
Familienerholung – Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Höhe der Förderung:
- Aufenthalt min. 7 bis 14 Übernachtungen
- 15 € / Nacht je Person
- bis zu 10 € Zuschlag (Alleinerziehende / Behinderung)
- bis zu 15 € Zuschlag (gemeinnützige Familienferienstätte oder Jugendherberge)
- bis zu 100 € pro Tag für pädagogische Begleitung
- bis zu 400 € pro Tag für Eltern- und Familienbildung und Kindesbetreuung
Einkommensgrenze
- einkommensabhängig laut AGF / LAG FW-Tabelle
- Bürgergeld-Empfänger liegen unter der Einkommensgrenze
Weitere Informationen:
Nordrhein-Westfalen
Höhe der Förderung:
- Programm „Familienzeit NRW“ (Vollpension, 3 – 6 Übernachtungen)
- Eigenanteil 50 € Erw. / 25 € Kind
- Eigenanteil entfällt bei sehr geringem Einkommen
Einkommensgrenze
- Haushaltseinkommen unter Landesgrenze nach § 53 AO (Prüfung Diakonie-Reisedienst)
- Eltern mit Kind – 27.024 € (4-facher Regelsatz)
- Alleinerziehende mit Kind – 33.780 € (5-facher Regelsatz)
Weitere Informationen:
Rheinland-Pfalz
Höhe der Förderung:
- 25 € / Tag / Kind (30 € bei Behinderung)
- + 10 € / Tag / Elternteil bei sehr niedrigem Einkommen
- min. 5 bis max. 21 Tage innerhalb von 2 Kalenderjahren
Einkommensgrenzen:
Förderstufe A (Regelförderung)
- 1.073,71 € für beide Eltern
- 869,20 € für Alleinerziehende
- 306,78 € für jedes Kind
Förderstufe B (Elternzuschuss bei besonders niedrigem Einkommen)
- 818,07 € für beide Eltern
- 613,55 € für Alleinerziehende
- 230,08 € für jedes Kind
Weitere Informationen:
Saarland
Höhe der Förderung:
- 13 € / Tag je Person (+ Zuschlag bei Behinderung)
- min. 4 bis max. 21 Tage
- auch angrenzendes Ausland und Spanien
Einkommensgrenze
- Eltern 1.360 € + 440 € je Kind (netto)
- Alleinerziehende 940 € + 440 € je Kind (netto)
Kinder- und Elterngeld zählen nicht als Einkommen
Weitere Informationen:
Sachsen
Höhe der Förderung:
- 11 € / Person / Tag (min. 7 bis max. 14 Tage)
Einkommensgrenze
- Berechnungsgrundlage ist das monatliche Nettoeinkommen aller zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder ohne gesetzliches Kindergeld, Kinderpflege- und Pflegegeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Landesblindengeld und Landeserziehungsgeld oder den Mindestbetrag des Elterngeldes.
- Einkommesgrenze individuell, aber: Einkommen auf Bürgergeld-Niveau liegt darunter
Weitere Informationen:
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt werden Familienurlaube nur gefördert, wenn diese als Gruppenmaßnahme erfolgen, die mit einem Bildungsangebot verknüpft sind
Höhe der Förderung:
- Zuschuss für Gruppenreisen (mindestens 8 Familien) – Unterkunft & Verpflegung anteilig
- 2 bis 14 Tage
Einkommensgrenze
- mind. 70 % der Teilnehmer beziehen Bürgergeld oder Sozialhilfe
Weitere Informationen:
Schleswig-Holstein
Höhe der Förderung:
- bis 18 € / Person / Tag, max. 65 % der Kosten
- 5 – 14 Tage
Einkommensgrenze
- Bürgergeld nach SGB II oder Grundsicherung nach SGB XII
- Wohngeld oder Kinderzuschlag
- Asylbewerberleistungen nach AsylbLG
- Familien mit Einkommen unterhalb von 180% der Sozialhilfesätze
Familien mit Einkommen unterhalb von 180% der Sozialhilfesätze
- Alleinerziehend + 1 Kind (6-13): max. 2.626 € monatlich / 31.512 € jährlich
- Elternpaar + 2 Kinder (14-17 & 0-5): max. 3.129 € monatlich / 37.548 € jährlich
- eigene Kombination berechnen: Summe Regelsätze × 1,8
Weitere Informationen:
Thüringen
Höhe der Förderung:
- Familienbildung: 25 € – 40 € je Person / Tag
- Familienerholung: 20 € – 30 € je Person / Tag
- Förderungsdauer: 2-12 Tage
Einkommensgrenze
- Alleinerziehende mit Kindern: 33.780 €
- Elternpaare/ Großeltern mit Kindern: 27.024 €
Entscheidend ist das gesamte Bruttoeinkommen aller Familienmitglieder zuzüglich Wohngeld, Ausbildungsbeihilfe und sonstigen Einkünften wie z.B. Unterhalt, Unterhaltsvorschuss (Kindergeld/ Kinderzuschlag zählen nicht). Abzüglich Einkommenssteuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Mietkosten
Weitere Informationen:
Das Wichtigste noch einmal zusammengefasst:
Wer kann einen Landeszuschuss für Familienurlaub bekommen?
Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind. Dazu zählen Bürgergeld-, Grundsicherungs-, Wohngeld- und Kinderzuschlagshaushalte ebenso wie Erwerbstätige mit geringem Jahresnettoeinkommen unter der jeweiligen Landesgrenze. Alleinerziehende, Mehrkindfamilien sowie Familien mit einem behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen werden in vielen Programmen bevorzugt gefördert.
Wie hoch sind die Zuschüsse pro Tag?
Je nach Bundesland liegen die Tagessätze 2025 zwischen 10 € und 30 € pro Person. Einige Länder (z. B. Nordrhein-Westfalen) übernehmen bei sehr niedrigem Einkommen die vollen Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Bayern zahlt bis 19,50 €, Mecklenburg-Vorpommern in der ersten Woche 30 €, Brandenburg pauschal 10 €.
Muss ich den Zuschuss zurückzahlen?
Nein. Nach Bewilligung verrechnet die Familienferienstätte den Zuschuss direkt mit dem Landesträger. Ein Eigenanteil fällt nur an, wenn das Haushaltseinkommen knapp oberhalb der Landesgrenze liegt (Beispiel NRW: 50 € pro Erwachsener, 25 € pro Kind).
Wie beantrage ich die Förderung?
1. Passende gemeinnützige Familien- oder Jugendferienstätte wählen (Links sind oben im Länder-Accordion).
2. Anmelde- und Förderformular beim Träger (Diakonie, Caritas, AWO, Jugendherbergswerk) ausfüllen.
3. Einkommensnachweise beilegen, z. B. Bürgergeldbescheid oder Jahresnettoeinkommen unter Landesgrenze.
4. Bestätigung abwarten – erst danach Reise antreten.
Weiterführende Informationen:
- Familienerholung in Familienferienstätten – Familienportal des Bundes
- Liste der Familienferienstätten – Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung
- Anfrageportal der Familienferienstätten
- Jugendherbergen in Deutschland
Zusätzliche Quellen:
- Destatis – Pressemitteilung Nr. 036 vom 29. Januar 2025
- Eurostat – Von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte Bevölkerung nach Alter und Geschlecht
Titelbild: djgis / shutterstock
