Der Staat springt ein, wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt – doch genau diese Unterstützung will Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) nun einschränken. Nach ihren Plänen soll der Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag gezahlt werden, wodurch rund 80.000 Jugendliche ihren Anspruch verlieren würden.
Die Ankündigung stößt auf massive Kritik: Sozialverbände, das Deutsche Kinderhilfswerk und auch die SPD werfen der Familienministerin vor, ausgerechnet Alleinerziehende und ihre Kinder zusätzlich zu belasten – eine Familienform, die seit Jahren zu den Gruppen mit dem höchsten Armutsrisiko in Deutschland gehört.
Warum soll der Unterhaltsvorschuss gekürzt werden?
Hintergrund der Pläne sind die stark gestiegenen Kosten. Seit der Reform im Jahr 2017, mit der der Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag ausgeweitet und die frühere Begrenzung auf 72 Monate abgeschafft wurde, haben sich die staatlichen Ausgaben nahezu vervierfacht. Im vergangenen Jahr wurden rund 3,3 Milliarden Euro Unterhaltsvorschuss für etwa 855.000 Kinder gezahlt.
Von den 3,3 Milliarden Euro Unterhaltsvorschuss konnten zuletzt lediglich rund 589 Millionen Euro von den unterhaltspflichtigen Eltern zurückgeholt werden. Das entspricht einer Rückholquote von nur etwa 18 Prozent. Rund 2,7 Milliarden Euro bleiben damit dauerhaft bei Bund, Ländern und Kommunen hängen.
Unterhaltsvorschuss: Milliarden-Unterhalt auf Kosten der Steuerzahler
Familienministerin Prien sieht darin erheblichen Handlungsbedarf. Gleichzeitig verweist sie darauf, dass viele unterhaltspflichtige Eltern ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht ausreichend nachkommen und künftig konsequenter zur Verantwortung gezogen werden müssten.
Was ist der Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Alleinerziehende, die gezahlt wird, wenn der andere Elternteil keinen oder nicht den vollen gesetzlichen Kindesunterhalt leistet. Der Staat übernimmt die Zahlung zunächst und versucht anschließend, das Geld vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückzufordern. Gelingt das nicht, trägt letztlich die öffentliche Hand die Kosten. Der Unterhaltsvorschuss ist damit keine klassische Sozialleistung, sondern ersetzt Unterhalt, den eigentlich der andere Elternteil zahlen müsste.
Was soll sich konkret ändern?
Nach den Plänen des Bundesfamilienministeriums soll der Anspruch künftig bereits mit dem 16. Geburtstag enden – bislang kann der Unterhaltsvorschuss grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt werden. Von der geplanten Änderung wären nach Angaben des Ministeriums rund 80.000 Jugendliche betroffen.
Parallel dazu sollen die Möglichkeiten verbessert werden, säumige Unterhaltspflichtige ausfindig zu machen und offene Forderungen einzutreiben. Diskutiert werden unter anderem ein besserer Datenaustausch zwischen Behörden sowie schärfere Maßnahmen gegen Personen, die ihrer Auskunftspflicht nicht nachkommen.
Bis zu 394 Euro monatlich würden wegfallen
Für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren beträgt der Unterhaltsvorschuss derzeit bis zu 394 Euro im Monat. Fällt der Anspruch bereits mit dem 16. Geburtstag weg, verlieren betroffene Familien diese Unterstützung ausgerechnet in einer Lebensphase, in der die Ausgaben häufig steigen – etwa für den Schulbesuch, den Weg zur Ausbildung oder den Start ins Berufsleben. Gerade Alleinerziehende wären davon besonders betroffen, da viele nur über ein Einkommen verfügen und gleichzeitig den Ausfall der Unterhaltszahlungen auffangen müssen.
Welche Folgen hätte die Kürzung für andere Sozialleistungen?
Welche finanziellen Folgen die Kürzung hätte, hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab. Familien, die bereits Grundsicherung nach SGB II – das bisherige Bürgergeld – erhalten, würden den Wegfall des Unterhaltsvorschusses praktisch kaum spüren: Da die Leistung dort als Einkommen angerechnet wird, würde der Anspruch auf Grundsicherungsgeld entsprechend steigen.
Anders sieht es bei Alleinerziehenden aus, die ihren Lebensunterhalt mit Erwerbseinkommen sowie Wohngeld und Kinderzuschlag sichern. Fällt der Unterhaltsvorschuss weg, kann das Einkommen unter das notwendige Mindesteinkommen sinken. Die Folge: Der Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld kann entfallen. Betroffene Familien müssten dann stattdessen Grundsicherungsgeld beantragen.
Massive Kritik an den Sparplänen
Kein Wunder also, dass die Pläne auf breite Ablehnung stoßen. Sozialverbände warnen davor, dass die Kürzung nicht die Eltern trifft, die ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen, sondern in erster Linie die Kinder und die alleinerziehenden Elternteile. Nach ihrer Auffassung verlagert der Staat damit das finanzielle Risiko wieder auf diejenigen Familien, die ohnehin bereits besonders belastet sind.
Auch aus der SPD kommt deutlicher Widerstand: Mehrere Politiker kündigten an, die Pläne in der jetzigen Form nicht mittragen zu wollen. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die als Bundesfamilienministerin die Reform von 2017 mit auf den Weg gebracht hatte, sprach sich ebenfalls gegen eine Kürzung aus. Statt Leistungen für Kinder einzuschränken, müsse der Staat konsequenter gegen säumige Unterhaltspflichtige vorgehen.
Rückkehr zu einer früheren Regelung
Ganz neu wäre eine Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss allerdings nicht: Vor der Reform im Jahr 2017 wurde die Leistung nur bis zum 12. Geburtstag gezahlt und war zusätzlich auf höchstens 72 Monate begrenzt. Mit der damaligen Gesetzesänderung wurde der Anspruch deutlich ausgeweitet – die Altersgrenze auf 18 Jahre angehoben und die zeitliche Begrenzung vollständig gestrichen. Die nun geplante Reform würde einen Teil dieser Ausweitung wieder zurücknehmen.
Ob die Kürzung tatsächlich kommt, ist offen
Noch handelt es sich lediglich um einen Vorschlag aus dem Bundesfamilienministerium. Bevor die Änderungen in Kraft treten können, müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Ob die Kürzung tatsächlich umgesetzt wird, ist derzeit offen, denn der politische Widerstand ist groß – nicht nur von Sozialverbänden, sondern auch innerhalb der Regierungskoalition. Damit dürfte über den Unterhaltsvorschuss in den kommenden Monaten noch intensiv diskutiert werden.