Weniger Wohngeld, mehr Grundsicherung: Nach den Plänen der Bundesregierung könnten rund 160.000 Haushalte künftig auf Grundsicherung angewiesen sein. Der Grund: Die geplante Wohngeld-Kürzung würde nach den Berechnungen des Bundes dazu führen, dass viele betroffene Haushalte ihre Hilfebedürftigkeit nicht länger überwinden können.
Warum aus Wohngeld plötzlich Grundsicherung werden kann
Mit Wohngeld unterstützt der Staat Haushalte mit geringem Einkommen, die ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst finanzieren können und lediglich einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten benötigen – sowohl Mieter als auch Eigentümer. Reicht das Einkommen dagegen trotz Wohngeld nicht mehr aus, um den notwendigen Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu sichern, besteht Hilfebedürftigkeit. In diesem Fall besteht statt Wohngeld Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung.
Wohngeld vor Kürzung: 1,2 Millionen Haushalten drohen Einschnitte ab 2027
Genau mit diesem Effekt rechnet die Bundesregierung infolge der geplanten Wohngeld-Reform. Im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen geht sie davon aus, dass rund 74.000 Haushalte künftig Grundsicherungsgeld nach dem SGB II beziehen und weitere 89.000 Haushalte Leistungen nach dem SGB XII – also Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – erhalten werden. Insgesamt wären damit rund 163.000 Haushalte künftig auf Grundsicherung angewiesen. Nach der Folgenabschätzung der Bundesregierung würde die Reform dazu führen, dass die betroffenen Haushalte ihre Hilfebedürftigkeit nicht länger überwinden können und deshalb in die nachrangigen Grundsicherungssysteme wechseln.
Was der Wechsel in die Grundsicherung bedeutet
Für die Betroffenen wäre der Wechsel weit mehr als ein anderer Leistungsname. Während Wohngeld lediglich einen Zuschuss zu den Wohnkosten leistet, dient die Grundsicherung der Sicherung des gesamten Existenzminimums. Damit gehen in der Regel eine umfassende Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie weitergehende Mitwirkungspflichten einher.
Welche Änderungen beim Wohngeld geplant sind
Mit der geplanten Reform will die Bundesregierung die Ausgaben für das Wohngeld dauerhaft senken und das Wohngeldrecht zugleich vereinfachen. Die geplanten Änderungen würden dabei zentrale Elemente der Wohngeld-Plus-Reform aus dem Jahr 2023 teilweise wieder zurücknehmen. Damals wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich erweitert und das Wohngeld durch zusätzliche Entlastungskomponenten erhöht.
Gesetzliche Wohngeld-Anpassung wird ausgesetzt
Normalerweise wird das Wohngeld alle zwei Jahre an die Entwicklung der Mieten und Verbraucherpreise angepasst. Zuletzt erfolgte diese Fortschreibung zum 1. Januar 2025. Die nächste Anpassung wäre turnusmäßig zum 1. Januar 2027 vorgesehen, soll nach den Plänen der Bundesregierung jedoch einmalig ausgesetzt werden. Dadurch würden die seit der letzten Anpassung gestiegenen Mieten und Verbraucherpreise bei der Berechnung des Wohngeldes zunächst unberücksichtigt bleiben.
Heizkostenkomponente wird halbiert
Außerdem soll die Heizkostenkomponente, die mit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 als Ausgleich für dauerhaft gestiegene Heizkosten eingeführt wurde, halbiert werden. Für einen Einpersonenhaushalt würde der monatliche Zuschlag von bislang 96 auf 48 Euro sinken, für einen Zweipersonenhaushalt von 124 auf 62 Euro und für einen Dreipersonenhaushalt von 148 auf 74 Euro.
Einkommen wird stärker angerechnet
Darüber hinaus soll auch die Berechnungsformel für das Wohngeld geändert werden. Dazu will die Bundesregierung den Einkommensfaktor „c“ in der Wohngeldformel für alle Haushaltsgrößen um 58 Prozent erhöhen. Dadurch wird das Einkommen bei der Berechnung des Wohngeldes stärker angerechnet, wodurch sich der Wohngeldanspruch vieler Haushalte verringern soll.
Ab wann gelten die neuen Regelungen?
Die geplanten Änderungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Für Wohngeldanträge und Weiterbewilligungen ab diesem Zeitpunkt sollen grundsätzlich die neuen Regelungen gelten. Wer jedoch bereits vor dem 1. Januar 2027 Wohngeld bewilligt bekommen hat, soll von einer Übergangsregelung profitieren: Der bisherige Bescheid gilt grundsätzlich bis zum Ende des laufenden Bewilligungszeitraums (in der Regel zwölf Monate) weiter.
Wie geht es jetzt weiter?
Derzeit handelt es sich um einen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen. Bevor die geplanten Änderungen in Kraft treten können, muss das Gesetzgebungsverfahren noch abgeschlossen werden. Dazu müssen Bundestag und Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Bis zum Abschluss des Verfahrens sind Änderungen am Entwurf grundsätzlich noch möglich.