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Union will höhere Sanktionen beim Bürgergeld

Jens Spahn am Rednerpult im Deutschen Bundestag

Härtere Strafen im Sinne von drastischeren Leistungskürzungen beim Bürgergeld. Das ist es, was der AfD vorschwebt und jetzt auch CDU und CSU forciert wollen. Unionsfraktionsvize Jens Spahn macht keinen Hehl daraus, dass die Bürgergeld-Anpassung aus seiner Sicht zu hoch ausgefallen ist und Arbeitsunwillige strengere Konsequenzen tragen müssen. Damit widerspricht er dem Bundesverfassungsgericht, das sich zur Höhe von Sanktionen bereits 2019 unmissverständlich geäußert hatte.

Der Sinn von Sanktionen

Die Debatte, welchen Sinn Sanktionen haben, die mit dem Bürgergeld in Leistungsminderungen unbenannt wurden, klingt nicht ab. CDU/CSU scheinen davon überzeugt zu sein, dass eine härtere Gangart Bürgergeld-Bedürftige eher dazu bringt, einen Job anzunehmen. Studien belegen indes, dass damit lediglich der Drehtüreffekt befeuert wird. Denn eine Arbeit, die nicht passt, endet in der Regel wieder im Jobcenter.

Studie bestätigt: Bürgergeld-Sanktionen negativ für Eingliederung

Bürgergeld sieht bis zu 30 Prozent Kürzung vor

Diesen Teufelskreis soll das Bürgergeld eigentlich durchbrechen. Ob das gelingt, lässt sich jetzt noch nicht sagen, dafür sind die Neuerungen zu jung. Überarbeitet wurden in dem Zusammenhang auch die früheren Hartz-IV-Sanktionen – unter Berücksichtigung der Aussagen des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG, 5. November 2019, 1 BvL 7/16). Meldeversäumnisse werden seither mit zehn Prozent Kürzung für einen Monat geahndet, wiederholte Pflichtverletzungen mit maximal 30 Prozent des Regelsatzes (die Kosten für Unterkunft und Heizung bleiben außen vor).

Verhältnismäßige Pflichten durchsetzen

Waren früher Kürzungen von 60 bis 100 Prozent möglich, hatte das Bundesverfassungsgericht die Grenze bei 30 Prozent gezogen – und betont, dass bei außergewöhnlichen Härten nicht zwingend Sanktionen verhängt werden sollen. Denn eines darf hier nicht übersehen werden:

„Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz“,

so das BVerfG. Gänzlich verboten hat das Gericht Kürzungen nicht. Der Gesetzgeber dürfe sich auch dafür entscheiden,

„verhältnismäßige Pflichten mit wiederum verhältnismäßigen Sanktionen durchzusetzen“.

Sanktionen bei Hartz IV und Bürgergeld: Klage gegen die BA

CDU will stärkere finanzielle Konsequenzen

Diese Grundsätze wurden beim Bürgergeld berücksichtigt. Jens Spahn reicht das offenbar nicht. Nötig sei eine Debatte darüber, welche Folgen es für Menschen haben müsse, die eine angebotene Arbeit ablehnen. Davon nimmt er Bürgergeld-Bedürftige, die krank, behindert oder in einer schwierigen Lebenssituation sind, aus. Sie sollen eine „angemessene, vernünftige Unterstützung“ erhalten. Für „gesunde, fitte, junge Menschen“ hingegen schweben ihm stärkere finanzielle Konsequenzen vor – gerade vor dem Hintergrund zigtausender offener Stellen. Fixiert werden sollen die Sanktionen dann im „Pakt für Leistung und Fleiß“.

Bild: photocosmos1/ shutterstock.com