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Rundfunkbeitrag & Bürgergeld – GEZ-Befreiung ist kein Selbstläufer

Überweisungsträger für den Rundfunkbeitrag - Symbolisch für eine mögliche Befreiung von der Zahlungspflicht

Ob man die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radioprogramme konsumiert oder nicht, der Rundfunkbeitrag muss bezahlt werden. Wer ein durchschnittliches Einkommen bezieht, für den ist der Betrag von 18,36 Euro monatlich zumeist kein Problem. Wer aber hilfebedürftig ist und mit dem Bürgergeld (SGB II) auskommen muss, für den fällt diese Summe schon ins Gewicht.

Deshalb ist es ratsam, sich in diesem Fall von der sogenannten GEZ-Gebühr befreien zu lassen. Möglich war dies auch früher schon, als die Grundsicherung für Arbeitssuchende noch Hartz IV genannt wurde. Wer sich damals vom Rundfunkbeitrag befreien ließ, der muss auch mit dem Bürgergeld nichts weiter zu unternehmen. An den Regeln hat sich nichts geändert.

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So beantragen Sie die GEZ-Befreiung mit Bürgergeld

rundfunkbeitrag befreiung formular

Wer aber erstmalig Bürgergeld beantragt, der muss schon selbst aktiv werden. Dazu gibt es ein einfaches Verfahren auf der Webseite www.rundfunkbeitrag.de. Gefragt wird nach dem Grund für die beantragte Befreiung vom Rundfunkbeitrag – hier soziale Gründe – und nach verschiedenen persönlichen Daten, unter anderem die Beitragsnummer, die man hat, wenn man den Rundfunkbeitrag bisher gezahlt hat.

Es empfiehlt sich eine sorgfältige Prüfung aller Angaben, außerdem werden Nachweise verlangt – ein Jobcenter Bescheid in Kopie, aus dem der Bürgergeld Bewilligungszeitraum hervorgeht. Ganz konsequent umgesetzt wird die Digitalisierung beim GEZ Beitragsservice aber noch nicht – wenn alles fertig ist, soll der Antrag ausgedruckt und in Papierform an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in 50656 Köln geschickt werden.

Aktuelle Zahlen zur Befreiung

Laut Jahresbericht 2024 waren insgesamt rund 2,84 Mio. Haushalte vom Rundfunkbeitrag befreit oder erhielten eine Ermäßigung. Die Verteilung zeigt klar, wer davon am häufigsten profitiert:

  • 1.525.900 Haushalte mit Bürgergeld (62,48 %)
  • 689.961 Haushalte mit Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (28,25 %)
  • 64.199 Haushalte mit Hilfe zum Lebensunterhalt (2,63 %)

Damit entfallen über 90 % aller Rundfunkbefreiungen auf Menschen, die Bürgergeld oder Grundsicherung (Sozialhilfe) beziehen.

Über 660 Euro sparen: Befreiung bis zu 3 Jahre rückwirkend

Sorgfalt ist auch geboten, weil die Befreiung vom Rundfunkbeitrag sogar rückwirkend ausgesprochen werden kann, und das für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. Da kommt dann schon ein beachtlicher Betrag zusammen, wenn man von 18,36 Euro im Monat bzw. 220,32 Euro im Jahr ausgeht. Entscheidend für eine rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist, dass man die Bewilligungsbescheide des Jobcenters (in Kopie) für die zurückliegenden Zeiträume als Nachweis vorlegen kann.

Wer kann noch befreit werden? Nicht nur Bürgergeld zählt

Dabei sind es nicht nur die Bürgergeld-Empfänger, die sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen können. Es gibt auch gesundheitliche Gründe für eine Ermäßigung oder vollständige Befreiung. Gute Aussichten auf einen positiven Bescheid haben zudem Personen, die z.B. Grundsicherung im Alter, BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe bekommen. Keinen grundsätzlichen Anspruch auf GEZ Befreiung hingegen gibt es, wenn man Arbeitslosengeld 1, Wohngeld oder Übergangsgeld bekommt.

Der große Wandel: Warum die GEZ-Gebühr zum Rundfunkbeitrag wurde

Warum heißt das Ganze heute Rundfunkbeitrag und nicht mehr GEZ-Gebühr? Die Umstellung im Jahr 2013 war mehr als nur ein neuer Name: Es war ein cleverer Schachzug, um die Finanzierung von ARD und ZDF einfacher und sicherer zu machen.

Übrigens: Der frühere Name GEZ stand für Gebühreneinzugszentrale. Passend zur Umstellung heißt die zuständige Stelle heute ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

Die Idee dahinter ist simpel: Es sollte keine Diskussionen mehr geben, ob jemand einen Fernseher, ein Radio oder einen PC besitzt. Wo früher nur zahlen musste, wer ein Empfangsgerät hatte, zahlt heute jeder Haushalt – und zwar völlig unabhängig davon, ob und wie viel man die Programme nutzt.

Die Umbenennung war also keine reine Kosmetik. Es war ein klarer Schritt: weg von der „Gebühr für Geräte“ (die man meiden konnte), hin zum Pflichtbeitrag für alle.