Jobcenter muss Schulbedarf für VHS-Kurs zahlen
Wie das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz am 27.04.2016 entschied, haben Bezieher von Hartz IV Leistungen zwar keinen Anspruch auf Zahlung von Schulgebühren, auf die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf hingegen schon (L 6 AS 303/15).
















