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Inflation schluckt Hartz IV und das Bürgergeld

9 Euro auf 10 Euro Schein - Inflation Hartz 4

Gähnende Leere im Kühl- und Vorratsschrank dürfte für viele Hartz IV Haushalte längst Alltag sein. Die Inflation hat die Preise für Lebensmittel derart in die Höhe getrieben, dass selbst Nudeln ab Mitte des Monats zum Luxusgut werden. Da die Preise immer weiter steigen, ist Besserung nicht in Sicht. Auch nicht mit dem Bürgergeld als Hartz IV Ersatz. Denn der Bedarf für Nahrungsmittel ist nach wie vor so knapp berechnet, dass die Inflation jeden Cent mehr direkt wieder auffrisst.

174,19 Euro für Lebensmittel

Im aktuellen Hartz IV Regelsatz von 449 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen sind 155,82 Euro für Nahrungsmittel und Getränkevorgesehen. Das entspricht einem Anteil von etwa 34,7 Prozent. Umgerechnet auf das neue Bürgergeld mit 502 Euro, stehen ab dem 1. Januar 2023 dann 174,19 Euro zur Verfügung, um Brot, Butter, Wasser und Co. zu kaufen.

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Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche

Bei Kindern und Jugendlichen bewegt sich der Lebensmittel-Anteil im Hartz IV Regelsatz zwischen 32,81 und 44,12 Prozent. Bis einschließlich fünf Jahren sieht der Gesetzgeber aktuell 93,51 Euro für Nahrungsmittel vor (mit dem Bürgergeld: 104,34 Euro). Bei sechs- bis 13-Jährigen sind es 121,88 Euro (136,38 Euro) und bei Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren 165,89 Euro (185,30 Euro).

Das Geld reicht vorne und hinten nicht

Auf den Tag umgerechnet stehen einem Single ab 2023 damit 5,81 Euro für Lebensmittel und Getränke zur Verfügung. Bei Kindern und Jugendlichen sind es täglich 3,47 Euro, 3,54 Euro bzw. 6,18 Euro. Selbst unter Berücksichtigung möglicher Schul- oder Kita-Mahlzeiten ist eine vollwertige Ernährung damit nicht möglich. Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK mahnt daher:

„Die fünf Euro für Lebensmittel reichen hinten und vorne nicht.“

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Inflation wird nicht ausgeglichen

Da kann der Bundesvorsitzende der Grünen, Omid Nouripour, noch so stolz sein angesichts einer „signifikanten Erhöhung über den Inflationsausgleich hinaus“: Die Fortschreibung der Hartz IV Regelsätze deckt nicht die aktuelle Teuerung. Durch die Anpassung steigen das Bürgergeld und der Anteil für Nahrungsmittel zwar um 11,8 Prozent. Bei Lebensmitteln steht laut Statistischem Bundesamt inzwischen jedoch ein Inflationswert von 16,6 Prozent.

Preise steigen um bis zu 81 Prozent

Betrachtet man einzelne Nahrungsmittel, sind die Preissprünge noch größer: Butter ist innerhalb eines Jahres um 49 Prozent teurer geworden, Öle sogar um 81,2 Prozent. Bei Getreideerzeugnissen und Mehl listet das Statistische Bundesamt einen Wert von 34,2 Prozent. All das sind keine Luxusgüter, sondern Produkte des täglichen Bedarfs.

Stromkosten klettern ins Unermessliche

Nicht zu vergessen: Auch Strom wird immer teurer (16,6 Prozent im August). Im Regelsatz für das Bürgergeld sind dafür ab dem kommenden Jahr 40,74 Euro vorgesehen, aktuell noch 36,45 Euro. Das günstigste Angebot für Berlin bei einem der großen Vergleichsportale für einen Single mit 1.500 Kilowattstunden Verbrauch jährlich beträgt heute schon jedoch knapp 49,60 Euro in der Grundversorgung – und das bereits vor der Erhöhung beim Bürgergeld. Die meisten Tarife liegen deutlich über 60 Euro.

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Fehlerhafte Berechnungsgrundlage

Die Berechnungsgrundlage für das Bürgergeld dahingehend zu ändern, dass die Inflation nicht nur rückblickend, sondern auch vorausschauend berücksichtigt wird, hat das grundlegende Problem daher nicht gelöst. Hartz IV und das Bürgergeld gehen schlichtweg an der (Preis)Realität vorbei. Da sind Entlastungspakete nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein.

Bild: Bartolomiej Pietrzyk/ shutterstock.com