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Bürgergeld ändert nichts am Musterstreitverfahren zur Grundsicherung

BUndesverfassungsgericht Maier mit Aufschrift

Sie lassen nicht locker, und das ist gut so. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Sozialverband VdK hatten im Juli dieses Jahres angekündigt, Musterstreitverfahren führen und damit auf die unzureichende Anpassung der Grundsicherung aufmerksam machen zu wollen. Mit dem Bürgergeld ist jetzt zwar ein kleiner Schritt nach vorn zu beobachten. Das eigentliche Problem bleibt davon jedoch unberührt. Daher bleibt die Klage bestehen.

Ampel hat nicht auf Inflation reagiert

Die entscheidende Aufgabe der Grundsicherung: Sie soll das Existenzminimum Betroffener sichern. Wenn nun aber die Inflation enorme Sprünge macht, Lebensmittel und Strom von Hartz IV, später Bürgergeld kaum mehr bezahlbar sind, ist die Regierung in der Pflicht. Doch leider hat die Ampel die Hände in den Schoß gelegt und mit einer Einmalzahlung nur den berühmten Tropfen auf den heißen Stein geliefert.

Gesetzgeber muss sofort handeln

Normalerweise hätte viel mehr passieren müssen. Das hat das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahren eingefordert: „Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten.“ (BVerfG 23.7.2014 – 1 BvL 10/12 ua, Rn. 144).

Regierung hat ihre Pflichten verletzt

Auf Basis dieses Urteilsspruchs haben die beiden Sozialverbände Klagen eingereicht. Sie sind überzeugt, „dass der Gesetzgeber seine Pflicht verletzt, auf Preissteigerungen zeitnah zu reagieren und so dafür zu sorgen, dass das Existenzminimum für Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger gesichert ist“.

Anpassung 2022 war viel zu niedrig

Das Bürgergeld war zu der Zeit reines Wunschdenken. Im Juli standen noch die Zahlen von Hartz IV im Raum. Die Anpassung von 2021 zu 2021 ging mit einem Plus von 0,76 Prozent einher. Ein Single erhält seither 449 statt 446 Euro im Monat. „Zu dieser Zeit stieg die Inflationsrate bereits seit Monaten und lag damals bei knapp fünf Prozent“, so der VdK.

Bürgergeld reicht nicht aus

Inzwischen sprechen wir allein bei Nahrungsmitteln von einer Inflation jenseits der 20 Prozent. Deshalb machten beide Verbände unmissverständlich klar, dass ein Bürgergeld keine Auswirkungen auf die Klagen haben wird. Das wurde bereits deutlich, als die ersten Zahlen für Bürgergeld genannt wurden.

Die Anpassung reiche bei Weitem nicht aus, mahnt der Sozialverband Deutschland. „Als SoVD schlagen wir daher schon seit Langem einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 100 Euro vor, um die Krisenkosten abzudecken“, erklärte SoVD-Vizepräsidentin Ursula Engelen-Kefer.

Hoffnung auf höhere Grundsicherung

Wann mit einem Ergebnis der Klage zu rechnen ist, steht noch in den Sternen. Zunächst einmal bezieht sich die Klage ohnehin auf Hartz IV. Da der Hartz IV Regelsatz jedoch die Basis für Bürgergeld bildet, kann man davon ausgehen, dass im Erfolgsfall eine deutlich höhere Grundsicherung gezahlt werden muss. Als angemessen und ehrlich berechnet gelten Stand heute 725 Euro.

Bild: nitpicker/ shutterstock.com