77,9 Prozent der vollen Erwerbsminderungsrenten, die 2025 erstmals gezahlt wurden, lagen beim monatlichen Rentenzahlbetrag unter 1.500 Euro. Das zeigen neue Daten der Deutschen Rentenversicherung. Gegenüber 2024 hat sich die Verteilung zwar etwas nach oben verschoben. Trotzdem erreicht auch im jüngsten Rentenzugang nicht einmal jede vierte neue volle Erwerbsminderungsrente die Marke von 1.500 Euro.
Die neue DRV-Statistik zeigt die Verteilung genauer
Grundlage ist der Statistikband Rente 2025 der Deutschen Rentenversicherung. Er erfasst den Rentenzugang des Jahres 2025, also die Renten, die in diesem Jahr erstmals gezahlt wurden. Gemeint sind damit nicht alle laufenden Erwerbsminderungsrenten und auch nicht ein Durchschnitt über den gesamten Bestand.
Hinzuverdienst zur Erwerbsminderungsrente 2026
Bei den vollen Erwerbsminderungsrenten weist die DRV 149.073 Zugänge nach erfüllter fünfjähriger Wartezeit und weitere 6.105 nach der besonderen Wartezeit von 20 Jahren aus. Zusammen ergeben sich damit 155.178 neue volle Erwerbsminderungsrenten.
Von ihnen lagen 120.864 beim Rentenzahlbetrag unter 1.500 Euro. Das entspricht 77,9 Prozent. Nur 34.314 neue volle Erwerbsminderungsrenten kamen auf 1.500 Euro oder mehr. Auch die Marke von 1.200 Euro blieb für viele unerreicht. 88.686 Zahlbeträge lagen darunter, das waren 57,2 Prozent.
Gegenüber 2024 sieht die Verteilung etwas besser aus
Der Vergleich mit dem Vorjahr zeigt eine erkennbare Verschiebung nach oben. Laut dem Statistikband Rente 2024 wurden damals 151.289 volle Erwerbsminderungsrenten erstmals gezahlt. Davon lagen 30.092 bei mindestens 1.500 Euro. Das entsprach 19,9 Prozent. Im Jahr 2025 waren es 34.314 oder 22,1 Prozent.
Auch unterhalb von 1.200 Euro ist die Bewegung sichtbar. 2024 lagen 59,7 Prozent der neuen vollen Erwerbsminderungsrenten unter dieser Marke, 2025 waren es 57,2 Prozent.
Das bedeutet aber nicht, dass neue Erwerbsminderungsrenten nun pauschal um zwei oder drei Prozent höher ausgefallen wären. In den beiden Jahrgängen stecken unterschiedliche Menschen mit unterschiedlichen Versicherungsverläufen und Berechnungsgrundlagen. Hinzu kommt, dass Renten mit Beginn vor und nach der jährlichen Rentenanpassung mit unterschiedlichen Werten in die Statistik eingehen. Für die Verteilung spielt also nicht nur die individuelle Erwerbsbiografie eine Rolle, sondern auch der Zeitpunkt des Rentenbeginns.
1.500 Euro sind keine gesetzliche Schwelle
Die Zahl von 1.500 Euro klingt griffig, ist aber keine rentenrechtliche Grenze. Es gibt weder einen gesetzlichen Mindestbetrag noch eine besondere Anspruchsschwelle bei 1.500 Euro. Die DRV verwendet diese Marke in ihrer Statistik lediglich als Schwelle zur höchsten, nach oben offenen Zahlbetragsklasse „1.500 und höher“.
Für die Einordnung ist deshalb wichtiger, was die Rentenversicherung überhaupt als Rentenzahlbetrag erfasst. Nach den Erläuterungen im Statistikband handelt es sich im Kern um eine Nettogröße vor Steuern. Bei pflichtversicherten Rentnern werden vom kranken- und pflegeversicherungspflichtigen Betrag der eigene Anteil zur Krankenversicherung und der volle Beitrag zur Pflegeversicherung abgezogen. Steuern berücksichtigt die Statistik dagegen nicht.
Das erklärt auch, warum der Rentenzahlbetrag nicht einfach mit der Bruttorente gleichgesetzt werden kann. Bei freiwillig oder privat Krankenversicherten wird die statistische Größe aus Vergleichbarkeitsgründen anders gebildet. Der tatsächliche Auszahlungsbetrag auf dem Konto kann deshalb vom in der Statistik ausgewiesenen Rentenzahlbetrag abweichen.
Die Rentenhöhe hängt von mehreren Faktoren ab
Wie hoch eine Erwerbsminderungsrente ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab. Maßgeblich sind vor allem die erworbenen Entgeltpunkte, die Zurechnungszeit und der Zugangsfaktor. Gerade der Zugangsfaktor ist relevant, weil viele neue Erwerbsminderungsrenten mit Abschlägen beginnen.
129 Euro weniger: Fast jede Erwerbsminderungsrente startet gekürzt
Die neue Statistik sagt deshalb weniger über den Einzelfall als über die Größenordnung im gesamten Rentenzugang. Wer wissen will, ob eine spätere Erwerbsminderungsrente eher hoeher oder niedriger ausfallen dürfte, muss auf das eigene Versicherungskonto und die persönlichen Berechnungsdaten schauen.
Unter 1.500 Euro heißt nicht automatisch Grundsicherung
Aus einem Rentenzahlbetrag unter 1.500 Euro folgt auch nicht automatisch ein Anspruch auf Grundsicherung. Dafür kommt es zusätzlich auf weiteres Einkommen, Vermögen, Wohnkosten und die Haushaltskonstellation an. Bei Menschen unter der Regelaltersgrenze spielt außerdem eine Rolle, ob eine dauerhafte volle Erwerbsminderung vorliegt. Die Deutsche Rentenversicherung weist auf ihrer Informationsseite zur Grundsicherung selbst darauf hin, dass die Rentenhöhe allein dafür nicht ausreicht.
