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Energiearmut: Problem der Stromkosten im Bürgergeld Regelsatz

170 Euro in Scheinen und Stromzähler

Armut hat viele Gesichert und Ursachen. Zwei Aspekte, die aktuell besonders schwer wiegen: die Ernährungs- und die Energiearmut. Während das Thema Lebensmittelpreise öfter hochkocht, werden die Stromkosten zur Randerscheinung. Dabei sind immer mehr Haushalte nicht in der Lage, die Kosten dauerhaft zu stemmen. Das galt 2022 bereits für 25 Prozent der Bundesbürger. Eine der Forderungen lautet daher, die Stromkosten endlich aus dem Bürgergeld Regelsatz zu nehmen.

Stromkosten werden zur Belastung

Briefe vom Stromversorger hatten in jüngster Zeit selten einen erfreulichen Anlass. Zumeist ging es um Nachzahlungen oder Tarifanpassungen – natürlich nach oben. Das Resultat nennt sich Energiearmut und betrifft Bürgergeld Bedürftige sowie Menschen, die auf Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter angewiesen sind, besonders stark.

Positionspapier der Linken

Darauf macht Jessica Tatti von der Partei „Die Linke“ aufmerksam. In einem Positionspapier des Arbeitskreises I (Arbeit, Soziales und Gesundheit) verweist sie auf Studien, wonach Energiearmut immer weiter um sich greift. Für Bürgergeld Bedürftige heiße das: Sie könnten die gestiegenen Strompreise kaum noch stemmen,

„weil dafür völlig unzureichende Pauschalen im Regelsatz vorgesehen sind“.

Unterdeckung auch beim Strom

Das Problem in Zahlen: Laut Check24 (vom 05.01.2023) beträgt die Lücke vom Bürgergeld Regelsatz zu den Stromkosten selbst bei einem unterdurchschnittlichen Verbrauch knapp 130 Euro im Jahr. Schon 2019 habe der Verein für öffentliche und private Fürsorge „systematische Untererfassungen“ bei den Stromkosten im Regelsatz moniert. Seither hat sich die Lage deutlich verschärft. Kein Wunder also, dass 94 Prozent der Beraterinnen und Berater der Caritas berichten, Ratsuchende aus der Grundsicherung hätten Stromschulden und müssten beim Jobcenter hart für ein Darlehen kämpfen.

Stromkosten aus dem Regelsatz nehmen

Deshalb fordert „Die Linke“, ebenso wie die Sozialverbände, dass die Stromkosten aus dem Regelsatz herausgenommen werden müssen. Ansonsten werde das Existenzminimum gefährdet. Stattdessen gelte es, den tatsächlich Verbrauch bis zu einem bestimmten Grenzwert zu übernehmen. Sobald dieser Wert überschritten werde, müsse geprüft werden, ob der Mehrverbrauch in der Verantwortung der Betroffenen liege oder nicht. Sofern Bürgergeld Bedürftige den höheren Stromverbrauch nicht zu verantworten haben, müssten die Kosten in voller Höhe übernommen werden.

Bürgergeld mit diesen Tricks kleingerechnet – 725 Euro plus Strom anstatt 502 Euro 

Energieberatung und Gerätetausch

Als Grenzwert stellt sich Jessica Tatti den Stromverbrauch der Stufen A bis E des Stromspiegels vor, das sind die unteren 70 Prozent aller Haushalte.

„Damit soll der durchschnittliche Verbrauch von Haushalten in der Grundsicherung verlässlich abgedeckt werden“,

heißt es im Positionspapier. Bei einem Überschreiten soll es einen Anspruch auf Energieberatung geben. Ferner müsse der kostenfreie Austausch alter, stromfressender Geräte in Erwägung gezogen werden.

Stromsperre nicht mit Existenzsicherung vereinbar

Mehr noch: Da immer mehr Menschen unter Stromschulden leiden, sollen die Schulden auf Darlehensbasis übernommen und eine Schuldnerberatung angeboten werden. Denn, so Jessica Tatti:

„Auch bei früherem unwirtschaftlichem Verhalten ist es mit dem Ziel der Existenzsicherung nicht vereinbar, dass Menschen, vor allem Kinder, ohne Strom leben müssen.“

Sie befürwortet generell ein Verbot von Stromsperren bei allen Verbrauchern.

Zum Positionspapier

Bild: Lisa-S/ shutterstock.com