Bürgergeld-Empfänger sollen für Kommunen arbeiten – nicht weil es ihnen hilft, sondern weil das Geld fehlt. Das fordert zumindest die CDU-Fraktion in Sachsen. In ihrem Beschluss zu den Eckwerten für den Doppelhaushalt 2027/2028 verlangt sie, für die „Aktivierung von Bürgergeldempfängern zur Mitarbeit bei kommunalen Aufgaben“ einen Handlungsleitfaden zu erarbeiten. Außerdem soll die „Potenzialnutzung“ bei der Leistungsfähigkeit der Kommunen berücksichtigt und honoriert werden. Der Vorstoß steht nicht isoliert im Raum, sondern ausdrücklich im Zusammenhang mit Finanzdruck, Ausgabenkürzungen und der Entlastung der kommunalen Ebene.
Damit wird aus einer politischen Debatte plötzlich ein handfester Angriff auf das bisherige Verständnis von Grundsicherung. Denn wer Bürgergeld-Empfänger als Reserve für kommunale Aufgaben einplant, verschiebt die Funktion des Sozialstaats. Aus einem Anspruch auf Existenzsicherung in der Grundsicherung wird schleichend eine Gegenleistungspflicht.
Inhaltsverzeichnis
Papier zeigt klar, worum es wirklich geht
Der Beschluss der CDU-Fraktion ist kein arbeitsmarktpolitisches Fachkonzept, sondern ein haushaltspolitisches Papier. Schon auf den ersten Seiten wird der finanzielle Druck beschrieben – mit strukturellem Defizit, steigenden Ausgaben, Kürzungsdruck und dem Ziel, Aufgaben und Standards zu reduzieren. Auch bei den Kommunen wird ein massiver Ausgabeüberhang genannt. Vor diesem Hintergrund taucht dann der Passus zur „Aktivierung von Bürgergeldempfängern“ auf.
Dabei ist der Vorstoß also nicht in erster Linie aus der Perspektive von Förderung, Qualifizierung oder nachhaltiger Arbeitsmarktintegration formuliert. Er steht in einem Spar- und Entlastungskontext. Genau deshalb drängt sich der Eindruck auf, dass Bürgergeld-Bezieher hier nicht als Menschen mit individuellen Problemen gesehen werden, sondern als verfügbares Arbeitskräftepotenzial für klamme Kommunen.
Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger: Vollzeit für 1,20 Euro Stundenlohn
Pflichtarbeit bleibt auch dann Pflichtarbeit, wenn man sie anders nennt
Die CDU vermeidet in dem Beschluss das Wort Pflichtarbeit. Das ändert aber nichts am Kern des Modells. Wenn Bürgergeld-Empfänger zur Mitarbeit bei kommunalen Aufgaben „aktiviert“ werden sollen und die Nutzung dieses Potenzials auch noch honoriert werden soll, geht es offenkundig um einen stärkeren Zugriff auf Leistungsbezieher für öffentliche Arbeiten.
Politisch ist das ein klassischer Trick. Der harte Begriff wird vermieden, die Stoßrichtung bleibt dieselbe. Für Betroffene macht das kaum einen Unterschied. Denn ob es am Ende Pflichtarbeit, kommunale Mitarbeit oder Aktivierung heißt – entscheidend ist die Frage, ob Menschen unter dem Druck existenzsichernder Leistungen in Tätigkeiten gedrängt werden sollen, die der Staat oder die Kommune sonst anders organisieren müsste.
Bürgergeld wird zur billigen Personalreserve für Kommunen
Genau hier liegt der gefährlichste Punkt. Das CDU-Papier verbindet den Vorstoß unmittelbar mit der Stabilisierung der Kommunalhaushalte. Wenn Bürgergeld-Empfänger zur Mitarbeit bei kommunalen Aufgaben herangezogen werden sollen, liegt der Verdacht nahe, dass hier ein Ersatz für fehlendes Personal, fehlende Dienstleister oder fehlendes Geld gesucht wird.
Das ist arbeitsmarktpolitisch hoch problematisch. Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II, sog. Ein-Euro-Jobs, sind gerade nicht dafür gedacht, reguläre Beschäftigung oder notwendige kommunale Aufgaben billig zu ersetzen. Das Gesetz verlangt, dass die Arbeiten zusätzlich, im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral sind. Sie dürfen reguläre Arbeit nicht verdrängen.
Genau das wäre aber die zentrale Gefahr. Wenn Städte und Gemeinden Bürgergeld-Empfänger für Aufgaben einsetzen, die eigentlich zum regulären Betrieb gehören, wird aus Grundsicherung ein kommunales Billigarbeitsprogramm.
Viele kommunale Aufgaben passen rechtlich gar nicht in dieses Modell
In der Debatte wird oft so getan, als könne man Bürgergeld-Empfänger einfach zu öffentlichen Hilfsarbeiten heranziehen. So simpel ist das nicht. Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit setzen in Punkto Zusätzlichkeit bei den maßnahmenbezogenen Fördervoraussetzungen enge Grenzen. Nicht förderfähig sind Tätigkeiten, wenn für ihre Erledigung eine rechtliche Verpflichtung besteht oder wenn sie keinen zeitlichen Aufschub dulden. Auch Arbeiten im Bereich von Verkehrssicherungspflichten sind besonders heikel.
Genau hier wird es für den CDU-Vorstoß eng. Kommunale Aufgaben sind oft gerade keine frei erfundenen Zusatzarbeiten, sondern laufende Pflichtaufgaben oder jedenfalls reguläre Aufgabenbereiche. Wer Bürgergeld-Empfänger dort systematisch einspannen will, riskiert, dass die gesetzlichen Voraussetzungen von Arbeitsgelegenheiten an vielen Stellen gar nicht erst erfüllt sind.
Aus individueller Förderung wird pauschaler Arbeitszwang
Arbeitsgelegenheiten sind im SGB II nur ein nachrangiges Instrument. Sie sollen helfen, Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder wiederzuerlangen. Sie sind nicht als allgemeine Gegenleistung für den Leistungsbezug gedacht. Das zeigt schon der Gesetzestext von § 16d SGB II, der diese Maßnahmen in den Kontext der Eingliederung einordnet und zeitlich begrenzt.
Der sächsische Vorstoß zielt aber erkennbar in eine andere Richtung. Er denkt nicht vom Einzelfall her, sondern vom kommunalen Bedarf. Er fragt also nicht zuerst, was einem bestimmten Menschen hilft, wieder in reguläre Arbeit zu kommen. Er fragt zuerst, wo Kommunen Arbeitskraft gebrauchen könnten. Das ist ein grundlegender Perspektivwechsel – und zwar weg von Förderung, hin zu Verwertung.
Betroffene werden pauschal unter Generalverdacht gestellt
Hinter der Forderung nach Pflichtarbeit steckt fast immer dieselbe Unterstellung – wer Bürgergeld bezieht, müsse nur genug Druck bekommen, dann werde er schon nützlich. Das ist nicht nur zynisch, sondern auch fachlich schwach. Viele Leistungsempfänger haben gesundheitliche Probleme, psychische Belastungen, fehlende Kinderbetreuung, geringe Qualifikation, instabile Wohnverhältnisse oder andere Vermittlungshemmnisse. Gerade bei Langzeitarbeitslosen sind die Problemlagen häufig sehr komplex.
Ein kommunaler Arbeitseinsatz löst diese Probleme in aller Regel nicht. Er kann sie sogar verschärfen – etwa wenn zusätzliche Sanktionen drohen, Betroffene stigmatisiert werden oder reguläre Integrationsschritte verdrängt werden. Wer aus Bürgergeld-Empfängern pauschal eine kommunale Arbeitsreserve macht, behandelt nicht Ursachen, sondern organisiert politischen Druck auf die Schwächsten.
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Am Ende bleibt vor allem Stigma
Selbst wenn ein solcher Ansatz teilweise rechtlich umsetzbar wäre, bleibt der politische Schaden enorm. Bürgergeld-Empfänger würden noch stärker als Last und als ungenutzte Ressource markiert. Das vergiftet die Debatte. Statt über Qualifizierung, Kinderbetreuung, Gesundheit, Vermittlung und echte Arbeitsmarktchancen zu sprechen, wird der Eindruck erzeugt, das Problem sei vor allem mangelnde Arbeitsbereitschaft. Pflichtarbeit ist aber nicht einfach eine strengere Form von Aktivierung. Sie steht für ein Menschenbild, das Armut moralisch bewertet und Bedürftige unter Rechtfertigungsdruck setzt.
Was der Vorstoß tatsächlich bedeutet
Der Satz im CDU-Beschluss mag kurz sein, doch seine Wirkung ist fatal. Er markiert den Übergang von einem System der sozialen Sicherheit und individuellen Förderung hin zu einer Grundsicherung, die Bedürftigkeit gegen öffentliche Verwertbarkeit aufrechnet. Damit wird der Pflichtarbeit nicht nur rhetorisch, sondern strukturell die Tür geöffnet – Betroffene gelten nicht mehr als Bürger mit Anspruch auf Hilfe, sondern als Potenzial, das man stärker abschöpfen will.
Genau deshalb sollte die Debatte nicht nur in Bezug auf eine – wie auch immer sie politisch getarnt wird – Pflichtarbeit verengt werden. Das eigentliche Problem ist größer. Es geht um die schleichende Umdeutung von Grundsicherung – weg von sozialer Absicherung und individueller Förderung, hin zu einem System, das Bedürftigkeit mit öffentlicher Verwertbarkeit verrechnet.
Der sächsische Vorstoß steht nicht allein – er ist Teil einer Linie, die sich durch die CDU zieht. Schon 2023 forderte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann eine Arbeitspflicht nach spätestens sechs Monaten im Leistungsbezug. Im Herbst 2025 machte ein CDU-Landrat in Thüringen Druck: Nach ersten Erfahrungen mit verpflichteter Gemeinschaftsarbeit forderte er die Ausweitung auf Bürgergeld-Empfänger. Im Februar 2026 zog der neue sachsen-anhaltische Ministerpräsident Sven Schulze nach. Dass diese Idee nicht einfach umsetzbar ist, musste zwischenzeitlich auch die Stadt Schwerin feststellen: Sie versuchte eine Arbeitspflicht einzuführen, ruderte aber ausdrücklich zurück – mit der Begründung, sie sei verfassungswidrig. Was früher wie ein Ausreißer wirkte, verdichtet sich dennoch zur Strategie – und das ausgerechnet in einem Moment, in dem das Bürgergeld ohnehin durch die Reform zur neuen Grundsicherung unter massivem Druck steht.
