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Bürgergeld-Empfänger als Erntehelfer: Schulze fordert Arbeitspflicht

Die Debatte um eine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger reißt nicht ab. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) greift das Thema erneut auf – und klingt diesmal entschlossener als zuvor.

Was Schulze fordert

In einem Interview hat Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) erneut eine Arbeitspflicht für voll erwerbsfähige Bürgergeld-Empfänger gefordert. Seine Worte sind unmissverständlich: „Wer voll erwerbsfähig ist, Montag bis Freitag zu Hause sitzt und gar nichts macht, darf künftig nicht einfach so weitermachen.“

Schulze will gemeinnützige Arbeit nicht nur anbieten, sondern Betroffene auch stärker dazu drängen – und kündigt an, die neue Rechtslage konsequent durchzusetzen: „Die Rechtslage ändert sich, und ich werde das durchsetzen“, sagte er gegenüber der Rheinischen Post.

Als konkretes Beispiel nennt der CDU-Politiker die Landwirtschaft. Erntehelfer kämen in Sachsen-Anhalt bislang vor allem aus Osteuropa. Die Frage, die Schulze aufwirft: Warum werde das Potenzial der Leistungsempfänger im Inland nicht genutzt? Auf Nachfrage relativiert er allerdings: „Bitte verkürzen Sie meine Aussage nicht darauf, das wäre zu einfach.“ Es gehe ihm um das grundsätzliche Problem – zu viele Ausreden, warum Arbeit nicht angenommen werde.

Warum gehen Bürgergeld-Empfänger nicht einfach arbeiten?

Kein neues Thema – aber mehr Druck als zuvor

Es ist nicht das erste Mal, dass Schulze diese Forderung erhebt. Ende Februar brachte er die Arbeitspflicht erstmals ins Gespräch – und erntete prompt Gegenwind. Das Bundesarbeitsministerium rechnete vor, dass eine flächendeckende Umsetzung viele Millionen kosten und einen enormen Verwaltungsaufwand erzeugen würde: Kommunen müssten Einsatzstellen organisieren, Tätigkeiten koordinieren und Sanktionen dokumentieren. Schulze wischte das als „Ausreden“ vom Tisch – und legt nun nach.

Neue Grundsicherung ab Juli 2026 als Rückenwind

Schulzes Vorstoß fällt nicht zufällig in diesen Moment. Zum 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld zur „neuen Grundsicherung“ umgebaut – und der Umbau hat es in sich: weniger Schonvermögen, strengere Regeln bei den Kosten der Unterkunft in der Karenzzeit, und der Vermittlungsvorrang in den ersten Arbeitsmarkt wird wieder stärker gewichtet. Der Druck auf Leistungsempfänger steigt also ohnehin – Schulze surft auf dieser Welle.

Was das Grundgesetz dazu sagt

Schulzes Vorhaben, Menschen in Arbeit zu „drängen“, stößt an eine klare Grenze: Artikel 12 des Grundgesetzes verbietet Zwangsarbeit. Ausnahmen gelten nur im Rahmen einer „herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht“. Eine auf Bürgergeld-Empfänger beschränkte Pflichtarbeit fällt nicht darunter.

Schwerin musste das bereits erfahren: Die Stadt wurde zunächst als „erste Stadt mit Arbeitspflicht“ gehandelt – und ruderte nach juristischer Prüfung zurück. Das Ergebnis: Eine generelle Arbeitsverpflichtung für Bürgergeld-Empfänger sei verfassungswidrig, wegen der grundgesetzlich geschützten Berufsfreiheit und des Verbots von Zwangsarbeit.

Politischer Kontext: Schulze kämpft gegen die AfD

Schulzes Vorstoß kommt nicht ohne politischen Hintergrund. Am 6. September 2026 stellt er sich in Sachsen-Anhalt zur Wahl – und seine CDU liegt in Umfragen derzeit bei 26 Prozent, während die AfD auf 41 Prozent kommt. Mit harten Tönen in der Sozialpolitik versucht Schulze, Wähler zurückzugewinnen und das Thema Leistungsgerechtigkeit zu besetzen.

Was bereits in anderen Bundesländern passiert

Das Thema ist nicht auf Sachsen-Anhalt beschränkt. Im thüringischen Nordhausen läuft ein Pilotprojekt, bei dem junge Bürgergeld-Empfänger unter 25 Jahren ohne Berufsabschluss bis zu 40 Stunden pro Woche gemeinnützige Arbeit leisten sollen – für eine Mehraufwandsentschädigung von 1,20 Euro pro Stunde. Der Anlauf war holprig: Viele Eingeladene erschienen nicht zu den Terminen, der Landkreis setzte sogar den kommunalen Vollzugsdienst ein, der Betroffene morgens zu Hause abholte.

Im thüringischen Greiz wurden 182 Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen. 64 von ihnen fanden anschließend reguläre Arbeit – ein Ergebnis, das als Argument für eine Ausweitung auf Bürgergeld-Empfänger genutzt wird.

Was bedeutet das für Betroffene?

Für Bürgergeld-Empfänger ändert sich kurzfristig noch nichts. Arbeitsgelegenheiten – also gemeinnützige Tätigkeiten mit Mehraufwandsentschädigung – sind im SGB II bereits heute ein zulässiges Instrument. Neu wäre ein stärkerer Druck, solche Angebote anzunehmen, und schärfere Sanktionen bei Verweigerung.

Ob und in welchem Umfang Schulzes Ankündigungen rechtlich umsetzbar sind, wird letztlich davon abhängen, wie die Bundesgesetzgebung weiterentwickelt wird – und was Gerichte im Zweifel dazu sagen.