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Bürgergeld ade: Bundestag besiegelt sozialen Rückschritt

Illustration: Hammer zerschmettert "Bürgergeld", symbolisch für Neue Grundsicherung

Das Bürgergeld ist politisch erledigt. Am gestrigen Montag haben Union und SPD die letzten Streitpunkte bei der Reform ausgeräumt und den Weg für das Grundsicherungsgeld freigemacht. Am Donnerstag soll der Bundestag abschließend entscheiden. Weil Schwarz-Rot die Mehrheit hat, gilt die Verabschiedung als sehr wahrscheinlich. Was die Koalition als notwendige Reform verkauft, ist in Wahrheit ein tiefer Einschnitt ins soziale Netz Deutschlands – und trifft vor allem jene, die ohnehin am wenigsten haben.

Gerade einmal drei Jahre ist es her, seit die damalige Ampelregierung das Bürgergeld als Aufbruch in eine neue, menschlichere Sozialpolitik angepriesen hatte. „Ein neues System weg von Hartz IV“, so hatte Hubertus Heil (SPD), damals noch Arbeitsminister, das Vorhaben bezeichnet. Mehr Förderung statt blindem Fordern, mehr Würde, mehr Vertrauen in die Betroffenen. Diese Versprechen werden nun mit einem Federstrich kassiert.

Zum 1. Juli 2026 soll das Bürgergeld durch die neue „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ („Grundsicherungsgeld“) ersetzt werden. Das Kabinett hatte den entsprechenden Gesetzentwurf bereits am 17. Dezember 2025 beschlossen, der Bundestag beriet in erster Lesung am 15. Januar 2026 – und nun fällt die endgültige Entscheidung. Ein Gesetz, das für rund 5,182 Millionen Regelleistungsberechtigte in Deutschland weitreichende Konsequenzen haben wird.

Was sich ab Juli 2026 konkret ändert

Die Reform ist weit mehr als eine Umbenennung. Sie greift in nahezu jeden Bereich des Leistungssystems ein:

Härtere Sanktionen von Beginn an
Wer seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, muss mit schnelleren Kürzungen rechnen. Bei Pflichtverletzungen gilt künftig ein einheitlicher Mechanismus – 30 Prozent Kürzung für drei Monate. Bei Meldeversäumnissen gilt: Ein wiederholtes Meldeversäumnis liegt ab dem zweiten versäumten Termin vor – dann werden die Leistungen um 30 Prozent für einen Monat gemindert.

„Nicht erreichbar“ nach drei verpassten Meldeterminen – mit Eskalationsstufe
Wer drei Meldeterminen ohne wichtigen Grund nicht nachkommt, gilt als „nicht erreichbar“. Im ersten Monat gibt es dann noch Grundsicherungsgeld ohne Berücksichtigung der Regelbedarfe – die Kosten der Unterkunft und Heizung sollen direkt an den Vermieter gezahlt werden. Wer sich innerhalb eines Monats nicht persönlich im Jobcenter meldet, verliert den Leistungsanspruch vollständig, bis zur nächsten persönlichen Meldung.

Arbeitsverweigerung – Entzug des Regelbedarfs
Wer eine zumutbare Arbeit ohne wichtigen Grund nicht aufnimmt und die Arbeitsaufnahme tatsächlich unmittelbar möglich wäre, verliert den Leistungsanspruch in Höhe des Regelbedarfs. Der Entzug gilt aus Vereinfachungsgründen mindestens einen Monat. Ab dem zweiten Monat muss dann geprüft werden, ob das konkrete Arbeitsangebot noch tatsächlich und unmittelbar vorliegt, damit der Wegfall weiter aufrechterhalten werden kann. Auch hier sollen Kosten der Unterkunft und Heizung an den Vermieter gezahlt werden. Der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz soll zudem über eine 1-Euro-Bewilligung abgesichert werden, wenn rechnerisch sonst kein Anspruch bestünde.

Vermittlungsvorrang statt Förderung
Das Bürgergeld-Prinzip „Qualifizierung vor schneller Vermittlung“ wird zurückgedreht. Künftig gilt wieder der Vermittlungsvorrang: Das Jobcenter soll vorrangig in Arbeit oder Ausbildung vermitteln – andere Eingliederungsleistungen wie Weiterbildung sind nachrangig und kommen nur in Betracht, wenn sie für eine dauerhafte Integration erkennbar erfolgversprechender sind, im Gesetz ausdrücklich vor allem bei unter 30-Jährigen. Damit wird eine zentrale Änderung des Bürgergelds kassiert, denn seit 2023 war der Vermittlungsvorrang im SGB II gestrichen worden, um mehr Raum für Qualifizierung und nachhaltige Perspektiven zu schaffen. In der Praxis steigt damit der Druck, schneller auch in einfache Tätigkeiten zu vermitteln – und Qualifizierung wird zur Ausnahme, die begründet werden muss.

Schonvermögen neu – Karenzzeit beim Vermögen gestrichen
Die pauschale Karenzzeit beim Schonvermögen wird gestrichen und damit endet faktisch der bisherige Schutz, nach dem im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs Vermögen bis 40.000 Euro (erste Person) plus 15.000 Euro je weiterer Person als „nicht erheblich“ galt. Stattdessen gelten sofort altersgestaffelte Freibeträge je Person in der Bedarfsgemeinschaft, die deutlich niedriger ausfallen, was dazu führt, dass mehr eigenes Vermögen eingesetzt werden muss:

  • bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres – 5.000 Euro
  • ab dem 31. Lebensjahr – 10.000 Euro
  • ab dem 41. Lebensjahr – 12.500 Euro
  • ab dem 51. Lebensjahr – 20.000 Euro

Strengere Wohnkostenprüfung – Deckelung ab dem ersten Tag
Im Bürgergeld gilt die Karenzzeit nur für die Kosten der Unterkunft – Kaltmiete und kalte Nebenkosten werden im ersten Jahr grundsätzlich ohne Angemessenheitsprüfung übernommen, Heizkosten dagegen nicht und müssen auch dann angemessen sein. Neu ist, dass die Reform zusätzlich bei der Miete eine harte Obergrenze einzieht: Liegen die Unterkunftskosten über dem 1,5-Fachen der abstrakt angemessenen Aufwendungen, wird der übersteigende Teil nicht mehr als Bedarf anerkannt – auch in der Karenzzeit. Nur im Einzelfall können während der Karenzzeit unabweisbar höhere Unterkunftskosten anerkannt werden. Wer teurer wohnt, zahlt die Differenz selbst oder muss perspektivisch umziehen. Für Menschen in Ballungsräumen mit ohnehin angespanntem Wohnungsmarkt kann das dramatische Folgen haben.

Eltern von Kleinkindern unter Druck
Wer ein Kind unter drei Jahren betreut, muss dem Jobcenter in der Regel nicht für Arbeit oder Maßnahmen zur Verfügung stehen. Künftig soll diese Schutzgrenze auf ein Jahr abgesenkt werden – sobald eine Betreuung „sichergestellt“ ist. Das ist ein massiver Einschnitt, gerade für Alleinerziehende: Der Staat erwartet Arbeitsmarktverfügbarkeit deutlich früher, obwohl das Unterhaltsrecht die Betreuung kleiner Kinder wesentlich länger als legitimen Grund anerkennt, nicht erwerbstätig sein zu müssen. Bei unverheirateten Eltern ist Betreuungsunterhalt sogar ausdrücklich mindestens drei Jahre nach der Geburt vorgesehen (§ 1615l BGB) – bei geschiedenen Eltern ist Kinderbetreuung in den ersten Lebensjahren der zentrale Anknüpfungspunkt für Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB). Die Reform verschiebt damit das Risiko auf die Betroffenen: Wer keine passende Betreuung findet oder sie organisatorisch nicht stemmen kann, gerät schneller in Maßnahmen- und Sanktionsdruck.

Bürgergeld-Kosten 2025: Eine Milliarde unter Plan

Die politischen Akteure – wer treibt die Reform voran?

CDU/CSU: Triumph mit Fragezeichen

Für die Union ist die Reform ein politischer Sieg, an dem sie seit Einführung des Bürgergelds gearbeitet hat. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann begründet das im Bundestag als „Gerechtigkeit“ – für jene, „die mit ihren Steuern den Sozialstaat finanzieren“, und für jene, „die alles tun, um wieder in Beschäftigung zu kommen“.

Was dabei politisch hängen bleibt: Die großen Einsparversprechen sind nicht gedeckt. Laut Gesetzentwurf ergeben sich insgesamt Minderausgaben von 86 Millionen Euro im Jahr 2026 und 70 Millionen Euro im Jahr 2027 – ab 2028 stehen dem sogar geringfügige Mehrausgaben gegenüber (11 Millionen Euro 2028 und 9 Millionen Euro 2029). Grünen-Abgeordneter Timon Dzienus griff die Union dafür frontal an: „Sie haben gelogen. Monatelang haben Sie gelogen, Herr Merz, Herr Linnemann“ – und spielte dabei ausdrücklich auf öffentlich genannte Milliardensummen an.

Linnemann selbst signalisiert zudem, dass ihm das alles nicht weit genug geht. In seiner Rede machte er deutlich: Das sei erst der erste Schritt – weitere Verschärfungen müssten folgen.

SPD: Zwischen Koalitionszwang und Gewissen

Für die SPD ist die neue Grundsicherung ein schmerzhafter Kompromiss. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), gleichzeitig Parteivorsitzende, hat die Reform maßgeblich mitgestaltet und verteidigt sie öffentlich. „Neue Chancen schaffen – das ist das zentrale Ziel“, sagte Bas. Die neue Grundsicherung setze „auf mehr Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung“. Gleichzeitig versicherte sie: „Wer Hilfe und Schutz braucht, wird dies weiterhin erhalten.“

Doch an der SPD-Basis tobt der Widerstand. Ein Mitgliederbegehren gegen die Reformpläne läuft bis zum 23. März 2026, 23:59 Uhr. Kritische Stimmen innerhalb der SPD sorgen sich vor einer Zunahme sozialer Härten bis hin zur Obdachlosigkeit – Befürchtungen, die Bas offiziell zurückweist, die aber viele in der Partei umtreiben.

Opposition: Klare Ablehnung

Grüne und Linke lehnen die Reform geschlossen ab. Linken-Fraktionsvorsitzende Heidi Reichinnek sprach von einer „faktenfreien Hetzkampagne“ und bezeichnete die Reform als „Startschuss für den größten Angriff, den der Sozialstaat jemals erlebt hat“.

Was Experten und Verbände sagen

Die öffentliche Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 23. Februar 2026 wurde in Teilen „überwiegend positiv“ bewertet – gleichzeitig mahnten viele geladene Experten Korrekturen an.

Bürgergeld-Kriegserklärung: Wasilewskis gnadenlose Abrechnung im Bundestag

DGB-Chefin Yasmin Fahimi warnte davor, dass der Fokus der Debatte immer wieder auf angeblich „massenhaftem“ Missbrauch liege – dafür gebe es keine belastbare Grundlage. Ein Blick in die Statistik zeigt zumindest: Von 5,182 Millionen Regelleistungsberechtigten sind 3,822 Millionen erwerbsfähig – aber selbst unter diesen sind längst nicht alle arbeitslos. Ein erheblicher Teil ist etwa wegen Kinderbetreuung, Pflege, Ausbildung, Sprachkursen oder Krankheit nicht als arbeitslos erfasst.

Auch ver.di warnt vor Folgen in den Behörden. „Die Beschäftigten arbeiten seit Jahren an der Belastungsgrenze“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. Statt Entlastung drohten zusätzliche Pflichten, mehr Konflikte, mehr Verwaltungsaufwand.

Sozialverbände wie der Deutsche Caritasverband und der Paritätische Wohlfahrtsverband lehnen die Reform ab. Sie steigere die Not der Betroffenen und gefährde die soziale Teilhabe.

Widerstand gegen Bürgergeld-Verschärfung wohl zu spät

Hartz IV 2.0 – oder noch schlimmer?

Kritiker bezeichnen die neue Grundsicherung als Rückkehr zur Hartz-IV-Logik – in Teilen sogar als deren Verschärfung. Während das Bürgergeld Schutzphasen kannte, wird der Schonraum beim Vermögen abgeschafft und die Wohnkostenprüfung ab dem ersten Tag spürbar verschärft. Die Philosophie des Bürgergelds – Menschen zunächst zu stabilisieren, ihnen Zeit zur Orientierung und Qualifizierung zu geben – wird durch ein System ersetzt, das stärker auf Druck, Mitwirkung und schnelle Vermittlung setzt.

Zahlreiche Studien zeigen, dass Sanktionen nicht automatisch zu nachhaltiger Beschäftigung führen. Sie erhöhen jedoch nachweislich Druck und Belastung – und können gerade bei Menschen in Krisen Armutsspiralen verstärken. Was politisch als „Missbrauchsbekämpfung“ vermarktet wird, trifft in der Praxis oft jene, die mit Krankheit, Scheidung, Schulden oder psychischer Überforderung kämpfen.

Ein Gesetz, das mehr zerstört als es spart

Das ernüchternde Fazit: Die Reform bringt kaum die versprochenen Einsparungen, verursacht aber erhebliche menschliche Kosten. Die Union hat jahrelang mit dem Bürgergeld Wahlkampf gemacht und Milliardenversprechen verteilt – und liefert nun Minderausgaben im zweistelligen Millionenbereich, die ab 2028 sogar ins Plus drehen können.

Am Donnerstag, dem 5. März 2026, fällt im Bundestag eine Entscheidung, deren Konsequenzen noch lange spürbar sein werden – nicht in den Haushaltszahlen, sondern in den Lebenswirklichkeiten der Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Und die haben keine mächtige Lobby.