Beim Bezug von Bürgergeld stellt sich oft die Frage, wie viel man dazuverdienen darf, ohne die Leistungen zu gefährden. Welche Freibeträge gelten? Wie viel bleibt vom Zuverdienst übrig? Dieser Artikel klärt die aktuellen Regelungen und zeigt auf, was beim Hinzuverdienst beachtet werden muss.
Ein Nebenjob bzw. Zuverdienst ist generell zulässig und auch gerne gesehen, mit Freibeträgen werden sogar Anreize zur Arbeitsaufnahme geschaffen. Menschen, die Bürgergeld beziehen und zusätzlich arbeiten, sollen so auch mehr Geld zur Verfügung haben. Doch wie viel bleibt von dem Zuverdienst tatsächlich übrig? Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die geltenden Freibeträge auf Erwerbseinkommen und zeigt, wie sich diese auf das Einkommen auswirken.
Alle Bürgergeld Auszahlungstermine im Überblick
Inhaltsverzeichnis
Bürgergeld Freibetrag auf Einkommen – Tabelle
Diese Freibeträge auf Einkommen gelten sowohl für Arbeitnehmer als auch Selbstständige.
Bruttoverdienst | Freibetrag |
---|---|
100 EUR | 100 EUR |
200 EUR | 120 EUR |
400 EUR | 160 EUR |
538 EUR (Minijob) | 189 EUR |
600 EUR | 208 EUR |
800 EUR | 268 EUR |
1.000 EUR | 328 EUR |
1.200 EUR | 348 EUR |
1.500 EUR (mit Kind) | 378 EUR |
Für Studenten, Schüler und Auszubildende unter 25 Jahren greifen abweichende Regelungen, welche wir gesondert erläutern werden.
100 Euro Grundfreibetrag und Erhöhung
Die ersten 100 Euro im Monat aus Erwerbstätigkeit sind generell anrechnungsfrei. Weisen Leistungsempfänger mit Einkommen von mehr als 400 Euro höhere Kosten nach, die durch die Erwerbstätigkeit entstehen, erhöht sich der Grundfreibetrag von 100 Euro auf die tatsächlichen Ausgaben im Monat.
Höchsteinkommen und maximaler Freibetrag
Zwar gibt es keine vorgeschriebene Einkommensobergrenze, allerdings greift der pauschale Freibetrag nur bis zu einem Einkommen von maximal 1.200 Euro im Monat für Erwerbstätige ohne Kind. Bei minderjährigen Kindern in der Bedarfsgemeinschaft erhöht sich dieser Betrag auf 1.500 Euro monatlich. Auf Einkommen, welches diesen Grenzwert übersteigt, wird kein Freibetrag gewährt. Somit können Leistungsbezieher ohne Kind das Bürgergeld mit einem Hinzuverdienst um maximal 348 Euro im Monat aufbessern, während es mit Kindern höchstens 378 Euro monatlich sind.
So setzt sich der Freibetrag zusammen
Der pauschale Freibetrag beim Bürgergeld Zuverdienst setzt sich aus verschiedenen Einkommensstufen und entsprechenden Prozentsätzen zusammen:
Berechnet wird der Freibetrag vom Bruttolohn, mindert jedoch den anrechenbaren Nettolohn.
- Einkommen bis 100 Euro: Hier greift ein Freibetrag von 100 %, das bedeutet, dass die ersten 100 Euro des Einkommens vollständig anrechnungsfrei bleiben.
- Einkommen von 100,01 bis 520 Euro: Auf diesen Teil des Einkommens wird ein Freibetrag von 20 % gewährt, was maximal 84 Euro entspricht.
- Einkommen von 520,01 bis 1.000 Euro: Für diesen Einkommensbereich gilt ein Freibetrag von 30 %, was maximal 144 Euro ausmacht.
- Einkommen von 1.000,01 bis 1.200 Euro (ohne Kind): In diesem Bereich wird ein Freibetrag von 10 % gewährt, maximal 20 Euro.
- Einkommen von 1.000,01 bis 1.500 Euro (mit Kind): Hier beträgt der Freibetrag ebenfalls 10 %, jedoch maximal 50 Euro.
Beispielberechnung
Ein alleinstehender Leistungsempfänger verdient als Arbeitnehmer zusätzlich 810 Euro brutto im Monat, 640 Euro netto werden vom Arbeitgeber ausgezahlt. Anhand des Bruttolohns ergibt sich ein anrechnungsfreier Betrag von 271 Euro. Um diesen Freibetrag wird nun der Nettolohn gekürzt, es ergibt sich ein anrechenbares Einkommen von 369 Euro (640 Euro Netto – 271 Euro Freibetrag), welches die Jobcenter Leistungen kürzt.
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