Ärger mit dem Sachbearbeiter im Jobcenter, ewige Diskussionen um den Bürgergeld-Antrag oder den Kooperationsplan und das bohrende Gefühl, nicht objektiv und fair behandelt zu werden: Dann ist es an der Zeit, die Reißleine zu ziehen. Das Bürgergeld soll schnell und möglichst unbürokratisch das Existenzminimum sichern. Da braucht es keinen befangenen Sachbearbeiter, der einem das Leben schwer macht. Helfen kann ein Befangenheitsantrag – sofern triftige Gründe vorliegen, die darauf schließen lassen, dass beim eigenen Sachbearbeiter keine unparteiische Amtsausübung vorliegt.
Jobcenter-Zoff: Schluss mit dem Herumärgern
Wer sich zu lange mit einem Jobcenter-Sachbearbeiter herumärgert, vergeudet Zeit und verpasst womöglich Chancen, die sich bei einer Kooperation auf Augenhöhe eröffnen. Das muss und sollte man sich nicht gefallen lassen. Denn nichts ist schlimmer als ein befangener Sachbearbeiter. Diese Befangenheit kann viele Ausprägungen haben. Eher selten dürfte die Variante sein, dass man mit der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter auf freundschaftlicher Ebene verbunden ist.
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Der Schlüssel: So stellen Sie den Befangenheitsantrag
Wenn man sich mit einem Befangenheitsantrag an den Leiter des zuständigen Jobcenters wendet, muss man triftige Gründe nennen. Einen Sachbearbeiter aus dem blauen Dunst heraus als befangen zu bezeichnen, wäre ohnehin kontraproduktiv. Die rechtliche Grundlage für den Antrag bildet § 17 Absatz 1 des SGB X. Hat man beim Jobcenter Chef diesen Befangenheitsantrag gestellt, muss sich dieser dem annehmen und die Situation prüfen – kommt auch dieser zum Schluss der Befangenheit, muss eine andere Integrationsfachkraft zugewiesen werden und der bisherige Sachbearbeiter darf die eigenen Fälle nicht mehr betreuen.
Wann ist ein Sachbearbeiter wirklich befangen?
Denkbar ist ein Befangenheitsantrag, wenn man sich diskriminiert fühlt, sei es z.B. aufgrund der Hautfarbe, der Statur oder des Bildungshintergrunds. Auch Voreingenommenheit, eine feindlich geprägte Beziehung, unsachliche Äußerungen oder die Tatsache, dass Entscheidungen des Sachbearbeiters offenkundig aus persönlichen, wirtschaftlichen oder beruflichen Interessen heraus getroffen werden, reichen als Anlass für einen Befangenheitsantrag.
Mit Beistand und Zeugen zum Termin
Hilfreich ist in dem Kontext, wenn man einen Zeugen benennen kann. Das ist möglich, wenn man zu den Terminen im Jobcenter einen Beistand mitnimmt. Alternativ kann man es auch mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde versuchen, und wenn das nicht funktioniert, einen Befangenheitsantrag stellen.
Es geht um die nackte Existenz
Das Ziel ist das gleiche: Den Jobcenter-Sachbearbeiter zu wechseln, um im Jobcenter in Ruhe und nicht jedes Mal mit einem unguten Gefühl die Fragen rund ums Bürgergeld klären zu können. Die Angst vor Behördenwillkür ist nicht grundlos einer der häufigsten Gründe, warum Menschen Hilfe, die ihnen zusteht, nicht in Anspruch nehmen. Da es beim Bürgergeld um die nackte Existenz geht, sollte man sich nicht schikanieren lassen. Schon gar nicht vor dem Hintergrund, dass Augenhöhe versprochen wurde – nur leider eher die Ausnahme ist.