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Bürgergeld Miete 2023

Wie hoch darf die Miete bei Bürgergeld sein?

  • 20.09.2023
  • Peter Piekarz

Das Bürgergeld, vor 2023 noch Hartz IV genannt, sichert als Grundsicherung das Existenzminimum bedürftiger Personen und Familien. Zum Existenzminimum gehört unbestritten auch eine Unterkunft. Daher übernimmt das Jobcenter im Bürgergeld Bezug auch die Wohnkosten – bestehend aus Miete, Nebenkosten und Heizkosten. Allerdings zahlt das Jobcenter die Wohnkosten nicht in unbegrenzter Höhe, die Wohnung muss angemessen sein hinsichtlich Größe, Miete und Nebenkosten.

Wichtig: Die ersten zwölf Monate ab Bürgergeld Antrag gelten als Karenzzeit. Während dieses Zeitraums wird nicht geprüft, ob es sich bei der Unterkunft um eine angemessene Wohnung handelt oder nicht.

Welche Wohnungsgröße bei Bürgergeld angemessen?

Eine Wohnung gilt als angemessen, wenn sowohl Wohnungsgröße als auch Miete sich im Rahmen der Bürgergeld Richtlinien bewegen. Je größer die Bedarfsgemeinschaft, desto größer darf die Wohnung sein. Hier gibt es grobe Richtwerte, die nahezu bundeseinheitlich sind und sich ansonsten nur geringfügig von Kommune zu Kommune unterscheiden. Die nachfolgende Tabelle gibt eine gute Übersicht zur zulässigen Wohnungsgröße im Rahmen der Bürgergeld-Leistungen:

PersonenWohnungsgröße bis
150 m²
265 m²
375 m²
490 m²
5105 m²
6120 m²
Weitere 15 m² zusätzlich für jede weitere Person im Haushalt.

Welche Miete ist bei Bürgergeld angemessen?

Neben der Wohnungsgröße hängt die Angemessenheit der Wohnung auch maßgeblich von der Höhe der Miete ab, der sogenannten Bruttokaltmiete. Diese setzt sich zusammen aus Grundmiete und kalten Nebenkosten, jedoch ohne Heizkosten, welche gesondert ermittelt werden.

Stromkosten müssen Bürgergeld Empfänger grundsätzlich aus ihrem Regelsatz aufbringen, diese werden nicht gesondert im Rahmen der Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen.

Die Mietobergrenzen legen regionale Jobcenter in ihren Richtlinien fest und berücksichtigen dabei die ortsübliche Miete bzw. den kommunalen Wohnungsmarkt. Pauschale Abgaben zur angemessenen Bruttokaltmiete lassen sich aus dem Grund nicht machen, da von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Eine Wohnung in Großstädten oder Ballungsräumen ist ohne Zweifel teurer als ländlich gelegener Wohnraum vergleichbarer Größe. In der Tabelle anbei auszugsweise die Mietobergrenze 2023 für einige größere Städte in Deutschland:

1 Person2 Pers.3 Pers.4 Pers.5 Pers.
Berlin426 €515 €634 €714 €858 €
Bremen537 €560 €696 €789 €973 €
Dresden350 €448 €529 €657 €847 €
Düsseldorf581 €671 €825 €1.066 €1.400 €
Hamburg543 €659 €780 €938 €1.273 €
Hannover458 €539 €640 €766 €869 €
Köln651 €788 €939 €1.095 €1.251 €
Leipzig346 €450 €587 €671 €753 €
München781 €1.005 €1.184 €1.444 €1.784 €
Stuttgart566 €670 €780 €923 €1.045 €

Die in der Tabelle genannten Angemessenheitsgrenzen beziehen sich auf die jeweilige Stadt. Im Umland / Landkreis kann durchaus eine abweichende Mietobergrenze Gültigkeit haben.

Höhere Obergrenzen im Bedarfsfall

Die zuvor genannten Werte hinsichtlich angemessenere Wohnungsgröße sowie Mietobergrenze sind Richtlinien, jedoch nicht in Stein gemeißelt. Beispielsweise bei Krankheit oder Behinderung können höhere Anforderungen an den Wohnraum gestellt werden, was mit höheren Kosten einhergeht. Im Bedarfsfall trägt das Jobcenter auch höhere Wohnkosten in Zusammenhang mit dem Bürgergeld.

Wohnung ist nicht angemessen

Überschreiten die Kosten der Unterkunft und Heizung die Grenzen der Angemessenheit, fordert das Jobcenter die Mieter zur Kostensenkung binnen einer Frist von sechs Monaten auf. Das kann mit einem niedrigerem Verbrauch zur Senkung der Nebenkosten und Heizkosten geschehen, jedoch kann auch ein Umzug in einer günstigere Wohnung notwendig sein. Sind Miete und Nebenkosten nach Fristablauf nicht im angemessenen Rahmen, muss der übersteigende, also nicht angemessene Teil, aus dem Bürgergeld Regelsatz getragen werden.

Welche Heizkosten sind angemessen?

Das Jobcenter übernimmt zusätzlich zur Bruttokaltmiete auch die Heizkosten. Welcher Brennstoff (Gas, Heizöl, Holz, Kohle etc.) verwendet wird ist dabei unerheblich. Wichtig ist, dass nur die angemessenen Heizkosten übernommen werden. Als angemessen gilt, was vergleichbare Haushalte in der Region durchschnittlich verbrauchen. Die Richtwerte können dem Heizspiegel entnommen werden. Hier sind Kosten und Verbrauch aufgeschlüsselt nach Brennstoff